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Guten Morgen,
eine Frage an die QM-Gemeinde.
Wann findest eurer Meinung nach der Gefahrenübergang bei Dienstleistungen statt?
Diskutieren das / suchen danach grad recht intensiv, aber leider findet sich im Internet nichts Schriftliches zu dem Thema.
Hallo Daniel,
Gefahrenübergang bei Dienstleistern? Ich hab keine Ahnung, was Du meinst (und dass wo ich doch Dienstleisterin bin ;-)
Kannst Du bitte Deine Fragestellung etwas präzisieren? Danke.
Viele Grüße
Barbara
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Es gibt drei Arten von Menschen: Solche, die zählen können und solche, die nicht zählen können.nun, ihr bekommt ein Lastenheft und drückt Euren Kunden hoffentlich ein Pflichtenheft in die Hand.
Das wären dann mal die Grundlagen für Eure Verträge. Und dort wird (hoffenlich) auch beschrieben, wann Eure Entwicklungsarbeits als abgeschlossen gilt und die Entwicklung des Auftraggebers „weiterentwickelt“.
Ob es dann noch sowas wie versteckte Mängel gibt.. weis ich nicht.. muttu Juristen fragen..
mfg Loretta – Grüsse an alle Dienstleister..—
Es gibt 10 Sorten Leute auf der Welt.
Diejenigen, die binär zählen können,
und diejenigen, die es nicht können. (@Ms President;-P)
—Hallo Loretta,
der Gefahrenübergang ist also nichts anderes als der Zeitpunkt, an dem die Verantwortung vom DL an den Auftraggeber übertragen wird? Und ich hab schon an irgend etwas Wildes gedacht, von wegen Gefahrenpotential usw.
Viele Grüße
Barbara
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Es gibt drei Arten von Menschen: Solche, die zählen können und solche, die nicht zählen können.… so würde ich es erstmal sehen.
Aber du könntest auch recht haben. Dazu müsste man schon ein wenig mehr Input bekommen ;-)—
Es gibt 10 Sorten Leute auf der Welt.
Diejenigen, die binär zählen können,
und diejenigen, die es nicht können.—AnonymGast27. Oktober 2005 um 13:16 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
hier wird meiner Meineung nach, einiges durcheinandergebracht.
Der Gefahrenübergang ist der Zeitpunkt, zu dem das Eigentum und damit Risiko der Beschädigung – Untergang einer Ware – vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber übergeht. Mit Haftung für Folgeschäden, Gut- oder Schlechtausführung und Gewährleistung hat das primär mal nix zu tun.
Eine Dienstleistung ist ex Definitione keine Ware und kann auch nicht untergehen bzw. beschädigt werden. Sie kann Schaden anrichten, daß jedoch hat wiederum nix mit dem Gefahrenübergang zu tun.
Da eine Dienstleistung i.d.R. „im Angesicht des Kunden“ erst entsteht hat dieser ebenso i.d.R. gewisse Mitwirkungspflichten, was an sich schon einen Gefahrenübergang mehr oder weniger ausschließt.
Klar gibt es eine Abnahme die das Vertrags- oder Dientsverhältnis zwischen Auftraggeber und -nehmer geregelt beendet und den Auftragnehmer vor weiteren leistungs- und regressanforderungen schützt, aber auch das hat nix mit dem gefahrenübergang zu tun.
Grüße,
Tim
Hallo Daniel,
was für Dienstleistungen sind gemeint?
Ich definiere mal meine Position: Unternehmen beschafft sich Dienstleistung, die z. B. im Unternehmen ein Aggregat erneuern/aufstellen o.ä soll.
Dann habe ich entspr. Dienstleister zu belehren (AS etc.) und muss mir vom Auftragnehmer zusichern lassen, dass ich gegenüber dem Dienstleistungsaus-führenden weisungsbefugt bin. Das Gefahrenmoment z.B. Arbeitsunfall o.ä. bleibt aber beim Dienstleister, denn dieser muss sowas ja auch seiner BG melden. Das Unternehmen ist da aussen vor.
Ich denke, in diesem Bereich findet also kein Gefahrenübergang statt.
Anderer Aspekt, Dienstleister hat Aggregat instandgesetzt. Dann muss ich als Auftragnehmer dieses Aggregat abnehmen (Funktions- und Sicherheitsprfg.) und die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistung bestätigen. In diesem Moment findet ein Gefahrenübergang zum Auftraggeber statt. D.h., ab dann bin ich wieder für das Aggregat verantwortlich und habe bei Unfällen etc. selber den Hut auf.Bin gespannt, wie ihr das seht!
IsoMan
…ich denke das es um Entwicklungsdienstleistungen für die Automobilindustrie geht…
—
Man findet oftmals mehr, als man zu finden glaubt.
Pierre Corneille (1606 – 1684), französischer Dramatiker und Bühnendichter
Quelle : »Polyeucte« 1,3
—AnonymGast27. Oktober 2005 um 16:32 UhrBeitragsanzahl: 2122Wissenspool – Glossar Competence Site:
Gefahrübergang
Legt den Ort und Zeitpunkt des Überganges des Risikos vom Lieferanten auf den Kunden fest und ist besonders im Hinblick auf Beschädigung, Verschlechterung oder Zerstörung des gehandelten Gutes von Bedeutung.
Ich betone, „Des gehandelten Gutes“.
Z.b. beim Fall des reparierten Motors wird nicht der Motor gehandelt, sondern die Reparaur.
Demendsprechend kann es keinen Gefahrenübergang geben. Gefahrenübergang ist hier schlicht der falsche Terminus. Oder wie wollt Ihr eine Dienstleistung FOB liefern????
Hallo Tim,
sind wir somit wieder bei der Arbeitssicherheit/Gerätesicherheit gelandet?
IsoMan
AnonymGast2. November 2005 um 10:33 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo ISO Man,
ich verstehe Deine Frage ehrlich gesagt nicht.
Der Motor wäre fremdes Eigentum, der Sachverhalt an sich ist meines Erachtens nach eigentlich eine Frage des Projektmanagements, der Formulierung eines vernünftigen Dienst- oder spezieller Beratervertrages und einer vernünftigen Defintion von Abnahme (-kriterien) des (für das) Projekt(es). (OK, ab jetzt darf mich jeder Klammeraffe nennen)
Aber mich würde jetzt doch mal interessieren, zu welchen Ergebnissen Daniel_Eckardt in seiner Dskussionsrunde gekommen ist und wie er all die Ergüsse in diesem Thread bewertet?
Beste Grüße,
Tim
Für mich als Dienstleister, ist das der Zeitpunkt an dem wir die Dienstleistung an den Kunden übergeben.
Übergabe der Berichte, oder bei einer Schulung Übergabe in Echtzeit
Hallo Stefan,
das ist ohne Zweifel der Leistungszeitpunkt. Aber wo genau siehst Du da eine Gefährdung bzw. Gefahr?
Viele Grüße
Barbara
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Das Leben ist zu kurz, um es mit Suchen zu verbringen.Na bei meiner Dienstleistungs nirgendswo *fg*
Aber ich habe doch die Begrifflichkeit nicht festgelegt.
Das heist doch nicht das da wirklich „Gefahr“im Spiel ist, sondern nur das wenn etwas passiert nun der andere dafür verantwortlich istGruß Stephan
By the way denkst Du an meine Mail
Hallo Tim,
>“ich verstehe Deine Frage ehrlich gesagt nicht“<
Sorry, aber ich habe damit auf meine vorherige Darstellung hingewiesen, da ich meine, dass (wie du auch darlegst) der Terminus einfach in diesem Zusammenhang falsch ist.
Ich kenne diesen Terminus nur aus der Arbeitssicherheit/Gerätesicherheit.IsoMan
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