QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Kalibrierung und Überschleifen der Härtevergleichs
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Hallo zusammen
Ich habe mal wieder eine kleine frage.
Wir haben ein Härteprüfgerät das alle 2 Jahre Kalibriert wird von einer Externen Firma.
Aber was mache ich mit den Härtevergleichsplatten wie muss ich die überwachen?
Ich hatte sie als Prüfmittel aufgenommen, und bei Audits immer die Zeugnisse der MPA NRW vorgelegt.
Was mache ich z.B. wenn die Platten nicht mehr genügen platz für weitere Prüfungen haben, kann man diese Platten überschleifen, und neu Kalibrieren lassen?Die MPA NRW schreibt z.B. das die Gültigkeitsdauer von Härtevergleichsplatten
5 Jahre beträgt, was kann sich an einer Härtevergleichsplatte ändern?gruß
Lump
Es gibt zwei Standpunkte – meinen und den falschen!
Hallo,
wir haben auch Härtevergleichsplatten vom MPA, und sind bisher auch so gefahren wie du es beschreibst. Platte als Prüfmittel aufnehmen und MPA Zeugnis auf Nachfrage vorlegen, das sollte reichen.
Eine voll geprüfte Härtevergleichsplatte neu aufarbeiten lassen habe ich noch nicht daran gedacht. Wenn du jemanden findest der das kann, die Oberfläche homogen hinterläßt, dir dann noch ein anerkanntes Zertifikat ausstellt und das Ganze ist billiger als eine neue Platte zu kaufen… dann melde dich bitte bei mir!!!
Ich denke nicht das eine Aufarbeitung möglich ist, habe auch nie davon gehört.
Eine Härtvergleichsplatte die älter als 5 Jahre ist habe ich noch nie in meinen Händen halten dürfen, unsere sind nach ein paar Wochen voll geprüft. Meine Vermutung: das MPA will Geld verdienen, und steigert mit der begrenzten Haltbarkeit den Absatz.Gruß, derBernd
Hallo Bernd
Wir überprüfen nur Stichproben weise die Werkstoffzeugnise unserer Stahllieferanten nach.
Deswegen haben wir nur wenige Prüfeindrücke in unseren Härtevergleichsplatten.
Die Platten sind jetzt 5 Jahre alt und haben immer noch platz für Prüfeindrücke, des wegen würde ich sie noch weiter verwenden bis eben kein platz mehr ist, und dann neue mit Zeugnis bestellen.
Das mit dem Überschleifen der Platten habe ich bei der MPA NRW gelesen, es wird hier aber nicht empfohlen, ist aber doch möglich bloß wer macht so was?Gruß
Lump
Es gibt zwei Standpunkte – meinen und den falschen!
Moin,
Dr.Google hilft doch einem irgendwie immer weiter…
„Eine nachträgliche Veränderung der Härtevergleichsplatte darf nach den Normen nicht durchgeführt werden. Es ist zum
einen nicht sinnvoll und zum anderen nach den Normen nicht statthaft, z.B. bei einer Vickersplatte mit kleinen
Eindrücken, diese zuerst schleifen und dann polieren um ebenfalls wieder eine polierte Oberfläche zu erzeugen. Auch
wenn die so erzeugte Oberfläche den Anforderungen der Normen entsprechen würde und die entfernten Eindrücke zwar
nicht mehr optisch sichtbar sind, muss davon ausgegangen werden, dass unter den Eindrücken bis zu mindestens einem
Faktor 10 der Eindringtiefe das Material einer Kaltverfestigung unterzogen wurde und somit in der Härtewert verändert
wurde. Die Oberfläche ist demnach im Bezug auf die Härte nicht mehr in der geforderten Gleichmäßigkeit.“Gruß: Mr.Idea
Hi,
wir haben auch Härtevergleichsplatten, die wir nicht komplett verbrauchen.
Wir nutzen Sie für Härtemessungen nach Vickers.Die DKD-Kalibrierung wurde vom MPA Hannover durchgeführt. Da wir mehrere Laststufen kalibriert haben wollten haben wir eine Platte für 3-Laststufen kalibrieren lassen.
Nach 5 Jahren haben wir die Platten, weil sie noch jede Menge „Platz“ für Eindrücke haben, rekalibrieren lassen.
Dabei wurden die alten „Laststufen und Werte“ vom MPA durchgestrichen und die neuen „Werte“ eingraviert und mit neuem DKD-Kalibrierschein ausgehändigt.
Vielleicht geht das ja bei euren Härtevergleichsplatten auch so.
Ein drittes mal wird bei uns nicht mehr möglich sein, weil die Platte zu klein ist, um die Laststufen mit den Werten eingravieren zu können.
Gruß
Joey
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(¯`’·.,¸·´¯`·> Joey <·´¯`·¸,.·’´¯)
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