Hilfe: Fehlerhafte Produkte2007-09-18T10:06:17+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Hilfe: Fehlerhafte Produkte

Ansicht von 13 Beiträgen – 1 bis 13 (von insgesamt 13)
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  • Aphel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo QM forum,

    Ich befinde mich gerade in einer Diskussion zu folgendem Thema (Erklärung anhand eines Beispiels):

    Ein Lieferant liefert ein Los bestehend aus 300 Stk.
    Die WE Prüfung entnimmt eine Stichprobe von 15 Stk. Die Stichprobe wird gem. Prüfvorschrift geprüft – es stellt sich heraus, dass 5 von 15 Teilen einen bestimmten Fehler haben.
    Es wird die Entscheidung getroffen, dass die fehlerhaften Teile nachgearbeitet werden sollen.
    Für die Nacharbeit wird ein Nacharbeitsauftrag ausgestellt. Nun das Problem: auf welche Stückzahl soll sich der Nacharbeitsauftrag beziehen (denn es sollen ja alle fehlerhaften Teile der Lieferung nachgearbeitet werden). Ist es nun erforderlich, vor der Nacharbeit eine 100% Kontrolle der 300 Stk. auf diesen Fehler zu machen, oder sollen die fehlerhaften Teile erst im Zuge der Nacharbeit ermittelt werden.

    Ich bin der Meinung, vor der Nacharbeit muss die Fehlermenge in der Grundgesamtheit bekannt sein. Begründung: Vermischung von Gut- mit Schlechtteilen ist nicht zulässig. Liege ich richtig?

    Danke für eure Unterstützung!
    Lg Aphel

    Pranne
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 98

    Hallo!

    Ich würde die Lieferung 100% prüfen…alles andere lässt man besser. Aussortieren und mit Beanstandung zurückschicken.

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Aphel!

    Wenn die Formalien schon stimmen müssen: Mach‘ zwei Aufträge. Erst einen über 300 Stück 100%-Prüfung und dann einen über die gefundene Stückzahl für die Nacharbeit.
    Bei uns würde ich einfach einen Auftrag machen und dann die tatsächlichen Kosten für beides auf den buchen. Ist bei uns eh‘ außer der Reihe.
    Gut- mit Schlechtteilen hast Du ohnehin gerade vermischt. Ich würde sie aber auch vor der Nacharbeit sortieren lassen, da man sich auf die Prüfung besser konzentrieren kann, wenn man sie in einem Rutsch durch macht.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    Vesselmanager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 10

    [font=Arial]
    Hi!

    Also aus der Luftfahrt sprechend würde ich die komplette Lieferung „rejecten“ und dem Lieferanten zur Prüfung und Nacharbeit zurückschicken. Er ist dafür verantwortlich, dass nur i.O. Lieferungen sein Haus verlassen. Wenn er das nicht weiss, dann ist ein in erster Linie freundliches Gespräch angedacht, um ihm das zu erklären. Hiermit kann man ja ein „unbemerktes“ externes Audit verbinden :-D
    Auf jeden Fall würde ich mir die Prüfkosten für die fehlerbehaftete Lieferung nicht selber ans Bein binden wollen, da es meine Q-Kosten anheben würde.[/font=Arial]

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Aphel,

    bei uns in der Autoindustrie ist die Sache einfach. Es hängt von der Absprache und Festlegung mit dem Lieferanten ab. Entweder er schickt sofort eine i.O.-Sofortlieferung und nimmt die fehlerhafte Ware zurück und arbeitet sie nach und sendet sie i.O. zurück oder wir arbeiten die Ware nach und stellen ihm die Kosten in Rechnung. Oder eine Fremdfirma arbeitet die Ware nach auf die Kosten des Lieferanten.
    Ist auch eine Sache der Dringlichkeit, wie schnell deine Fertigung die Ware braucht.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    RPS
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 30

    Hallo Aphel,

    natürlich kannst du zwei Aufträge machen, oder es effizienter abarbeiten in dem du die Maßnahmen kombinierst. D.h., du lässt die Teile zu 100% prüfen und die gefundenen Schlechteile nacharbeiten. Wenn du das ordentlich dokumentierst, hast du anschließend auch die Menge der Schlechtteile (als Reklamationsgrundlage oder ähnlichem).

    Gruß
    Matthias

    „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

    (Albert Einstein)

    marwei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 148

    Hallo Aphel,

    vorne weg: Es kommt natürlich auch darauf an, was du mit deinem Lieferanten für Vereinbarungen getroffen hast… ABER:
    Wofür machst du eine Stichprobenprüfung, wenn du bei Entdeckung eines Schlechtteiles dann alle kontrollierst?

    Ich würde das sicher nicht auf meine Kosten machen, sondern die koomplette Lieferung entsprechend reklamieren. Wenn du dir die Mühe machen möchtest und alle Teile noch 100% kontrollierst, dann würde ich das, nach Rücksprache mit Lieferant, höchstens dann tun, wenn er dafür die Kosten übernimmt.

    Stell dir mal vor, du bekommst eine Lieferung mit Teilen, bei denen die WE-Prüfung sehr kompliziert abläuft. Würdest du da nicht dasselbe tun?

