Gefahrstoffe im Arbeitsbereich2012-11-20T10:35:42+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Gefahrstoffe im Arbeitsbereich

Ansicht von 7 Beiträgen – 1 bis 7 (von insgesamt 7)
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  • diamant-schwarz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 100

    Hallo,
    aktuelles Problem: In der Gefahrstoffverordnung steht drin, dass in dem Bereich in dem Gefahrstoffe gelagert oder benutzt werden, sich keine Lebensmittel befinden dürfen.
    Problem: Als Gefahrstoff gelten ja auch schon Öle und Ethanol den man zum reinigen nimmt.

    So, wie ist in diesem Zusammenhang der „Bereich“ zu interpretieren? Ist damit nur der Tisch gemeint, oder die ganze Halle?

    Wie müsste unsere Anweisung an die Mitarbeiter aussehen, damit sie noch gesetzeskonform ist? Momentan möchte ich zumindest keine Wasserflaschen auf der selben Werkbank sehen auf der sich auch Gefahrstoffe befinden. D.h. die müssen unter den Tisch, oder in ne Schublade.
    Ist dies ausreichend? Die Kaffeetassen die überall rumstanden will ich eh nicht mehr sehen.

    Gruss

    Markus

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Markus,

    eine räumliche Abtrennung („Weiss-Bereich“)ist die sicherste Umsetzung dieser Vorgabe !

    – Separater Pausenraum mit Türe
    – Gefahrstoffe / Handschuhe müssen draussen
    bleiben. Türe geschlossen halten (wegen Aerolsolen / Dämpfe)
    – Schuhabstreifer, evtl. Schuhbürstmaschine
    – Handwaschbecken
    – Lebensmittel – und Kühschlrank

    Gruß

    Martin S

    diamant-schwarz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 100

    Danke, leider ist es nicht ganz so einfach, da unsere MA sonst rebellieren.
    Ich habe es mir jetzt erstmal so überlegt:

    – Grundsätzlich keine offenen Lebensmittel im Fertigungsbereich, nur in ausgewiesenen Pausenzonen.
    – Getränkeflaschen dürfen nicht zusammen mit Gefahrstoffen auf den Tischen stehen, nur darunter
    – wenn mit gesundheitsschädlichen Stoffen an dem Tisch gearbeitet wird, sind auch keine Getränke unter dem Tisch erlaubt
    (nicht jeder Gefahrstoff ist ja auch gleichzeitig giftig)

    Ich denke damit sollten wir auch der sicheren Seite sein.

    Gruss

    Markus

    Q…t…
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 154

    Hallo Markus,

    die Problematik besteht nicht allein darin, dass eine Kontamination über die Luft oder so entsteht. Beim Umgang mit Gefahrstoffen können diese immer an die Haut oder die Kleidung geraten.

    Nimmt man dann ganz unbewusst ein Kaugummi in den Mund oder wischt mal schnell die Flaschenöffnung ab, überträgt man die Substanzen und nimmt sie eventuell auf.

    Aus diesem Grund sind in den meisten Produktionsbereichen heute Lebensmittel aller Art und der Genuss von Tabakwaren verboten (Zigarette hält man ja auch in der Hand und führt sie zum Mund).

    Bei einer klaren Trennung heisst es also:
    1. Hände waschen
    2. im Sozialbereich Trinken, Essen, Rauchen, …

    Ich persönlich glaube auch nicht das man unterscheiden kann in „bei dieser Chemikalie erlaubt“ und „bei dieser nicht“. Da kennt sich meist bald keiner mehr aus.

    Andersrum könnt ihr eventuell einen Bereich definieren in dem nur und ausschließlich die Gefahrstoffe gehandhabt werden…

    Just my 2 cents…

    Q…t…

    Wer sich zu wichtig für kleine Arbeiten hält, ist of zu klein für wichtige Arbeiten.
    (Jaques Tati)

    Stefan741
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 46

    Hallo Markus,

    bei uns war das sehr extrem: Die Gefahrstoffe waren in größeren Mengen direkt an den Arbeitsplätze gelagert (war ja praktisch, da muss keiner was vom Lager holen). Daneben oft Getränke für die ganze Woche und die Brotzeit, denn die konnte man nicht in den Sozialräumen lassen, weil dort geraucht wird.

    Das haben wir wie folgt abgeändert:
    1. Chemikalienlager eingerichtet. Am Arbeitsplatz wird nur der aktuelle Bedarf gelagert.
    2. In zwei abgetrennten Bereichen wo viel mit Gefahrstoffen hantiert wird, sind Lebensmittel ganz verboten.
    3. In Bereichen mit geringer Kontaminierung dürfen Getränke nur für einen Tag und kleine Naschereien in verschlossenen Behältern sein.
    4. Rauchverbot in den Sozialräumen.
    5. Dichtschließende Abfallbehälter, die öfter geleert werden müssen.

    Wir haben das mit einem externen Berater so abgestimmt und vor kurzem hat das ein Kunde auditiert. Auftrag des Kundenauditors war speziell das Sicherheitsthema und er war so zufrieden.

    Den Mitarbeitern gegenüber wurde das allgemein mit einer Werksordnung mitgeteilt und speziell natürlich mit den Betriebsanweisungen.

    Gruß
    Stefan

    diamant-schwarz
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 100

    Hallo Stefan,

    mir geht es darum gesetzeskonform zu handeln. Da steht nunmal drin, dass Lebensmittel nicht im selben Bereich sein dürfen wie Gefahrstoffe.
    (Mehr als die tägliche Verbrauchsmenge darf übrigens auch nicht am Platz vorhanden sein. Gefahrstofflager haben wir aber schon so lange ich denken kann)
    Weisst ja wer rassiert wird wenn Yussuff ne Flasche Verdünner trinkt und es keine klare Anordnung und Nachverfolgung gab.
    Aber wie sagt unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit immer: Teilen Sie ihr Privatvermögen durch 485.000 und dann wissen Sie wie oft Sie sich sowas leisten können.

    Gruss

    Markus

    Anonym
    Gast
    Beitragsanzahl: 2122

    Hallo Markus,

    die Frage hast Du ja bereits selbst beantwortet:

    Gesetzeskonform bedeutet: Lebensmittel nicht im selben Bereich wie Gefahrstoffe. Punkt.

    Und so muss das in der Betriebsanweisung stehen. Unterschrift des Mitarbeiters mit Hinweis, das die Nichtbeachtung eine Abmahnung zur Folge hat.

    Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht!
    Und wenn Gefahr droht, wie das Wort Gefahrstoffe schon ausdrückt , dann gibt es keine Komprimisse.

    Gruß,

    Martin S

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