Holepflicht o. Bringeschuld bei Messmittelüberprüf2005-09-19T08:40:16+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Holepflicht o. Bringeschuld bei Messmittelüberprüf

Ansicht von 8 Beiträgen – 1 bis 8 (von insgesamt 8)
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    Beiträge
  • cr.iso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 76

    Hallo,
    wie wird die Messmittel-Terminüberwachung bei Euch gehandhabt?
    Wer ist in der Pflicht, der, der das Messgerät benutzt oder der, der es verwaltet?
    Der Termin ist am Gerät ersichtlich.
    (Prüfplakette)

    Einerseits macht Bringeschuld Sinn, da die Selbstverantwortung des Nutzers gefragt ist. Man muss ja auch selbstständig mit dem Auto zum TÜV.
    Anderseits ist der Überblick bei der Verwaltung, von daher macht auch die Holeschuld Sinn.

    Wie wird es bei Euch gelebt?

    Vielen Dank für Eure Infos
    Grüße
    CR.ISO

    „Wenn es einen Weg gibt,
    etwas besser zu machen,
    finde ihn“
    (Thomas Alva Edison)

    dorni
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 41

    hallo
    bei uns befindet sich alles in der zentralen messmittelstelle, haben alle messmittel per pc erfasst und mit einem „frühwarnsystem“ je nach messmittel und kalibrierungs- (eich-)dauer ausgstattet. tägliche erinnerung für unsere messmittelstelle, welche kalibrationen anstehen. funktioniert einwandfrei. für messmittel, deren kalibrationen länger dauern, haben wir tauschgeräte, die immer frisch kalibriert auf lager liegen.
    gruß
    dorni

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Moin,

    bei uns sind die Messmittel zentral in der QS verwaltet. Unsere Software meldet fällige Messmittel. Dannach informieren wir die Abteilungen welche Messmittel zu uns gebracht werden müssen.
    Gruß: Mr.Idea

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo cr.iso

    Die Mesmittel müssen durch den Benutzer zur Verwaltung gebracht werden.
    Die PMV ist nur ein unterstützender Prozess, der dem Benutzer hilft seine Messmittel in Ordnung zu halten.
    Ist ein Messmittel jedoch defekt, muss es unter Umständen vor dem eigentlichem Prüftermin in die PMV gebracht werden.
    Diese Verantwortung kann die PMV nicht übernehmen, da sie ja den aktuellen Zustand des Messmittels, welches im Betrieb eingesetzt wird nicht kennen kann.
    Diese Verantwortung muss durch den Messmittel – Benutzer wahrgenommen werden, somit muss auch dieser für den einwandfreien Zustand des Messmittels besorgt sein, da er ja kein Ausschuss durch fehlerhaftes messen riskieren darf.

    Gruss carlos

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi cr.iso,

    ganz klar: es ist eine Bringschuld der Eigentümer von Pürfmittel.
    Der PM-Verwalter fordert rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem Kalibrierternmin die Prüfmittel bei den Eigentümer an, die dann selbst den besten Termin für eine Kalibrierung festlegen können.

    Spruch des Tages:
    Man ist nicht nur für das zuständig was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.

    Zweiter Spruch für likem ;-)

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    geändert von – Qualyman on 19/09/2005 09:40:37

    robbob
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 384

    Ich habe nun bei einen Zulieferer eingeführt: Die messmittel werden durch eine Software gelenkt ( Powerway ). Wöchentlich werden dann Listen an die Abteilungen rausgegeben. Die Dort vorhandenen messmittel werden dann an die PMÜ gelenkt. Bei verschwinden gibt es eine Verlustmeldung ( -> Belastung der Q Prämie für betr. MA der Abteilung ) . Zudem ist mit einer AA gesichert das wenn ein Messmittel auftaucht das keine Plakette hat oder beschädigt ist dieses dann unverzüglich der PMÜ zu überführen ist. Das klappt eigentlich auch gut . Da wenn ein Solches Messmittel bei Einen Arbeitsplatz Audit entdeckt wird gibt es auch etwas weniger Cash in der besagten Q Prämie geben. In meinen Unternehmen ist es so ähnilch bis auf die sache mit der bestrafung wenn man etwas nicht getan hat – ungelabelte messmittel nicht in die PMÜ gebreacht etc.

    gruss

    Robbob

    chris80
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 120

    Ganz klar Bringschuld! Die Verantwortung liegt beim Messmittel-Benutzer. Als Unterstützungsmassnahmen gibt es im Bereich der Verwaltung ein elektronisches Prüfhandbuch (Wiedervorlagensystem mit Prüfintervallen, Vorwarnzeiten,etc.). Bei Defekten oder frühzeitigeren Prüfungen haben wir es so gelenkt, dass dies auch eine Korrektur im ePHB auslöst.

    die PMV ist ein reiner Unterstützungsprozess und entbindet den Benutzer nicht von seiner (Prüfmittel-)Betreiberverpflichtung.

    Grüsse von der Spree

    Chris

    cr.iso
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 76

    Hallo,
    recht herzlichen Dank für Eure Informationen!
    Wir hatten gerade eine Diskussion wegen der Zuständigkeit. Aber nachdem ich Eure Beiträge gelesen habe, ist es sonnenklar.
    Die MGV gibt in regelmäßigen Abständen (1/4jhr.) eine Übersicht mit Terminen u. Geräten an die jeweiligen Abt.Leiter. Die Benutzer sind dann in der Bringepflicht.
    So wurde es zum Teil auch gelebt. Für die Ausreißer gibt es jetzt eine detailierte AA.

    Um den Aufwand gering zu halten, werden wir die Termine bündeln.
    Vielen Dank noch einmal
    Grüße
    CR.ISO

    „Wenn es einen Weg gibt,
    etwas besser zu machen,
    finde ihn“
    (Thomas Alva Edison)

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