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Hallo zusammen,
in kürze steht unser Überwachungsaudit an. Ein Auditor hat mir den Hinweis gegeben, dass im Kontrollplan (Produktionslenkungsplan) das Prüfmittel mit genauer ID-Nummer einzutragen ist. Diese Forderung ist mir jedoch neu. In der TS-Spezifikation habe ich hierzu keinen Hinweis gefunden.
Grund soll sein, dass für jedes Meßmittel, das in der Produktion verwendet wird, eine Meßmittelfähigkeit vorliegen muß.Bis jetzt haben wir nur „Meßschieber“ vermerkt, so dass jeder Mitarbeiter seinen eigenen kalibrierten Meßschieber verwenden konnte. Die Fähigkeitsuntersuchung wird auch nur für ein Meßmittel durchgeführt und dann auf alle Meßschieber übertragen.
Frage: Hat jemand bereits Erfahrungen mit dem TÜV-Cert oder anderen gemacht und kann mir Infos geben, wie das im allgemeinen gehandhabt wird?
Besten Dank.
Gruß Fritz
Hallo Fritz!
Ich kenne diese Forderungen zwar von einzelnen Kunden, habe aber so etwas noch nie bei einem Audit durch den Zertifizierer erlebt. Auch wir hatten schon den TÜV und die Frage tauchte dort nicht auf. Jetzt hast Du 2 Möglichkeiten: Wenn es nicht viel Aufwand ist, kannst Du das machen. Aber!! Der Auditor sollte doch mal die Forderung begründen und nachweisen. Die TS fordert sowas nicht (ich wüßte nicht wo das stehen sollte und interpretieren kann man viel)
Frage an euren Auditor: Im Prüfplan steht jetzt das Messmittel mit der Nr. 123 drin. Das Messmittel ist defekt. Normalerweise kann der Mitarbeiter sich einen neuen Messchieber holen und weitermachen. Aber mit der Angabe der Prüfmittelnummer ist er verpflichtet eine Änderung des Prüfplanes zu veranlassen. Das macht doch nun wirklich keinen Sinn. Und wenn jetzt der Auditor sagt: Sie können die Teile ja so lange sperren, frag in mal wo da der Sinn liegt. Für ABM Maßnahmen hat doch wohl keiner Zeit und Geld.
Messmittelfähigkeit: Teilt die Messmittel in Gruppen ein und macht dann für jede Gruppe eine MFU. Das reicht. Ich kenne Firmen die haben hundere von Prüfmitteln bei einer Sorte. Wer will den den Aufwand bezahlen?Gruß
MichaelHallo,
leider kenne ich dass nicht so!
Ein Kontrollplan beinhaltet nur was wo mit zu Prüfen/Messen u.s.w ist.
Es sei denn dieser Kontrollplan ist für ein Produkt. Da kann man schon bestimmte Messmittel mit ID Nr. angeben. Wenn diese dann auch nur für diese Produkt verwendet werden kann.Z.B Lehre
Gruß Schimmy
dass im Kontrollplan (Produktionslenkungsplan) das Prüfmittel mit genauer ID-Nummer einzutragen istHallo.
aus diesem Grund haben wir Messmittel die Baugleich sind.
Alle Messchieber stammen vom gleichen Hersteller und sind das gleiche Model.So genügt es, wenn im Control Plan „nur Messschieber steht“
Gruss
Carlos
Moin,
ganz ehrlich? Ich halte diese Forderung für Schwachsinn.
Warum? Nun, angenommen, du hast in deinem Kontrollplan ca. 30 verschiedene Teile, bei denen du den Meßschieber xy verwenden sollst. Nun geht das Ding kaputt, also kannst du erstmal 30 verschiedene Teile nicht mehr messen…..
Schmarrn!
Ausnahmen sind teilespezifische Lehren, da lass ich mir das eingehen. Aber allgemeine Meßmittel würde ich so nicht einsetzen. Ich glaube, das ist mal wieder son ne AudiTORenforderung…..Dino
Vielleicht bin ich ein Clown
dem niemand eine Manege baut,
vielleicht bin ich ein hohler Baum
der von Blättern und Blüten träumt.
NovalisHallo Fritz,
auch mir ist so eine Ansage von einem Auditor noch nicht untergekommen. Wir verweisen ebenfalls auf eine bestimmten Prüfmitteltyp, nur bei Prüfmittel, die einem ganz bestimmten Produkt zugeordnet werden können (z.B. eine ganz spezifische Geometrielehre) haben Kunden vereinzelt die Angabe der Prüfmittelnummer gefordert.
Sollte Dein Auditor diese Forderung ernsthaft belegen können, dann bitte sofort melden – dann hätten alle von uns viel Arbeit.Gruss
chocholjAnonymGast31. Mai 2007 um 11:28 UhrBeitragsanzahl: 2122So nen Humbug hab ich ja noch nie gehört.
