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Wo finde ich Gesetzte bzw. Vorschriften über die Lagerung von Gefahrstoffen? Gibt es Zusammenlagerungsverbote für Chemikalien? Wo finde ich diese?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
HenningMoin,
hol dir mal die Sicherheitsdatenblätter von den einzelnen Chemikalien. Da stehen auch Lagerungsbedingungen drin.
Gruß: Mr.IdeaMoin,
weitere Informationen findest Du auch in der Gefahrstoffverordnung:2005 im Anhang III „Vorschriften für bestimmte Gfahrstoffe und Tätigkeiten“ unter Punkt 6.4.1 „Grundmaßnahmen bei der Lagerung von Stoffen und Zubereitungen“.
Bis dann
Moin Henning,
für die Lagerung von Gefahrstoffen gilt das Lagerkonzept des VCI. Dieses wird auch in diversen Rechtsvorschriften herangezogen, weil es umfassend erklärt, was wann wo und wie zusammengelagert werden kann.
Post ist in Arbeit :-),
viele GrüßeQMarc
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Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?Danke für Eure Hilfe!!
Gruß
HenningMoin,
ich hab mal ne CD der Firma Merck umsonst bekommen, da waren ein ganzer Haufen Infos darüber. Schau doch mal bei denen auf der HP nach. Unter anderem waren da explizit Lagervorschriften und Zusammenlagerverbote bei.
Dino
AnonymGast1. August 2006 um 13:31 UhrBeitragsanzahl: 2122ich kann nur mr idea zustimmen. Zu jeder chemikalie die irgendwie im unternehmen eingesetzt wird gibt es nach EN …… sowieso xyz ein 7 seitiges sicherheitsdatenblatt. dort steht unter garantie das drin was du wissen möchtest.
ps. die Lieferanten dieser chemikalien sind verpflichtet dir ein sicherheitsdatenblatt zur verfügung zu stellen. Deine Aufgabe als Unternehmen ist es diese auf akutellem stand zu haben. sonst gibts aufs licht von der bg wenn mal was passiert
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„Das Problem zu erkennen ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“ Albert EinsteinHallo zusammen,
@Marcus Lobbe, Mr.Idea:
Ihr habt recht, dass die rechtlichen Forderungen so sind, dass die Lagerbedingungen auch in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) stehen müssen.
Aber … 1. Der Ersteller eines Sicherheitsdatenblattes kann nicht wissen, ob ein Verwender giftige, brennbare, explosive oder Stoffe mit noch anderen Eigenschaften hat und wird die Verantwortung für jeden Einzelfall rundum ablehnen.
2. Der Gesetzgeber schreibt auch ein Vorsorgerecht des Verwenders vor.
3. Die Realität sieht manchmal anders aus – unausgereifte, unvollständige SDB oder amerikanische Safety Data Sheets. Wenn man in Zwang ist, von Monopolisten kaufen zu müssen und diese die Bedingungen diktieren, dann hat man unter Umständen ein Problem.
In der Regel hat man die Möglichkeit über Gewerbeaufsicht, BG und BAUA Druck zu machen, aber wer hat dafür schon Zeit, Nerven und Geld?Das Lagerkonzept des VCI ist universell einsetzbar und hilft, sofern man die physikalischen und toxikologischen Eigenschaften eines Stoffes oder einer Zubereitung hat.
Ich hoffe, ich male nicht zu schwarz, habe das alles aber schon erlebt und gehe daher lieber auf „Nummer sicher“.
Viele Grüße
QMarc____
Wie verlassen sind die Wege des geringsten Widerstands?Hallo @all,
Ich stimme weitestgehend QMarc zu.
Nehmt das SDS des entspr. Stoffes plus dem Lagerkonzept des VCI und lagert dann die Stoffe entsprechend zusammen oder auch nicht.
Die unter Punkt 7 des SDS stehenden Angaben können nur Hinweise/Hilfestellungen sein, jedoch kann man dort (wenn das SDS richtig erstellt wurde) auch die VCI Lagerklasse entnehmen und damit kommt man ein gutes Stück weiter.IsoMan
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