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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › jährliche Bemusterung
Hallo,
kann mir jemand sagen, wo genau die Anforderungen geschrieben stehen, dass
– jährlich bemustert werden muss
– nach einem Jahr ohne Fertigung die Teile neu bemustert werden müssen.
Betrifft Automobilindustrie.
Muss die Vorgehensweise bei uns organisieren und möchte mich doch gerne direkt an die Texte halten.
Vielen Dank im Voraus
Norbert
– jährlich bemustert werden muss
– nach einem Jahr ohne Fertigung die Teile
Hallo Norbert,
also Werzeug 12 Monate inaktiv und damit neue PPAP – findet sich z.B. im PPAP-Manual 4´th edition (2006), S. 14.
Jährliche Erstmuster – davon habe ich auch schon einmal gehört, aber eher im Zusammenhang mit einem Kölner Autobauer und seinen Töchtern… Bei unseren, eher süddeutschen Kunden war das bisher nicht erforderlich.
Grüße,
Thomas
Hallo Norbert,
die TS sagt nur: 8.2.4.1 Requalifikationsprüfung
Alle Produkte müssen gemäß den Produktionslenkungsplänen einer vollständigen
Maß- und Funktionsprüfung, unter Berücksichtigung der anzuwendenden
Kundenvorgaben für Material und Funktion, unterzogen werden.
Die Ergebnisse müssen für Kundenbewertung zur Verfügung stehen.
ANMERKUNG Maßprüfungen umfassen die vollständige Messung aller in den Entwicklungsunterlagen
aufgeführten Produktmaße.
Sie gibt aber kein Intervall an. Dies kommt meist vom Kunden und beträgt üblicherweise 1 Jahr. Aber das musst du mit deinem Kunden verhandeln.
Gruß msb
— wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —