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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › gesetzseskonformität ISO 14001
Hallo
habe eine Frage zum Nachweis der Gesetzeskonformität bei der ISO 14001. Laut der ISO 14001 muß ja nachgewiesen werden das der Betrieb die aktuellen Gesetze einhält. Reicht zum Nachweis ein schreiben, wo man vermerkt, das der Betrieb durch das Gewerbeaufsichtsamt überprüft wird. Man bekommt ja nur einen Bericht, wenn Fehler und Mängel aufgetreten sind. Ist das ausreichend oder müssen andere Maßnahmen ergriffen werden.
Danke schon mal im vorraus
tantanbumbum
Hallo tantanbumbum,
der Nachweis gliedert sich in der Regel in zwei Teile:
1. Kennt das Unternehmen alle notwendigen gesetzlichen (WHG, VAwS, BImSchV) und Behörden-Forderungen (Genehmigungsbescheide) etc? und
2. Erfüllt es diese?
Ersteres kann man durch ein gegliedertes Umweltrechtswerk der relevanten Vorschriften (z.B. Online) und speziellen Behördenbecheide nachweisen. Die zweite Forderung muss man Punkt für Punkt nach nach 1. abarbeiten.
Internes Werkzeug kann, wenn man sich hier nicht sicher ist, ein Compliance-Audit (eventuell mit externer Hilfe) sein.
Der externe Auditor macht in der Regel Stichproben zu jedem umweltrelevanten Bereich und merkt schnell, ob alles „gut geregelt“ ist.
In diesem Sinne ist ein Schreiben der Gewerbeausicht schon hilfreich, wenn ihr die letzten Jahre nicht aufgefallen seid.
Gruß
QMarc