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Hallo QM-Dino,
ich habe jetzt nicht alle Beiträge im Detail gelesen, ich will aber zu Deiner Ausgangsfrage trotzdem was sagen:
Inwieweit muss ich bei einer Zertifizierung die Belange der Sicherheit erfüllen?
Die Frage erübrigt sich doch von selber. Wenn Ihr die Belange der Sicherheit – vor allem wenn es sich dabei um Gefahrgutstoffe handelt – nicht einhaltet, seit Ihr im Falle eines Unfalles o. ä. sofort mit (groben) Organisationsverschulden dabei. Also müßt Ihr doch – egal ob die Norm es fordert oder nicht – die Sicherheitsbestimmungen einhalten.
Ist diese Bilanz für eine 9001 Zertifizierung nötig??
Du schreibst, dass ihr von Rechts wegen die Gefahrgutstoffe erfassen und auch bilanzieren müsst. Also habt Ihr doch die entsprechenden Aufzeichnungen. Die Inventur bzw. die Lagerbuchhaltung könnt ihr dem Auditor doch unbedenklich zeigen, oder etwa nicht ? Bilanzen, Jahresabschlüsse, Betriebsergebnisse etc. würde ich keinem Auditor der Welt zeigen, da dies keinen externen etwas angeht (mit Ausnahme der Wirtschaftsprüfer). Wenn ihr zur Veröffentlichung verpflichtet seit (z. B. bei einer AG) würde ich ihm den öffenlich zugänglichen Geschäftsbericht zeigen, und nich mehr
el verde
Der Klügere gibt nach – diese traurige Wahrheit begründet die Weltherrschaft der Dummheit.
Hallo zusammen,
kurz auch noch mein Senf:
Gefahrstoffe sind die eine Sache.
Gefahrgüter die andere. (vorsicht le verde!)Das sind 2 komplett unterschiedliche Reglementarien.
Beide sind wichtig. Z.B. bei Gefahrgut: Du beauftragst einen Gefahrgutkurier, und musst trotzdem die Verantwortung für die Aussage übernehmen: Die Fahrt wird sicher werden. (Führerschein kontrollieren, riecht der Fahrer nach Alk, ist das Gut richtig vertäut….), nix also mit „aus der hand, aus dem sinn..)
Total unterschiedliche Gefahrzeichen, etc.Ansonsten siehe Marc,
LG
ChristophSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Guten Morgen!
Ich kann mich der allgemeinen Meinung nur anschließen. Alles was unter gesetzliche Bestimmungen fällt muss eingehalten werden.
Ich würde als Auditor auch ein Auge darauf werfen. Es heißt doch Qualitäts-Management. Und zum Managen gehört zwingend auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ansonsten muss man an der Wirksamkeit des Systems zweifeln.
Ich würde das in die Kategorie „Verantwortung der obersten Leitung“ einordnen. Wenns knallt ist der Chefe dran. Somit muss er doch ein gesundes interesse an der Einhaltung der Gesetzte haben.
Gruß
Henning————————
Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich für das, was man liebt.
————————Hallo QM-Dino,
der Auflistung von QMarc würde ich noch ein Thema hinzufügen.
In unserem letzten Audit legte der Auditor sehr viel Wert auf die Lagerung der Gefahrstoffe. Ist zwar auch gesetzlich geregelt, aber er fand das Thema irgendwie spannend. (Auffangbecken, extra Sperren an den Türen, Brandschutzanalge…..)Gruss
Lars„Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will“
(Oscar Wild)Hallo QM-Dino,
also ich meine das eine „Bilanz“ im kaufmännischen/steurlichen Sinne nicht erforderlich ist für eine Zert. nach 9001:2000.
Allerdings „sollte“ es Regelungen geben die den Umgang mit solchen Gefahrstoffen bei euch im Betrieb eindeutig festschreiben. Ob die sich nun Prozessbeschreibung, Verfahrensanweisung, Arbeitanweisung o.ä. nennen spielt meiner Meinung nach keine Rolle. Wenn ich für mein Unternehmen darlegen kann, wie mit den bei uns verwendeten Gefahrstoffen umzugehen ist (VA, AA, Unterweisungsnachweiß, Aushang etc.) und die Anweisungen eindeutig, sinnvoll etc. sind dann sollte das jedem Auditor reichen. Das der Umfang der jeweiligen Dokumentaion und der Aufwand den ich im Betrieb/ Werkstatt/ Büro treiben muß stark von den verwendeten Gefahrstoffen abhängt ist klar.
Und wenn ihr eure Gefahrstoffe schon in der Bilanz gesondert ausweißt dann habt ihr doch schon einen ersten Ansatz den man jetzt individuell erweitern/optimieren kann.
Habt ihr „nur“ einen Sicherheitsbeauftragten oder schon ein „AMS“ (Arbeitsicherheitmanagemtsystem) im Aufbau?Gruß
iso-män
P.S. Deine Auslegeung von meinem Footer hat auf seinen Reitz. . . . .Wir sind die Leute vor denen uns unsere Eltern immmer gewarnt haben.
Hallo QM-Dino,
es wurde jetzt schon eine Menge dazu gesagt.
(Gesetzliche Verpflichtung für JEDEN, der mit Gefarhstoffen umgeht – hier muss die Sifa beratend mitwirken, sonst die schulen)
Die Checklisten der BG Chemie finde ich sehr hilfreich, die gleichzeitig als GBU nach GefStoffV dienen können. Ja nachdem, mit welchen Stoffe ihr umgeht, lagert, verbraucht kannst du die Checkliste auswählen (Schutzstufe 1-4).http://www.gefahrstoffwissen.de/gefahrstoffwissen/Umsetzungshilfen.htm
Ich kann auch hccv nur zustimmen bei der begrifflichen Unterscheidung von „Gefahstoffen“ und „Gefahrgütern“. Denn da gelten teilweise andere Vorschriften (Betrieb/Straße).
Unser Externer hat mal die Lagermitarbeiter nach der Unterscheidung gefragt und keiner konnte ihm dazu etwas sagen….Dort also besonders schulen.Gruß
Chris -
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