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Hallo zusammen,
hier im Forum ist das Thema ja schon viel diskutiert worden. Der überwiegende Tenor: FMEAs sind know-how-Träger und werden nicht an den Kunden herausgegeben. Er kann sie nur einsehen, um sie zu bewerten. So ist es zumindest hier im europäischen Raum (in USA ticken die Uhren anders).
Nun die Frage: Kennt Jemand ein „offizielles“ Stück Papier, wo das geregelt ist? Z.B. eine VDA-Empfehlung? Die TS gibt dazu nichts her, und der VDA-QMC weiß auch nichts.
Danke im voraus für Antworten!
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)Hallo qtoeter,
schau mal in den VDA Band 2. Dort steht unter dem Thema Vorlagestufen: „…FMEA…nur zur Einsichtnahme, Dokumente verbleiben beim Lieferanten…“ (Stufe 3).
Bedenk aber, dass Dein Kunde unter Umständen in seinen Anforderungen (Liefervorschriften, QSV etc.) etwas anderes festgelegt hat.
Grüße
s.OliverHallo qtoeter,
achte bei den Kundenforderung dann darauf, dass du diesen Forderungen stets widersprichst. Denn hier ist es wirklich absolut Usus, dass man FMEA’s nicht herausgibt. So ist es auch bei uns. Hat bisher auch jeder Kunde akzeptiert, selbst die jenseits des Atlantik.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
@ sOliver: Vielen Dank für den Hinweis, bin ich gar nicht drauf gekommen. Dummerweise ist der Anfragende beim Kunden ein Entwickler (er will die FMEA, da der Kunde die Entwicklung bezahlt), und wir sind noch in der Entwicklungsphase, also weit vor PPF.
@msb: Wir haben dem Kunden gegenüber natürlich abgelehnt (wie immer bei allen Kunden), nun schmollt er in seinem Kämmerlein. Aber mit sOlivers Hinweis können wir ihn vielleicht etwas freundlicher stimmen.
Vielen Dank an euch Beide und ein hoffentlich etwas wärmeres und trockenes WE!
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)Hallo qtoeter,
wenn Du mit „PPF“ die Lieferfreigabe meinst, dann bist Du in der Entwicklungsphase weit davor.
Ich bin jedoch der Meinung, dass VDA 2 unter Anderem auch die Phasen (somit die Tätigkeiten) der Produkt- und Prozessentwicklung abdeckt. Die Freigabe ist hiervon ja nur der Abschluss.
Übrigens schau auch mal in den VDA Band 4 „Ringbuch“, Kapitel FMEA, dort gibt es auch einen Punkt Know-How Schutz.
Also vergess das Argument mit Entwicklung und viel Erfolg beim Einfangen Deines vergallopierten Entwicklers ;-)
Grüße und ein schönes Wochenende
s.OliverHallo noch einmal,
ja, mit PPF meine ich die Produktionsprozess- und Produktfreigabe.
Das mit dem know-how-Schutz habe ich ihm schon um die Ohren gehauen, jetzt setze ich noch einen drauf mit dem Band 2, da sein Verein, wie auch bei Band 4, bei der Ausarbeitung mitgewirkt hat.
Gruß, qtoeter
Wenn Du redest, muss Deine Rede besser sein, als es Dein Schweigen gewesen wäre.
(Arbaisches Sprichwort)mich würde mal interessieren wer von euch schon mal tatsächlich ne FMEA gemacht hat, dauert ja Monate bis die fertig ist und eigentlich wird sie ja nie fertig.
Monika
Hi, Monika,
Du: „…wer von euch schon mal tatsächlich ne FMEA gemacht hat, dauert ja Monate…“
In grauer Vorzeit, mit dem Vorläufer von Excel.
Der Kunde war zufrieden mit einer überschlägigen Kalkulation von MTBF und MTTR und der Identifikation derjenigen Teile, deren Ausfall den Einsatz besonders gefährdete – und daß wir für die richtigen Redundanzen gesorgt hatten wie überdimensionierte Netzteile, die im Normalbetrieb eben nicht auf höchsten „Drehzahlen“ jaulen, sondern entspannt schnurren wie ein Kfz bei Reisegeschwindigkeit.
War Philosophie unseres Hauses – wenn schon etwas teurer, dann auch an den richtigen Stellen überdimensioniert.Für die wenigen, denen das neu sein sollte – die FMEA hatte zwei Ziele:
2. Berechnung des Bedarfs an Ersatzteilen im Depot und der Austauschteile vor Ort.
1. Schätzung MTBF und MTTR der ganzen Anlage in ihrem Einsatz – die Rudermschine darf mitten im Ärmelkanal eben nicht ausfallen, und wenn doch, muß eine Ersatzkurbel notfalls mit dem Koch und einem Telefon besetzt werden können.Für diese Zwecke braucht man nicht alle Teile durchrechnen, wenn man weiß, welche besonders belastet sind und daher besonders gern ausfallen.
Aber Du brauchst als Vertreter des Kunden eine Person, die nicht nur Einkäufer ist, sondern Bescheid weiß.Ciao
Wolfgang HornHi!
@ qtoeter:
Du schreibst, dass der Kunde die Entwicklung bezahlt….
Damit könnte das schon auch Urhebnerrechte mit einbeziehen. Damit hätte der Kunde Anrecht auf die Herausgabe aller Unterlagen. Noch mehr, du dürftest Ergebnisse aus der Entwicklung gar nicht weiter nutzen. Ich denke, du solltest eure Verträge hinsichtlich dieses Punktes nochmals genau studieren (Geheimhaltung, etc.).Sonst bin ich natürlich einig, dass man FMEA’s (und auch andere Dokumente) nur zur Einsicht bereit stellt.
Systemmanager :-)
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