Konformitätserklärung von selbsterstellten Maschin2006-02-15T14:33:50+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Konformitätserklärung von selbsterstellten Maschin

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  • Geri
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    Beitragsanzahl: 43

    Hallo,
    wer kennt sich mit Konformitätserklärungen für selbsterstellte Maschinen aus?
    Wir stellen für uns slebst im Vorrichtungsbau Maschinen her. Wir müssen jetzt dafür eine Dokumentation erstellen, Konformitätserklärung, technisches Handbuch usw. Wer kennt sich damit aus?
    Welche Normen brauche ich dazu?
    Für eure Hilfe bin ich euch dankbar.

    Geri

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Geri,

    nach meinem Kenntnisstand ist die EU-Maschinenrichtline (89/392/EWG)im nationalen Bereich für D im Gerätesicherheitsgesetz (GSG) umgesetzt. Hierin ist auch festgelegt, dass eine „Gebrauchsanweisung“ zusammen mit dem Produkt geliefert werden muss. Das betrifft aber nur Hersteller oder Lieferanten, die in der EU ein Produkt „Inverkehrbringen“, also verkaufen.
    Das Ziel des GSG ist es, den Endverbaucher vor nicht sicheren Produkten zu schützen.

    Weitergehende Anforderungen, die zum Ausstellen der Konformitätserklärung führen, sind in der 9. Durchführungsverordnung zum GSG (9.GSGV) auch Maschinenverodnung genannt, geregelt. Hier ist dann festgelegt, welche Dokumentation zu erstellen ist.

    Soviel zur Theorie. Wozu aber braucht ihr die Konformitätsbescheinigung, wenn ihr die Maschine für euch selbst baut? Ihr wisst doch (hoffe ich) was und wie ihr das macht und braucht es euch nicht auch noch selbst erklären. Der Dreh- und Angelpunkt ist hier das „Inverkehrbringen“. So lange keine Verkaufsabsicht besteht, ist m.E. der Aufwand der erforderlich wird, hier nicht nötig.

    Oder seit ihr etwa in unterschiedliche Gesellschaften aufgeteilt, z.B. Firma A als Planungsgesellschaft und Firma B zur Produktion? Und ihr betrachtet euch aus der Vergangenheit heraus noch als Einheit? In einem solchen Fall kann von der Produktion (dann Endverbraucher) eine Konformitätserklärung verlangt werden, da die Gesellschaften untereinander abrechnen, was als „Inverkehrbringen“ gewertet werden kann.

    Gruß hadi

    hschl
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 145

    Hallo,
    die Info von hadi stimmt nur zum Teil. Die GSG gibt es nicht mehr, sie wurde ersetzt durch das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2004 (GPSG).
    Besorge dir die Maschinenrichtlinien in Europa beim Beuth-Verlag, das steht in wesendlichen alles drin.
    Für die CE-Kennzeichnung kannst du untern diesem Link http://www.vdi-nachrichten.com/ce-richtlinien/ Info´s holen.
    Gruss
    hschl

    hadi
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo hschl,

    danke für den Tip, dass es da etwas Neues gibt, GPSG war mir noch nicht bekannt.

    Aber das ändert doch nichts an der Kernaussage, oder?

    Gruß hadi

    hschl
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 145

    Deine Kernaussage ist sonst oK.
    Gruss
    hschl

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