Hubwagen / Ameisen etc.2007-11-15T09:29:23+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Hubwagen / Ameisen etc.

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    Beiträge
  • Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Da ich zur Zeit eine Gefährdungsanalyse durchführe, kam folgende Frage auf.

    Müssen eigentlich Hubwagen und Ameisen jährlich überprüft werden? Wen ja, wo steht das und wer macht sowas? Hat da jemand Infos drüber? Kleine Bemerkung am Rande: Manchmal frage ich mich was wir im QM / QS eigentlich noch alles machen undd wissen sollen!!

    Gruß
    Michael

    Lars124
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 156

    Hallo Michael,

    bei uns werden die E-Ameisen jährlich gewartet.
    Sprich Wartungsvertrag mit dem Hersteller (z.B. Jungheinrich). In unserem Wartungsplan steht dann einfach nur extern 1 mal im Jahr.
    Rechnung oder Durchführungsbericht in den Wartungsordner und fertig.
    Gruss
    Lars

    „Jeder Erfolg, den man erzielt, schafft einen Feind. Man muss mittlemässig sein, wenn man beliebt sein will“
    (Oscar Wild)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Michael,

    der Prüfumfang von Flurförderzeugen ist beschrieben in der BGV D27, im Internetz zu finden.

    Ihr seid hiernach zur regelmäßigen (d.h. mind. jährlich) Prüfung verpflichtet.

    Prüfen könnnen sachkundige Personen.

    Der Lieferant eurer Flurförderzeuge kann euch hier weiterhelfen.

    Eine solche Information sollte euch euer Arbeitssicherheitsmensch eigentlich liefern können, ich habe aber inzwischen begriffen, dass die Realität hier leider oft finster aussieht.

    Gruß

    Evereve99

    „Organisation?“ schrie Ford. „Organisation? Was für eine restlos bekloppte Bezeichnung für einen Laden wie den hier!“

    Douglas Adams

    monika.heinze
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 264

    Prüfungen und Intervalle legt ihr selbst fest. Warum soll ich meinen E-Karren, den ich dreimal im Jahr benutze jedes Jahr prüfen lassen? Nur das der Prüfer sich ne goldene Nase verdient?

    Ihr macht ne Beurteilung und an Hand derer legt ihr fest wie oft geprüft wird. Die BGV D27 dürfte auch in Kürze zurück gezogen werden. Und prüfen muss eine „befähigte Person“, die sachkundige ist Schnee von gestern. Was eine „befähigte Person“ ist verrät euch die Betriebssicherheitsverordnung.

    Monika

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Ich habe die ganzen Geräte jetzt aufgelistet und bei verschiedenen Anbietern die Überwachung angefragt. Da die Geräte bei uns täglich im Einsatz sind, werden wir wohl um eine jährliche Prüfung nicht drumherum kommen.

    Gruß
    Michael

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