Korrektur u Vorbeugemaßnahmen – Katalog2006-02-06T09:05:29+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Korrektur u Vorbeugemaßnahmen – Katalog

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    Beiträge
  • Metall1
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    Hallo!
    Bin grad dabei eine Prozessbeschreibung für Korrektur u Vorbeugemaßnahmen zu erstellen. Hab mir dazu schon ein paar Muster aus dem Netz geholt. Nun steht da immer dabei, dass ein Maßnahmenkatalog ausgefüllt bzw angelegt wird. Ist dieser Maßnahmenkatalog nun ein Fomrblatt? Muss ich noch ein solches Formblatt erstellen? Steh grad voll auf der Leitung!
    Danke! Sabrina

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    also wir sind nach ISO 9001:2000 zertifiziert und haben im QMH logischer Weise eine VA über Korrektur und Vorbeugemaßnahmen. Einen Maßnahmenkatalog haben wir nicht.
    Wozu auch? Die Maßnahmen müssen sich doch auf den entstandenen Fehler richten. Bisher hatte kein Auditor an dem Sytem was auszusetzen.
    Gruß: Mr.Idea

    Eldra
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 67

    Mit dem Wort Maßnahmenkatalog ist doch nur gemeint, daß du eine Liste führst in welcher geregelt wird:

    Wer macht was bis wann.

    Das ganze als einfache Excel Datei und schon sind alle zufrieden.

    Gruß

    Eldra

    schwarzbaer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 49

    kann leider nicht ganz zustimmen.
    Wir hatten bisher unsere Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, die sich aus Audits und verschiedensten Besprechungen ergeben, einfach in den Besprechungsprotokollen festgehalten und nachverfolgt.
    Unser Auditor möchte nun eine „zentralen Maßnahmenkatalog“ haben, ins Gespräch brachte er immer wieder eine zentrale Maßnahmendatenbank – und ich weiß noch nicht so recht, wie ich das vernünftig umsetzen soll (hab‘ aber auch noch 11 Monate Zeit ;-))

    Wie Du es am Ende umsetzt, ist wahrscheinlich egal, von Excel-Tabelle bis Datenbank ist alles ok, aber unser Auditor will sowas echt beim nächsten mal sehen…

    gruß, schwarzbaer

    Chris
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 53

    @schwarzbaer
    Also, wenn Du nicht beschrieben hast, dass Du die Maßnahmenverfolgung über so eine „tolle“ Datenbank machst, – was will der Auditor von Dir?
    Ich hätte ihn gefragt, ob er Dir schriftlich geben kann, dass Du sowas haben musst!!!
    Meines Erachtens völliger Nonsens.

    Ehrlich, so einen Auditor habe ich noch nicht erlebt – der würde auch kein zweites Mal kommen.

    Gruß
    Chris

    geändert von – chris on 06/02/2006 18:26:28

    Metall1
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 13

    O.k! Danke für die Tipps!
    Ich hab das jetzt mit meiner GL abgesprochen. Wir machen ein Formblatt, dass enthätl, welche Maßnahme gestzt werden muss,worauf sie sich bezieht, wann sie gestzt wurde und durch wem und fertig. Mal sehen ob das dem Auditor so passt…

    QMKrause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 157

    Hallo zusammen,
    ich hatte beim letzten Audit ein ähnliches Problem. Hatte zwar eine Übersicht „K und V Maßnahmen“ mit Bezug auf die Quelle (Audit, Reklamation etc.) festgelegte Maßnahme, von wem bis wann umgesetzt, Kommentar), diese war dem Auditor nicht aussagefähig genug, da ich nicht dokumentiert hatte, ob ich eine Wirksamkeitsprüfung der einzelnen Maßnahmen durchgeführt hatte. Nach einigen Diskussionen habe ich also jetzt eine Spalte eingefügt „Wirksamkeitsprüfung notwendig und wann“. Bei einigen Maßnamen ist sie nicht notwendig und sonst notiere ich den Zeitpunkt, wann die umgesetzte Maßnahme nochmals auf ihren Nutzen hin überprüft wird.

    Grüße, Bettina

    Flugwolf
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 17

    Hallo Metall 1,
    wir führen einen Maßnahmenplan u.a. im Zusammenhang mit Audits. Darin führe ich die Abweichungen zu den entsprechenden Fragen (Kapiteln) auf (Ist-Zustand) und trage in weiteren Spalten die Verantwortlichkeit und Termin ein. Der Maßnahmenplan ist ein Anhang des Auditberichtes. Den Auditbericht übergebe ich dem Verantwortlichen der auditierten Abteilung (Prozess). Dieser legt geeignete Abstellmaßnahmen darin fest. Ich erhalte den bestätigten Auditbericht mit den definierten Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Terminen und Erfüllungsstatus zurück. Das heißt,das Formular „Maßnahmenplan“ beinhaltet Abweichungen, Maßnahmen (werden durch den auditierten Prozess festgelegt), Verantwortlichkeiten, Terminen und Erfüllungsstatus. In der Folge muss natürlich die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen bewertet werden. Mit dieser Praxis haben in erster Linie wir uns einen Gefallen getan,und auch der Auditor akzeptierte diese Praxis.
    Übrigens kann man auch für regelmäßige Besprechungen eine Exceldatei einrichten, die ähnlich aufgebaut ist (Istzustand eines Problemes, Maßnahmen für die weitere Entwicklung, wer ist verantwortlich, bis zu welchem Termin, Status der Erfüllung).
    Gruß Wolfgang

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