Info an Behörden wie TÜV, Regierungspräsidium2016-06-21T11:37:29+01:00

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  • QuEm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 84

    Es geht um die Einführung eines neuen Systems zur Bearbeitung von Änderungen, Abweichungen und CAPAS im Zusammenhang mit der Herstellung von Medizinprodukten und Arzneimitteln ein.
    Es wird die elektronische Unterschrift dafür eingeführt.

    Wir liefern unsere Medizinprodukte nach Europa und in die USA
    Inwieweit ist es Eurer Meinung nach erforderlich, den TÜV (Zertifizierer), das Regierungspräsidium und die FDA zu informieren?

    Danke vorab.

    QuEm

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Hallo QuEm,

    Es ist absolut notwendig, den TÜV davon in Kenntnis zu setzen. Das ist eine signifikante Änderung am QM-System –> Change Notification beim TÜV notwendig. Ich gehe davon aus, dass ihr die Geschichte entsprechend validiert habt, denn das wäre notwendig.

    Die FDA will auch irgendeinen Schriebs (Letter of Certification) sehen, dass ihr jetzt mit elektronischen Unterschriften arbeitet. Schau dazu mal in den Part11 rein, da stehen die ganzen Anforderungen drin.

    Ob das RP wegen der Arzneimittel eingeschaltet werden muss, weiß ich nicht. Bei MP ist das nicht notwendig.

    Gruß,
    medi

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Hallo, Ihr beiden,

    einfach eine „Change notification“ an den TÜV, zur Sicherheit, finde ich auch gut, aber ich gehe davon aus, dass der TÜV deshalb kein Sonderaudit veranstaltet, wenn sonst bislang alles in glatten Bahnen lief.

    Bei den RP’s hängt die Antwort davon ab, wieviel (negative oder positive) Erfahrung die zuständigen Gutachter damit gemacht haben.
    Habe aber noch nicht erlebt, dass, falls man die Softwarevalidierung solide dokumentiert hat, ein Inspektor jemals deshalb ein Fass aufgemacht hätte. Die elektronische Unterschrift ist weitestgehend anerkannt, wird aber zumeist nicht als meldpflichtige signifikante Änderung angesehen. Immerhin habt Ihr ein zertifiziertes QM-System, in das Änderungsverfahren mit auditiert / inspiziert wird.
    Notiert doch einfach in der Change-control SOP einige Beispiele, was direkt meldepflichtige Änderungen sind, und welche man als nicht als direkt mitteilungspflichtig einstuft. Dann stehts im (ansonsten genehmigten) Verfahren.

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

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