Freigabefelder PLP2005-01-12T10:29:43+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Freigabefelder PLP

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    Beiträge
  • Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo zusammen,
    kann mir jemand sagen wie und durch wen welche Freigabefelder zu füllen sind.
    Bei uns scheiden sich die Geister, da wir vom Kunden nur eine Freigabe bekommen und nicht wie im PLP dargestellt von verschiedene Abteilungen beim Kunden.

    Bin für jeden Tipp dankbar

    Gruss vom Bodensee

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Carlos, liebes Forum,

    in dem von mir publizierten PLP sind folgende Freigaben aufgeführt:

    1) Technische Entwicklungsfreigabe des Kunden Datum:
    2) Lieferanten- / Werksfreigabe / Datum:
    3) Qualitätsfreigabe des Kunden / Datum:
    4) Andere Freigaben des Kunden / Datum:

    Hierzu folgende Erklärungen, welche u.U. sehr betriebs- produkt- und kundenspezifisch sind:

    zu 1) Genehmigung vom Kunden notwendig, wenn ein Projekt sich auf die Entwicklung bis zur evtl. Prototypenphase beschränkt

    zu 2) Genehmigung intern notwendig, wenn es zur Vorserie kommt und wenn Lieferanten bestimmt und qualifiziert sind

    zu 3) Genehmigung vom Kunden notwendig, wenn bevor es in Serie geht

    zu 4) Genehmigung vom Kunden für Sonderfälle

    Diesen PLP setzen wir generell für alle namhaften Automobilisten ein.

    Sofern ein neuer Kunde hinzukommt, werden die Inhalte und Genehmigungen des PLP´s bereits in der frühen Projektphase mit dem Kunden abgestimmt. Hierbei kann es auch zu Änderungen bzw. Anpassungen der PLP-Vorlage kommen.

    Konnte ich Deine Frage somit beantworten?
    Falls Ja, freut mich!
    Falls Nein, konkretisiere bitte Deine Fragestellung im Forum.
    Da werden Sie geholfen ;-)

    Spruch des Tages:

    Das Bessere ist des Guten Feind!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    nadja
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 202

    Ist das eine interne Festlegung oder hast Du Deine Weisheiten aus irgendeiner Richtlinie?

    Gerade gestern habe ich bei einem Kunden eine Unterschrift auf einen Serien-PLP haben wollen. Dieser Kunde wirkte jedoch mistrauisch, ob er uns damit einen Freibrief erteilen würde und ggf. bei Reklamationen bezüglich Prüfmerkmale keinen Verhandlungsspielraum mehr hat. Schliesslich sind wir als Hersteller für die Produktqualität gemäß Zeichnung verantwortlich, da er alle Spezifikationen vorher darstellt (oder lückenlos darstellen sollte)

    Warten wir ab, ob da eine Unterschrift kommt. Ich glaube nicht dran…

    Gruß
    Nadja

    Gruß
    Nadja

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Qualyman
    erstmals vielen Dank für deine Erläuterung, sie hat mich auf den richtigen Weg gebracht.
    Für mich bedeutet das, dass wir mit dem Kunden zuerst definieren müssen wo seine Freigabe hinkommt.

    Dann sollten es kein Problem mehr sein, diese Freigabefelder entsprechend zu füllen.

    Komischerweise hat noch nie ein Kunde den PLP von uns freigegeben, sondern nur den EMPB.
    Wir haben dann seine Freigabe in den PLP übernommen.

    Ist das überhaupt korrekt (nach QS9000)?

    Gruss Carlos

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Nadja, hallo Carlos,

    glaube nicht, dass ich meine Kenntnisse mit „Weisheiten“ vergleichen kann.
    Auf alle Fälle wurde unser PLP aus den damaligen QS 9000 Richtlinien entwickelt.
    Die Richtlinien sind, wie das Wort schon sagt, keine festgeschriebenen Vorgaben!
    Das PLP-Dokument ist bei uns ein lebendes Dokument, so wie viele andere auch.
    Anpassungen werden evtl. produkt- u. kundenspezifisch vorgenommen.

    Bzgl. Deiner Beschreibung, wie misstrauisch Euer Kunde wg. dem PLP / Freibrief ist, stimmt mich als Q-ler etwas nachdenklich !

    Der PLP muss natürlich die Vorgaben des Lastenheftes, der Spezifikationen und der Zeichnungen incl. den Toleranzen wiederspiegeln.
    Der PLP zeigt dann bei richtiger Anwendung auf, wie diese Merkmale im Prozess überprüft und sichergestellt werden. Auch die Maßnahmen bei Abweichungen sind im PLP definiert.

    Kurzum, wenn ein KD all seine Vorgaben und Anforderungen an das Produkt gegenüber seinen Lieferanten kommuniziert (Bringschuld !), der Lieferant dann diese Punkte in seinem PLP genau beschreibt, abbildet,durchführt und der KD dies durch eine Unterschrift sein Einverständiss verweigert, dann ist das schwer zu verstehen!

    Für mich ich der Ausdruck „Freibrief“ nur ein Indiz dafür, dass der KD sich in seiner ureigenen Sache, nämlich die Anforderungen an das Produkt zu definieren, nicht sehr sicher und genügend professionell ist.

    Was meinen das Forum hierzu?

    Spruch passend zum Thema:

    Sage was Du tust
    Tue was Du sagst
    Dokumentiere was Du tust
    Zeige, was Du getan hast
    Überprüfe das ganze und verbessere es
    Führe!!!
    Rede darüber – kommuniziere!!!!!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    geändert von – qualyman on 12/01/2005 14:06:55

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo Carlos,

    sorry, unsere Fragen und Antworten haben sich überschnitten.

    Einen EMPB mit einem PLP in Verbindung zubringen und dies mit einer Freigabe durch den Kunden gleichzusetzen, ist mir neu und etwas suspekt.

    Als TS-Auditor hätte ich da auch Probleme mit. Es ist ja bekannt, dass EMPB-Teile oftmals unter sehr betreuten Prozessen hergestellt werden und meistens genau den Spezifikationen entsprechen.
    Seltenst sind EMPB-Teile aus serienreifen Werkzeugen und Prozessen, damit der KD ja zufrieden ist.

    Der PLP sagt ja aus, was, wann, wie oft, womit und wieviel zu prüfen ist und was zu tun ist, wenn was n.i.O. ist.
    Dies alles gibt der EMPB ja nicht her.

    Spruch des Tages:

    Die meisten Menschen verwenden mehr Zeit und Kraft daran, um die Probleme herumzureden, als sie anzupacken
    Henry Ford

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung !

    Carlos
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 417

    Hallo Qualyman
    Natürlich gebe ich dir Recht, wenn du sagst, dass man den EMPB nicht dazu nutzen kann um den PLP freizugeben.

    Wir sind jedoch ein Hersteller von massgewalzten, geschweissten Rohre.
    Das bedeutet, dass wenn wir ein neues Rohr herstellen, dies schon fast unter Seriebedingungen geschieht.

    Im PLP dokumentiere ich unter anderem auch die Produktfreigabe(EMPB) und somit auch die Freigabe der Serie, da ja das Rohr unter fast Seriebedingung (Prüfintervalle sind anders)gefertigt wurde.

    Darum lasse ich den EMPB in den PLP fliessen.

    Gruss Carlos

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