Kundenumfirmierung => Eigentumskennzeichnung2007-07-06T14:55:42+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kundenumfirmierung => Eigentumskennzeichnung

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  • msb
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    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Forum,

    wir haben etliche große Werkzeuge eines Kunden (z.B. über 50 Stück). An diesen ist ein Aufkleber angebracht, auf dem verschiedene Daten stehen unter anderem der Hinweis auf den Eigentümer des Werkzeugs, welches meistens der Kunde ist.
    Wenn nun der Kunde alle Jahre seinen Namen ändert (umfirmiert), müssen wir ständig die Beschriftungen an den Werkzeugen ändern (unproduktive Tätigkeit).

    Ist es ok, wenn ich eine „Kundenumfirmierungsmatrix“ mache, aus der hervorgeht, von wann bis wann ein Kunde wie hieß, aus der somit auch der aktuelle Kundenname ersichtlich ist und wie er früher hieß. Dann würde ich die alten Namen auf den Werkzeugen belassen.
    Ist das zulässig nach TS 16949?

    Viele Grüße msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Aus meiner sicht ja, es geht ja nur um die Eigentumverhältnisse. Die haben nichts mit der Qualität der Werkzeuge oder des Produktes zu tun. Das setzt aber vorraus, das alles andere so bleibt.

    Gruß
    Michael

    hackilein
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 748

    hi msb

    arbeitet ihr nicht mit kundennummern?
    die bleibt doch erhalten, auch wenn der kunde umfirmiert. dann kannst du dir den spaß mit der matrix sparen

    „das ist ein walversprechen. das muß man nicht halten!“ käpt’n blaubär, der weiseste bär des universums

    qtoeter
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 60

    Hallo msb,

    die TS schreibt nicht vor, wie im Einzelnen gekennzeichnet werden muss, es muss nur eindeutig sein hinsichtlich Zuordnung und Rückverfolgbarkeit.

    Nach meiner Interpretation schreibt die TS nur vor, dass die Eigentumsverhältnisse erkennbar sind (dazu genügt „Kundeneigentum“) und ermittelt werden können (das wäre die Matrix).

    Alternative: Man kann dem Kunden wegen des Wechsel seines Namens zur Änderung der Kennzeichnung ein dickes Angebot schicken. Wenn er dann angesichts der Kosten erschrickt, lässt er es beim alten Namen.

    Wir haben auch nicht alle Behälter umbeschriftet, als wir vor Jahren den Namen gewechselt haben. Gestört hat es keinen, weder den Kunden noch den Auditor.

    Nochmals schönes WE!

    Gruß, qtoeter

    Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
    (Arbaisches Sprichwort)

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    an alle Antworter,

    vielen Dank für eure guten Hinweise. Damit komme ich auf jeden Fall klar, wie wir das zukünftig machen werden.

    Viele Grüße msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    geändert von – msb on 09/07/2007 11:24:41

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