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Hallo ihr alle,
ich hoffe ihr habt euch alle zum Usertreffen angemeldet ;-)). Wenn nicht gebt Euch einen Ruck und meldet euch an, es ist immer wieder schön und interessant, seine Forumskollegen mal persönlich kennen zu lernen.
So jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage heute: Wir handeln mit Chemiekalien die unter anderem auch in die Lebensmittel- und Tierfuttermittel-Industrie als Zusatzstoffe eingesetzt werden können. Wir kaufen diese, lagern sie ein und verkaufen sie wieder. Ändern tun wir nichts. Jetzt ist mein Chef der Meinung, wir sind verpflichtet(!!!) ein HACCP Konzept einzuführen. Wer kann mir sagen, ob das wirklich so ist. Er meint, wenn nicht unbedingt nötig, dann werden wir es nicht machen. In den Verordnungen finde ich keine für mich klare Aussage, ob oder ob nicht. Die Zertifizierungsstellen, bei denen ich nachgefragt habe, sagen immer, besser ist das…..(Fragt sich für wen). Keiner unserer Kunden hat bisher danach gefragt, ob wir HACCP haben oder nicht.
Ich danke schon mal im voraus für die Antworten.
Einen Schönen Tag euch allen.lg
kugiHallo Kugi,
hier gelten die EG 852-2004 (Hygieneverordnung) die ein HACCP Konzept fordert für:
KAPITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften
für Lebensmittelunternehmer unter besonderer
Berücksichtigung folgender Grundsätze:
a) Die Hauptverantwortung für die Sicherheit eines Lebensmittels
liegt beim Lebensmittelunternehmer.
b) Die Sicherheit der Lebensmittel muss auf allen Stufen der
Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion,
gewährleistet sein.
c) Bei Lebensmitteln, die nicht ohne Bedenken bei Raumtemperatur
gelagert werden können, insbesondere bei gefrorenen
Lebensmitteln, darf die Kühlkette nicht unterbrochen
werden.
d) Die Verantwortlichkeit der Lebensmittelunternehmer sollte
durch die allgemeine Anwendung von auf den HACCPGrundsätzen
beruhenden Verfahren in Verbindung mit einer
guten Hygienepraxis gestärkt werden.
e) Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis sind ein wertvolles
Instrument, das Lebensmittelunternehmern auf allen Stufen
der Lebensmittelkette hilft, die Vorschriften der Lebensmittelhygiene
einzuhalten und die HACCP-Grundsätze
anzuwenden.
f) Auf der Grundlage wissenschaftlicher Risikobewertungen
sind mikrobiologische Kriterien und Temperaturkontrollerfordernisse
festzulegen.
g) Es muss sichergestellt werden, dass eingeführte Lebensmittel
mindestens denselben oder gleichwertigen Hygienenormen
entsprechen wie in der Gemeinschaft hergestellte
Lebensmittel.
Diese Verordnung gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und
Vertriebsstufen von Lebensmitteln und für Ausfuhren sowie unbeschadet
spezifischerer Vorschriften für die Hygiene von
Lebensmitteln.Sie gründet sich auf die EG 178/2002 in der ein Lebensmittelhersteller wie folgt definiert wird:
Artikel 3
Sonstige Definitionen
16. „Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen“ alle
Stufen, einschließlich der Einfuhr von — einschließlich —
der Primärproduktion eines Lebensmittels bis —
einschließlich — zu seiner Lagerung, seiner Beförderung,
seinem Verkauf oder zu seiner Abgabe an den Endverbraucher
und, soweit relevant, die Einfuhr, die Erzeugung, die
Herstellung, die Lagerung, die Beförderung, den Vertrieb,
den Verkauf und die Lieferung von FuttermittelnAlso würde ich mal sagen, ja HACCP muss auch bei der reinen Lagerung angewendet werden. Letztendlich müsste man dies vielleicht bei der zuständigen Lebensmittelüberwachung erfragen. Vielleicht machen die eine Ausnahme?
Nicht vergessen, bei einem HACCP kann man auch zu dem Schlusspunkt und Idealfall kommen, dass es keine besonderen Lenkungspunkte gibt und alles sicher ist.
Manche Leute glauben immer sie müssten unbedingt ein paar CCPs haben sonst sei ihr HACCP falsch…(-:
Viele Grüße Q…t…
Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
(Jaques Tati)geändert von – Q…t… on 14/05/2009 11:30:11
Bevor ich es vergesse…ein HACCP muss nicht zertfiziert werden…!!!
Rein gestzlich reicht es eins zu erstellen und aufrecht zu erhalten… . Bevor da wieder ein Zertifizierer Morgenluft schnuppert…(-:
Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
(Jaques Tati)geändert von – Q…t… on 14/05/2009 11:30:37
Hallo T…Q..
Vielen dank für deine sehr ausführliche Antwort. Mir war nur noch nicht ganz klar, was ist ein Lebensmittel (im Sinne der Verordnung) und ein Lebensmittelunternehmer. Aber das Problem ist jetzt gelöst.
Werden uns dann jetzt mal an die Arbeit machen….lg
kugiVielleicht als ein paar Ideen…
Gefahrenbeurteilung nach:
Biologisch
> Mikroorganismenwachstum bei falscher Lagerung möglich?
> Gefahr von Schädlingsbefall?Chemisch
> Hydraulikflüssigkeit vom Stapler?
> Schädliche Abbauprodukte durch falsche Lagerung?
> Schmiemittel?
> Beiladung auf LKW?Physikalisch
> Kontamination durch Fremdkörper möglich (z.B. bei Glasbruch Splitter die bis in das Produkt gelangen können)?
> Holzsplitter durch gebrochene Palette oder irgendwelche Holzhilfsmittel (Stangen, Bretter, …)?Ich denke mal Entscheidungsbaum und Risikobewertung sagen dir etwas, oder?
Viele Grüße
Q…t…Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
(Jaques Tati) -
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