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Hallo,
ich bin gerade an der Umsetzung von Punkt Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit und hoffe das mir jemand Hilfestellung geben kann.
Ich überlege ob es reicht es kurz im Handbuch zu erläutern und dann in den Prozessbeschreibungen die Art und Weise der Kennzeichnung vorzuschreiben. Hat das jemand ähnlich ungesetzt und kann mir von den Auditerfahrungen berichten?
Wo ich mir auch nicht sicher bin, muß der Prüfstatus immer gekennzeichnet werden oder ist es mit einer Freigabe nach der Schlussprüfung erledigt?
Danke im Voraus.Hallo,
ich nehme mal an das du im Bereich Prüfmittel bist, richtig?
Du musst deine Prüfmittel eindeutig kennzeichen damit diese mit anhand der Kalibrierprotokolle rückverfolgbar sind.
Der Prüfstatus muss nicht am Prüfmittel erkennbar sein. Vorraussetzung: Du bist für die Einhaltung der Kalibriertermine zuständig (Holpflicht). In der EDV kann dann anhand der Ident Nummer immer der Status des Prüfmittel eingesehen werden.Dementsprechend ist alles auch dokumentiert/ beschrieben.
Gab zwar anfangs Diskusionen mit dem Auditor, er hats dann aber eingesehn.Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea!
Zitat: Der Prüfstatus muss nicht am Prüfmittel erkennbar sein
Meinst du mit Prüfstatus die übliche Plakette mit dem Hinweis bis wann die Kalibrierung gültig ist? Wenn ja, werde ich neugierig, da wir im letzten Überwachungsaudit (ISO 9001) eine Abweichung hatten, da ein Prüfmittel ohne Plakette vorlag. Hier kam der Hinweis, dass für den Benutzer eindeutig zu erkennen sein muss, ob er das Prüfmittel noch verwenden darf.
Viele Grüße
Ami
Hallo Ami,
„Meinst du mit Prüfstatus die übliche Plakette mit dem Hinweis bis wann die Kalibrierung gültig ist?“
Ja das meinte ich.Du musst aber einige Vorraussetzungen haben damit diese Plakette entfallen kann:
1. Du hast eine Holpflicht (sprich du bist verantwortlich das der Kal.Termin eingehalten wird).
2. Deine Prüfmittel sind in der EDV hinterlegt. Die EDV gibt eine autom. Errinerung.
3. Jedes Prüfmittel hat eine eigene Ident Nummer (und hinterlege es in der EDV)
4. Die MA vor Ort wissen das Sie jederzeit zu dir kommen sollen wenn denen was am Prüfmittel auffällt.
5. Die gesperrten Prüfmittel werden ausschließlich bei euch gesammelt oder sofort richtig vernichtet (sprich kommen auf keinen Fall irgendwie im Umlauf).
6. Dokumentiere dein Verfahren.Konfrontier deinen Auditor doch mal damit und frage ihn er soll mal bitte in der Norm zeigen wo das mit der Plakette steht. Denn: In der Iso steht nichts aber auch gar nichts das ein Prüfmittel mit einer Plakette versehen werden muss, sondern nur das der Status erkennbar ist. Wenn ihr den Status in der EDV zeigen könnt ist doch alles bestens.
Gruß:Mr.Idea
geändert von – Mr.Idea on 03/02/2009 13:18:26
Danke für die Antworten, ich meinte aber eigentlich die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Materialien usw.
geändert von – klause on 03/02/2009 13:23:36
Hallo klause,
na da lag ich ja mal ein bischen daneben ;-]
Hier mal nen Auszug aus unserer VA:
5. Beschreibung
Eine Kennzeichnung der selbst erstellten Produkte erfolgt gemäß Arbeitsplan, d.h., ob Kennzeichnung erfor-derlich ist. Welche Art und in welchem Verfahren die Kennzeichnung aufgebracht werden muß, wird durch den Arbeitsplan geregelt. Es muß darauf geachtet werden, daß die Kennzeichnung während aller Phasen der Produktion erhalten bleibt. Niemand darf ohne Erlaubnis Kennzeichnungen entfernen. Die Kennzeichnung bei Zulieferteilen wird durch die Wareneingangskontrolle gewährleistet und verantwortlich durch die QS überprüft.
Die Aufbringung kann je nach Teil / Produkt durch Anhänger, Prägestempel o.ä. erfolgen.
Die Teilekennzeichnung wird im gesamten betrieblichen Durchlauf regelmäßig von den Abteilungsverantwort-lichen überprüft.
Eine Kennzeichnung fehlerhafter Produkte ist so durchzuführen, dass eine Unterscheidbarkeit zur In-Ordnung-Ware in allen Phasen des Materialdurchlaufes gewährleistet ist (siehe auch VAQ08).
Alle Mitarbeiter werden über die Kennzeichnung gesperrter Artikel und die Freigabe mündlich und mit Hilfe einer Arbeitsanweisung informiert. Die Abgrenzung und Kennzeichnung ist in allen Fertigungsbereichen wirk-sam, vom Wareneingang bis zum Warenausgang. Die Warenbegleitpapiere sind deutlich ausgefüllt, so daß die Erfüllung oder Nichterfüllung der Forderung ersichtlich ist (Sperrzettel).
Gesperrte Ware ist umgehend von geprüften Fertigungslosen zu trennen. Dies ist eine Absicherung gegen ungewollte Weiterverwendung.
Hoffe damit ein wenig geholfen zu haben.
Mit der VA oben hatten wir noch nie beim Audit schwierigkeiten.Gruß: Mr.Idea
Hallo Mr. Idea!
Danke für die Hinweise. Dokumentiert ist unser Verfahen, wir haben Ident-Nummern und eine Holschuld, nur fehlt die automatische Erinnerung. Werde aber daran arbeiten, denn diese Plaketten fallen oft ab.
Viele Grüße
Ami
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