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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Inhalt einer Prüfbescheinigung gem. DIN EN 10204
Hallo zusammen,
ich befasse mich momentan mit dem Thema Prüfbescheinigungen.
Folgende Punkte sind für mich noch nicht ganz klar, ob die folgenden Angaben zwingend in ein 3.1 bzw. 3.2 Abnahmeprüfzeugnis aufgenommen werden müssen:
– Müssen die Angaben immer zusätzlich mit den Kennnummern gem. DIN EN 10168 gekennzeichnet werden?
– gewogenes Gewicht, das spezifische Gewicht (oder sind diese Informationen auf dem Lieferschein ausreichend?);
– die Durchführungs-Normen zu den Prüfungen (oder ist es kein muss, da es aus den Spezifikationen ersichtlich ist)?;
– die Wärmebehandlungsparameter des Materials sowie Proben (oder genügt die Angabe der Art der Wärmebehandlung?);
– muss deutlich erkennbar sein, ob es sich um spezifische- oder nicht spezifische Prüfungen handelt?
– Wie ist mit Nachprüfungen zu verfahren, müssen alle Ergebnisse im Zeugnis festgehalten werden? Sowohl die erste abweichende Prüfung, als auch die konformen Nachprüfungen?
– Ist es möglich Prüfbescheinigungen gem. DIN EN 10204 und gem. ASME (CMTR + COC) zu vereinen?
– Wie macht man in einem vom Hersteller ausgestellten 3.2 Abnahmeprüfzeugnis sichtbar, welche Prüfungen im Beisein eines Abnahmebeauftragten des Bestellers oder dem in den amtlichen Vorschriften genannten Abnahmebeauftragten durchgeführt wurden?
Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.
Vielen Dank