QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Funktionsbeschreibung für die Geschäftsführung
-
AutorBeiträge
-
Hallo!
Da mich mein Externer Berater kläglich im Stich läßt, benötige ich dringend Eure Hilfe! Ich bin auf der Suche nach Funktions-/Stellenbeschreibungen für die Geschäftsführung und die Kaufmännische Leitung. Hat jemand Vorlagen?
Liebe Grüße
die verzweifelte ThyraHallo Thyra,
wie wär´s denn, wenn du deine GF und kfm. LT einfach bittest, dir ihre Tätigkeiten und Verantwortungen in Stichpunkten zu notieren. Dann entsprechen die Angaben dem „real life“ und sind nicht irgendwo abgekupfert.
Ich habe damit die besten Erfahrungen gemacht!
Gruß Bärbel…
….die immer noch einen QM-Job in Hamburg sucht :-(Tja, danke für den Tip, das wäre natürlich der richtige und einfache Weg. Allerdings wurde ich von der GF gebeten, schon mal was aufzusetzten, sodass sie nur mehr korrigieren muß.
Drück Dir die Daumen, dass Du bald einen Job findest!Hallo Thyra!
Ich bin jetzt auch schon seit vielen Jahren im QM Bereich tätig. Aber ich habe noch nie mitbekommen, das jemand nach einer Stellenbeschreibung für GF Mitarbeiter gefragt hat. Kann es sein das ihr da Schriftstücke erzeugen wollt, die aber egentlich keiner braucht? Wer soll denn festlegen, was ein Geschäftsführer darf und was nicht (Stellenbeschreibung) wenn er der Chef ist? Macht das Sinn?
Gruß
MichaelAnonymGast7. Februar 2006 um 11:16 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo zusammen,
rein juristisch gesehen ist der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG, beide juristische Personen) nur angestellt, auch wenn er gleichzeitig Gesellschafter ist. Folglich wird der Gesellschafter oder der Aufsichtsrat einen Geschäftsführer bestellen, insbesondere, wenn dies eine externe Version ist. Also wird hierüber sicher auch eine Stellenbeschreibung existieren, denn ein Gesellschafter/Aufsichtsrat wird seinen Geschäftsführer sicher mit Aufgabenbereiche erfüllen.
Gruß
Christian@all: Für mich ist eine Stellenbeschreibung sinnvoll, in der festgelegt wird, welche Aufgabenbereiche und Pflichten GF /kaufm. Ltg. haben.
@Thyra:
schau mal hier:
http://www.tv-zeilhard.de/wirueberuns/Stellenbeschreibung/stellen_geschaeft.htm
http://www.djk-rhede.de/geschaeftsstelle.htm (ziemlich weit unten)Ansonsten hilft google weiter.
@Christian: Ein Geschäftsführer kann sehr wohl Angestellter ODER Unternehmer sein:
http://www.haufe.de/newsDetails?newsID=1126088044.1&d_start=5&topic=GmbHGF&topicView=GmbH-Gesch%E4ftsf%FChrer
http://www.info-arbeitsrecht.de/GmbH-Geschaeftsfuehrer/gmbh-geschaeftsfuehrer.htmlViele Grüße
Barbara
_____________________________________
Wenn es keinen Sinn macht, macht es Unsinn.
-
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.