    Gruß
    MW

    RPS
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 30

    ich glaube ihr habt das was überlesen

    Es wird die Entscheidung getroffen, dass die fehlerhaften Teile nachgearbeitet werden sollen.

    Aphel geht von einem Fallbeispiel aus und wollte nicht wissen wie bei einem Lieferanten reklamiert werden muss.
    Die Frage von ihm lautete: Ist es zulässig Die Sortier- und Nacharbeitstätigkeit zu kombinieren, oder muss dies unabhängig voneinander gemacht werden? Meiner Ansicht nach kann man es kombinieren, wüsste jetzt aber auch keine Regelung die etwas anderes vorschreibt.

    Gruß
    Matthias

    „Zwei Dinge sind unendlich: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

    (Albert Einstein)

    Barbara
    Senior Moderator
    Beitragsanzahl: 2766

    Hallo zusammen,

    auch wenn es zulässig ist, finde ich es schwierig beides zu kombinieren, da die Nacharbeitskosten schwer zu fassen sind.

    Um mal die Statistik an dieser Stelle zu bemühen: Bei 15 Prüfteilen mit 5 n. i. O. hab ich eine 95 %-Chance, dass im Los mit 300 Teilen zwischen 35 und 185 n. i. O.-Teilen defekt sind. Da dürfte es ziemliche Unterschiede in der Kalkulation der Nacharbeit geben, deshalb würd ich beides einzeln machen (lassen).

    Viele Grüße

    Barbara

    _____________________________________

    Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens ausmachen.
    (Charles Dickens, Schriftsteller)

    Aphel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo QM Forum,

    Danke euch für die zahlreichen Antworten.
    Wisst ihr, mein Problem ist auch folgendes -es geht um Plausibilität.

    Werden bei uns Fehler entdeckt, gibt es eine Fehlermeldung. Auf dieser Fehlermeldung wird unter anderem auch die Menge der fehlerhaften Teile angegeben.

    Also in meinem Beispiel würde auf der Fehlermeldung vermerkt sein:
    Lieferung 300 Teile , 15 Teile geprüft, davon 5 Teile fehlerhaft.

    Die eingeleitete Sofortmaßnahme ist eine Nacharbeit. Ich finde es klingt nicht plausibel, wenn ein Nacharbeitsauftrag ausgestellt wird, ohne dass eine Stückzahl angegeben ist, d.h. wie viele Teile nachgearbeitet werden sollen.

    Weiters klingt es meiner Ansicht nach nicht plausibel, wenn auf der Fehlermeldung steht: „fehlerhafte Teile 5“ und auf dem Nacharbeitsauftrag: nachzuarbeitende Menge 300; sowie „nachgearbeitete Teile (z.B.) 50“

    So eine Vorgehensweise, wie sie gerade bei uns läuft, ist doch nicht logisch oder?

    Danke für eure Unterstützung
    Lg. Aphel

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Aphel!

    Vielleicht nicht logisch, aber deswegen nicht unbedingt unüblich oder illegal. Du erreichst Genauigkeit nur durch Aufwand. Frage: Was machst Du mit der erreichten Genauigkeit? Lohnt sich der Aufwand? Es ist sicher wichtig, im nachhinein festzuhalten, wie groß der Fehleranteil und der Aufwand für die Sortieraktion + Nacharbeit waren. Aber ist es so wichtig, bereits bei Auftragsstart genaue Angaben zu haben? Was sind die Folgen ungenauer Angaben? Ernsthafte Kapazitätsprobleme?

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Aphel,

    wer definiert in diesem Fall was logisch ist?

    Praktisch ist auf jeden Fall, wenn du deine Fehlermeldung wie du beschrieben hast ausfüllst.
    Dann schreibst du einen Nacharbeitsauftrag über 300 Teile, der 2 Stufen hat:
    1. Stufe Prüfung auf Fehlerfreiheit
    2. Stufe bei Finden eines fehlerhaften Teils Instandsetzung desselben

    Die Anzahl der Teile der 2. Stufe kannst du auch noch festhalten und die Gesamtzeit.

    Dann bist du praktikabel und effizient vorgegangen und hast alle Daten.

    Gruß msb

    wer die Wahrheit sucht, wird sie finden

    paloma
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1

    Hallo Aphel
    Ich möchte mich meinem „Vorschreiber“ anschliessen. Zunächst muß allerdings dem Lieferanten die Möglichkeit gegeben werden, die Lieferung durch eine fehlerfreie Lieferung zu ersetzen. Sollte dies aus Termingründen nicht möglich sein, ist über die Nacharbeit zu entscheiden. Ich denke, dass dann ein ordentlicher und detaillierter Abschluss erforderlich ist, in welchem auch die entstandenen Kosten durch Sortieren und Nacharbeiten getrennt dargestellt werden. Je nach Art und Erkennen des Fehlers kann es ja möglich sein, dass der Aufwand, den Fehler zu erkennen größer ist, als der, ihn nachzuarbeiten. Natürlich kann es aber auch möglich sein, die Fehler direkt bei der Nacharbeit erst auszusortieren. In jedem Falle sollten die Kosten so niedrig wie nötig gehalten und detailliert dargestellt werden.
    Gruß
    Lothar

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