Ein Kunde kann alles Verlagen, auch das was weit über gesetzlich oder Normenforderungen hinausgeht.
Was er muss, ist dann diese Leistung auch bezahlen, entweder versteckt in der Kalkulation oder als separater Posten.
Wenn also dieses „Gegenprüfen“ nicht üblich ist, würde ich dem Kunden selbstverständlich diese Leistung anbieten, aber auch abrechnen.
Sollte es sich um übliche Leistungen handeln, sind Sie in die Kalkulation mit einzubeziehen.
Schönes We Stephan