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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Haftung für zugesicherte Eigenschaften
Hallo Zusammen,
ich habe Problem mit einem Lieferanten.
Wir haben ein Kunststoffgranulat in schwarz bestellt.
Von den angelieferten 10Tonnen sind 8Tonnen in schwarz und 2 Tonnen in anthrazit. Bei der Verarbeitung hat man nicht auf die Farbe geachtet, da auf dem Etikett des Materials eindeutig schwarz stand. Wir haben die Farbabweichung auch nicht erkannt, da am Fertigkeit der Unterschied nur schwach zu erkennen ist. Jetzt haben wir eine Kundenreklamation bekommen und alle Teile wurden beanstandet.
Meine Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden?
Nichtrechtsanwälten ist Rechtsberatung untersagt!
Daher, hier meine persönliche Meinung ;-)
Ware(ohne Reklamation lt. HGB) angenommen, Ware darüber hinaus verarbeitet…
Schlechte Karten…
Was habt Ihr denn als Stichprobenprüfung unternommen? Habt Ihr ein paar Oktabins angestochen und das Granulat geprüft?
Falls nein, versuchen mit dem Lieferanten eine gütliche Lösung zu finden (oder war das ne einmalige Bestellung?)
Falls ja, versuchen mit dem Lieferanten eine gütliche Lösung zu finden, wenn er das nicht will -> Rücksprache mit einem RA (erstmal RS)
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, bei dem ich zwischen Kunden, Endkunden und Lieferanten hin – und hergeworfen werde.
Dabei sind wir nur als „Händler“ aufgetreten, aber sind mit in der Haftung.
Nur, wenn ich erstmal den Weg zum RA angetreten habe, bekomme ich am Ende Recht, aber der Kunde ist weg.
Also: erstmal gütlich versuchen
Dino