Kennzeichnung von Kundeneigentum2009-02-12T09:49:11+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Kennzeichnung von Kundeneigentum

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  • klause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 24

    Hallo,
    mir würde interessieren ob es nach ISO 9001 wirklich notwendig ist Kundeneigentum besonders zu kennzeichnen, oder reicht es aus wenn man über Artikelnummer/Lagerort das Kundeneigentum zuordnen kann?
    Welche Erfahrungen habt ihr bzw. wie wird das in eurer Firma gehandhabt?
    Merci im Voraus!

    VG Klause

    QM-Basic
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 59

    Kundeneigentum muss nach der ISO klar ersichtlich sein und gekennzeichnet werden.

    Nachtrag: Kap. 7.5.4

    geändert von – QM-Basic on 12/02/2009 10:58:59

    klause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 24

    den Normpunkt habe ich natürlich auch gelesen, aber öfteres ist das ja auslegungssache…
    es ist also notwendig an die Lieferung(oder jedes Teil einzeln) zB die Kundennummer anzubringen und mit Aufkleber „Kundeneigentum“ bzw. durch getrennte Lagerung zu Kennzeichnen?
    seh ich das richtig oder geht es auch mit weniger Aufwand?

    QM-Basic
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 59

    Gut, Auslegungssache…. .

    Jedes Teil brauchst du natürlich nicht zu kennzeichnen.

    Du kannst auch soweit ich weiß, die Teile bzw. Lieferung in einem davor vorgesehen Ort lagern und das im QMH Beschreiben.

    „Kundeneigentum“ muss nicht auf der Ware stehen es reicht wenn du die Teilenummer vergibst und dahinter eine Kennzeichnung schreibst – z.B. „Warennummer/Teilenummer-015“ das 015 steht dann für Kundeneigentum, aber auch hier muss es irgendwo dokumentiert werden.

    Hoffe ein bisschen geholfen zu haben bzw. Anregungen gegeben zu haben.

    Grüße

    klause
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 24

    Ja, das hat mit gut weitergeholfen bzw. die Idee mit dem Nummernkreis ist sehr gut. So weiß jeder Bescheid und der Aufwand ist auch minimal.
    Danke und VG!

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo!

    Die Kennzeichnung von Kundeneigentum schließt auch Werkzeuge (so ein Spritzgusswerkzeug kostet schon ein paar Euro) ein. Das hat einen sehr brisanten Hintergrund, denn damit wird deutlich, dass im Fall von Konkurs diese nicht zur Konkursmasse gehören. Teilweise wird es auch auf Zeichnungen ausgedehnt, insbesondere dann wenn die Entwicklung durch den Kunden durchgeführt wurde und der Lieferant „nur“ noch nach der Zeichnung produziert. Hier geht es um „geistigen“ Eigentum.

    Viele Grüße

    Ami

    nowonder
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 87

    Die Frage ist vielleicht auch, WIE gekennzeichnet werden muss. Meiner Erfahrung nach ist eine dauerhafte Kennzeichung an Werkzeugen sinnvoll, um bei evtl. auftretenden Havarie-Fällen immernoch den Eigentümer zweifelsfrei ermitteln zu können.

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