ID Nummern von ortsveränderlichen Prüfmittel (wie z.B Meßschieber) haben in einem Kontrolplan nix zu suchen.
Was war den dieser „AudiTOR“ in seinem früheren Leben ?
Erbsenzähler bei Bonduelle mit eingebrannter Hirn-ID…die dann auch noch im Kontrolplan stehen sollte.Reg mich grad schon wieder auf ;-)
Er soll dir die Stelle in der TS mal zeigen…..danach kann man ihm immer noch helfen, von seinem Recht auf Ableben Gebrauch zu machen.
Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Harald…
brrrr… ruhig Brauner….
Hier.. Baldrian……*führtharaldinskrankenzimmer*
Wird alles wieder gut….
Sorry… aber das musst gerade sein. Über SOWAS reg ICH mich nicht mehr auf….. Hab schon genug Mumpitz hören müssen…..
Aber wie gesagt, ich halte diese Forderung für realitätsfremd.. oder hat der Auditor nen guten Freund, der CAQ Systeme vertickert, die das dann übernehmen???Dino
Vielleicht bin ich ein Clown
dem niemand eine Manege baut,
vielleicht bin ich ein hohler Baum
der von Blättern und Blüten träumt.
NovalisAnonymGast31. Mai 2007 um 12:35 UhrBeitragsanzahl: 2122schnaub….;-D
Gibt’s eigentlich Hufeisen mit spiegelverkehrten ID-Nummern ?
Könnte man solchen Auditoren ins Gesäß zimmern, auf das sie nie vergessen, dass auch sie ortsveränderliche Prüfmittel sind.
By the way….von Baldrian bekomm ich Pickel.
Aber….hab gestern (in weiser Vorraussicht) ein Fäßchen Diebels Alt eingesetzt.
Dürfte heute nachmittag soweit runtergekühlt sein um die gröbsten Schmerzen und emotionale Erhitzung zu lindern.….obwohl. Bin ja wegen dem Gerät immer noch sauer auf Philips. Von wegen „Bier hält 28 Tage“
Nach ca. einer Woche is datt Fass leer.In diesem Sinne ;-)
Gruß
HaraldEs gibt nichts Gutes, ausser man tut es.
Hallo harald,
Gibt’s eigentlich Hufeisen mit spiegelverkehrten ID-Nummern ?
NEIN, gibt es nicht. Da kann ich Dich beruhigen.
Gruß SchimmyHallo zusammen,
Hallo Harald (geht’s Dir gut?),das Überwachungsaudit haben wir ohne Probleme überstanden. Hinsichtlich der Controlpläne, Meßmittelfähigkeitsuntersuchungen (siehe mein Eröffnungsbeitrag) gab es während des Audits keine Beanstandungen.
Nachdem am letzten Tag die Unterschriften unter die Bewertung gesetzt waren, habe ich unseren Auditor gezielt auf die Aussage eines anderen Auditors angesprochen. Seine Aussagen und Argumente deckten sich weitesgehend mit denen von Michael (siehe dort).
Quintessenz: Dem Auditor nicht alles abnehmen, was er fordert. Nachfragen und belegen lassen!
Ein paar gute Tips, die wir erhalten haben:
1. Mehrere Mitarbeiter aus der Fertigung haben einen Staplerschein. Aber dürfen diese auch im Unternehmen den Stapler fahren? Also: Mitarbeitern einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Alle anderen lassen die Finger weg.
2. Wir haben mehrere geringfügig Beschäftigte als LKW-Fahrer eingestellt. Der Auditor hat vorgeschlagen, sich regelmäßig die Fahrerlaubnis zeigen zu lassen. Möglicherweise verschweigen die Fahrer, wenn sie den Lappen abgeben mußten, da ja ihr Einkommen davon abhängt. Deshalb muß jeder Fahrer alle 3 Monate den Führerschein in der Versandabteilung vorzeigen. Da dient auch zur rechtlichen Absicherung des Unternehmens.
Gruß
FritzHallo Fritz,
da möchte ich dann noch kurz was ergänzen:
Neben der Beauftragung benötigen eure Staplerfahrer dann auch eine Vorsorgeuntersuchung nach G25 (Fahr- und Steuertätigkeiten).
Und nicht vergessen, dass in der Beauftragung Hersteller sowie Typ/Modell des Staplers mit angegeben wird!
Gruß
Evereve99
Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie auf einer Maschine festgeschnallt wären, die aus tausenden Teilen besteht, von denen jedes einzelne das billigste Angebot war? (John Glenn, Astronaut, auf die Frage, ob er vor dem Flug Angst habe)
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