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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Genehmigung von Dokumenten
Hallo,
im Normabschnitt 4.2.3. a) ist davon die Rede dass Dokumente „bezüglich ihrer Angemessenheit vor ihrer Herausgabe genehmigt werden müssen“.
Muss das über eine Unterschrift erfolgen oder kann ich den Betroffenen auch einfach als Prüfer unten eintragen wenn ich mit ihm darüber gesprochen habe?
Hallo Tobilein,
naja, ne Unterschrift ist schon nötig. Wir machen das so, dass wir ein Original mit Unterschrift haben, und im Netz dann der Name in digitaler Form drinsteht.
Gruss,
medi
Die Antwort die ich mir erhofft hatte. Vor allem weil ja eine Unterschrift immer wieder zum nachdenken zwingt.
Bei uns hat kein Dokument eine Unterschrift.
Kann aber nur von 2 Leuten im System freigegeben werden.
Hat nach 7 Jahren TS noch niemand daran Anstoß genommen.
nobbe
Vorgehensweise s. nobbe.
Seit 12 Jahren ISO 9001 keine Probleme damit.
Gruß msb
3 unterschriften
ersteller, inhaltlicher prüfer, qm..
ist aber 13485 inkl. usa..
grüße,
chris
Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Hallo nobbe,
ist das Original auch nicht unterschrieben, bzw. eine Übersicht aller Dokumente?
Wer ist Ersteller?
Gruss
Hallo Leute!
Unterschrift und Freigabe im Dokumentenmanagement sind doch gleichwertig. Wichtig ist nur, daß irgendwo steht, daß ICH es getan habe. Dir Originalfrage war doch „kann ich den Betroffenen auch einfach als Prüfer unten eintragen wenn ich mit ihm darüber gesprochen habe?“ Und das würde ich nie tun.
Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)