Gefahrstofflager2005-11-11T07:59:55+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gefahrstofflager

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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    Beiträge
  • Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    Hallo,

    kann mir jemand genau sagen wo in der GefStoffV oder auch in einer der vielen TR steht ab welcher Menge an Gefahrstoffen diese im Gefahrstoffschrank zu lagern haben?

    Was schreibt hier die Verordnung hinsichtlich der Lagerung größerer Mengen (1000 liter und mehr) vor? Wo steht diese genau beschrieben?
    Separate Lagerung, verschlossen, Brandschutz(türen), Lüftung etc?? Was ist noch zu beachten bei der Lagerung größerer Mengen an Gefahrstoffen (Lösemittel)??

    Vielen Dank

    Grüße

    msb
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1613

    Hallo Q-Manger,

    eine solche Frage wäre bei uns etwas für unsere externe Sicherheitsfachkraft. Habt ihr sowas nicht?
    Hier würde ich auf jeden Fall an einen externen Spezialisten gehen, bevor ich mich als Laie durch alle Gesetze und Verordnungen quälen müsste.

    Gruß msb

    el_verde
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 209

    Hallo Q-Manager,

    es kommt darauf an, wie viel ihr von welcher Gefahrgutstoffart wie lange lagert. Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Für eine weiterführende Beantwortung müsstest Du die Stoffarten, Mengen und Lagerdauer mitteilen.

    Schau Dir mal folgenden Link an:
    http://www.neuss.netsurf.de/~thoarenz/Linklist/lagerung.htm
    Vielleicht hilft er Dir ja schon weiter.

    Gruß

    el verde
    ——————————-

    Wer Tipp- und Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Hallo Q-Manager,

    hat euer Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten ?

    Der sollte hier helfen können.

    Gruß

    Evereve99

    „Der, welcher Kenntnisse erringt, erringt auch Sorgen“

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    Versuche unter folgender Seite.
    http://www.bg-praevention.de/
    Hier wirst Du bestimmt was finden, wenn nicht Info an mich.
    schönes Wochenende

    Q-Manager
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 166

    …man muss unterscheiden zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff.

    Ein Gefahrstoffbeautragter ist nicht notwendig, ein Gefahrgutbeauftragter hingegen.

    Ein Gefahrstoff wird als Gefahrgut bezeichnet, wenn er als Transportgut anfällt.

    Grüße

    geändert von – Q-Manager on 11/11/2005 16:32:11

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    ich glaube ich hatte das …stoff überlesen.

    warscheinlich weil das Hirn nach dem Wort „Gefahr“ sofort klick macht und weiter das liest, was es lesen will.

    Gruß

    Evereve99

    „Der, welcher Kenntnisse erringt, erringt auch Sorgen“

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