QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Information der Presse im Falle eines Ereignisses
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Hallo,
mich interessieren Euere Anweisungen und beschriebenen Vorgehensweisen die ihr aufgestellt habt, um die externe Kommunikation bzw. die Information der Presse im Falle eines unerwünschten Ereignisses (Brand, Explosion, Dämpfe etc.) abzusichern.
Für Anregungen wäre ich dankbar.
Grüße
Hallo Q-Manager,
genau genommen musst Du nur die Kommunikationswege definieren. Wenn Du festlegst, dass nur z.B. die GL im Falle des Falles Informationen nach aussen geben darf und sonst keiner, dann ist doch die Vorgehensweise klar.
Zur Umsetzung: Entweder Du definierst es über Stellenbeschreibungen oder in den Bestellschreiben (die letztlich auch nichts anderes sind)/Organigramm der Zuständigen.Viele Grüße aus dem sonnigen Norden
QMarc
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Die Herren Hinz und Kunz, sind doch rechte Toren. Sie lauschen offenen Munds, statt mit offenen Ohren! (Erich Kästner)Hallo Q-Manager,
wir (Störfallbetrieb) haben dafür eine Matrix zur externen Kommunikation erstellt, in der festgelegt ist, wer in welchem Fall mit wem kommunizieren darf. Dadurch vermeidet man, dass irgendwelche Behörden (z.B. bei der Auditierung des Sicherheitsmanagementsystems) nach den entspr. Kontaktpersonen fragen bzw. meinen, dass keine Informationswege festgelegt sind.
Keep on fighting!
Hallo QMarc,
sorry, aber man kann doch nicht als Q.-ler der GL Festlegungen machen! Im Gegenteil, die Definition der Kommunikationspolitik muss doch gerade für diese heiklen Fälle durch GL erfolgen. Falls seitens GL kein Interesse an einer Regelung besteht sollte man auch als Q.-ler einfach die Finger von der Sache lassen.
Gruß,
Torsten
Moin Torsten,
nee natürlich nicht. So war das auch nicht gemeint. Ich wollte nur den Weg aufzeigen. Dass die GL natürlich das entsprechend regeln will und festlegt, ist klar.
Liegt in ihrem eigenen Interesse.Gruß aus dem Norden und ein schönes Wochenende
Qmarc
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Die Herren Hinz und Kunz, sind doch rechte Toren. Sie lauschen offenen Munds, statt mit offenen Ohren! (Erich Kästner) -
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