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Hallo,
habe mal beim Cheffe wegen einer Gehaltserhöhung nachgefragt.
Habe 6,5 Jahre keine bekommen davon steht auch nichts im Arbeitsvertrag (mein Fehler damals).
Mein Chef am Standort darf das nicht allein entscheiden ist aber soweit damit einverstanden. Die Höhe ist noch offen. Jetzt möchte er eine Begründung von mir haben um diese nach „ganz oben“ weiterzuleiten.
Habe inzwischen noch einige andere Aufgaben gegenüber meiner Einstellung übernommen wie:
Arbeitssicherheit, Umwelt und Datenschutz.Habt Ihr mal Vorschläge wie so eine Begründung aussehen könnte?
Besteht eigentlich ein rechtlicher Anspruch?Danke für Antworten.
Tschüß
Hallo Marco,
ein rechtlicher Anspruch besteht meines Wissens leider nicht.
Ansonsten hast du ja in deinem Posting dir die Antwort für die Begründung schon selber gegeben.
Du bist nun so lange da. D.h. machst deine Arbeit üblicherweise besser und effektiver als zu Beginn und hast neue Verantwortungen übernommen, das ist doch gut genug.Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
Moin,
ich kenn es nur aus dem Bereich der Metallindustrie, hier gibt es das Entgeldrahmenabkommen. Die Einstufungen hierzu basieren auf der Arbeitsplatz- bzw. Stellenbeschreibung (klar alles etwas Gummi – aber ein Anhaltspunkt). Diese Einstufung entspricht dann einem Gehalt x. Erkundige dich mal bei eurem Betriebsrat – oder bist du AT (Armer Trottel ;->). Richtige AT’s gibts ja nur selten…
Ansonsten orientiere dich an den Tarifverträgen für eure Branche.Ralf
geändert von – ralfab on 07/12/2007 10:29:06
geändert von – ralfab on 07/12/2007 10:30:05
Hallo RalfAb,
bin ja laut Arbeitsvertrag von damals AT (oder)? weil von einer Erhöhung des Gehaltes nichts im Arbeitsvertrag steht.
In meiner Stellenbeschreibung von damals steht aber nichts drin wofür ich jetzt auch noch verantwortlich bin oder sein soll.
Ich habe neue Verantwortungen übernommen
aber keine Gehaltserhöhung dafür (damals) gefordert.Wie könnte mir das von dir beschriebene Entgeltrahmenabkommen weiterhelfen?
Danke für Antworten.
Tschüß
Hallo,
Entgeltrahmenabkommenl esen und wegen Interpretationsspielräumen
vielleicht einmal mit dem Betriebsrat unter vier Augen sprechen.
GGf. kann auch um ein Zwischenzeugnis gebeten werden.
Das kann mehrere Zwecke erfüllen:
1. Aufgaben werden beschrieben
2. Zufriedenheit/erbrachte Leistung wird bescheinigt
3. man kann sich damit wegbewerben.Was geht und nicht geht, bestimmt letztendlich die das Betriebsklima.
Gruss
mfunkSie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit>Hi, marco,
Für ATler sind Gehaltsverhandlungen besonders aufregende Momente, fast so aufregend wie ein Heiratsantrag, der keine Formalsache ist….
In beiden Fällen ist das „Verhandlungsgeschick“ nur die Oberfläche – wichtiger ist die Vorbereitung.
Hier:
1. Ziel ist: Dein Chef ist erstens froh, daß er Dir nicht so viel bezahlen mußte, wie er befürchtete. Er ist zweitens froh, die Kosten für die Einarbeitung eines Nachfolgers vermieden zu haben.
2. Angenommen, Du wechselst zu einem Konkurrenten. Was würde der Dir zahlen?
3. Was kalkuliert wohl Dein Chef, was er zahlen müßte, damit Du Dich gerne zum Bleiben entscheidest?Das ist der Eckpunkt für die maximal erreichbare Gehaltserhöhung.
Eingruppierung, ERA, das sind alles die Kampfargumente, die den Kanonendonner des Stellvertreterkrieg ausmachen.
Aber nicht nur – Dein Chef braucht auch Argumente für Euren Personalchef. Denn der muß die Personalkosten gering halten, der stellt Deinem Chef scharfe Fragen. Dr hat über seine Kreise (wie Handwerkskammer, DGfP) seine Informationen, was ein Qualitäter wert ist.Zur Vorbereitung – und deren Vorbereitung.
Dies Forum ist ein Gehaltsfaktor! Denn in diesem Forum, in Arbeitsgruppen, in Referaten vor der DGQ und in Veröffentlichungen bereitest Du Deine „Visibility“ vor. Da schaffst Du Dir den Namen und Ruf bei Euren Konkurrenten und Headhuntern.Jedesmal, wenn Dein Chef hört, wie ein Kunde oder Auditor Dich lobt, oder ein Qualitätsarbeitskreis Deine Firma anschreibt, damit sie Dich freistellt, jedemal klingelt seine Rechenmaschine in seinem Hinterkopf mit den Euros, die er Dir mehr zahlen muß.
ciao
Wolfgang HornHi Marco!
Mich würde interessieren, ob du jetzt eine Gehaltserhöhung bekommen hast?Liebe Grüße
RMoritz6,5 Jahre wollte er keine, warum jetzt? Ich denke er bekommt keine. Wenn jemand solange nicht mehr braucht braucht jetzt auch nicht mehr und der Arbeitsmarkt ist voll von jungen tatendrang gierigen Qualitätern.
Monika
Monika,
ich finde Dich, d. h., Deine Beiträge, süss! Eine gute Mischung aus Humor, Biss, etwas Sarkasmus, aber immer freundlich.
Außerdem muß ich zugeben, dass ich, wenn ich das Forum aufsuche, erst einmal nach Deinen Beiträgen Ausschau halte. Irgendwie können diese einen verregneten Tag retten.
Liebe Grüsse! Fritz
Hallo Marco,
ich persönlich gehe wie folgt vor:
Ich schreibe mir auf, was alles zu meinen heutigen Aufgaben gehört und vergleiche diese Aufgaben mit meiner Stellenbeschreibung. Die Tätigkeiten die nicht in meiner Stellenbescheibung definiert sind, sind meine Argumente für eine Lohnerhöhung.
Im nächsten Schritt, denke ich mir sämtliche Argumente aus, die mein Chef aüssern WIRD, die gegen eine Lohnerhöhung sprechen und versuche diese, zu wiederlegen.Ich bin mit dieser Vorgehensweise immer gut gefahren.
Gruß
AndréHallo!
Bei uns ist eine Stellenbeschreibung im QMH festgelegt und deshalb prüfe ich auch bei den internen Audits die Aktualität dieser.
Sollte eine Stellenbeschreibung älter als 3 Jahre sein, da muss sie revidiert werden.
Auch wenn sich nur das Datum ändert – aber so muss über die Tätigkeit gesprochen werden!Liebe Grüße
DejaHeute schon ein DEJAVUE gehabt?
geändert von – Dejavue1971 on 11/02/2008 16:35:53
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