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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Gewindeprüfung
Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Gewindeprüfung. Wie sich Ausschuss bei der Prüfung mit Ausschusslehrdorn definiert.
„Der Gewinde-Ausschusslehrdorn darf sich von Hand ohne Anwendung besonderer Kraft in das Werkstückgewinde (von beiden Seiten) nicht mehr als zwei Umdrehungen einschrauben lassen. Die zwei Umdrehungen werden beim Ausschrauben des Lehrdorns festgestellt.“
Kann mir einer sagen ob das stimmt und wo ich dazu eine DIN oder ISO finde, welche das untermauert / bestätigt?
Bitte schreibt mir mal eure Erfahrungen. Danke.
Moin,
also ob es dafür eine DIN oder ähnliches gibt ist mir nicht bekannt. Jedoch nach gängigen Fachbüchern und so wie ich gelernt habe ist es so das der Gewindeausschusslehrdorn nur „anschnäbeln“ sprich eine 1/4 Umdrehung in das Gewinde eingeschraubt werden darf.
Das mit den 2 Umdrehungen ist mir völlig neu.
Ansonsten ist es i.m.h.o.nach richtig das der Gewindelehrdorn ohne besonderer Kraft in das Gewinde geschraubt werden soll.
Gruß:Mr.Idea
Moinsen,
ich habe da in einem alten Tabellenbuch für Metalltechnik die ISO1502 (DIN 13) gefunden.
Um welches Gewinde handelt es sich? Dann geht die Suche nach der Gewindeart weiter.
Bis dann