Freigabe von n.i.o. Prozessen2010-07-13T13:48:12+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Freigabe von n.i.o. Prozessen

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  • Troy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 3

    Hallo QM

    die eigentliche Frage sollte lauten wieso möchte der Fertigungsleiter den unbedingt die n.i.O. Merkmale selber freigeben…hmmm?!
    Wie kann man überhaupt wissentlich n.i.O. Produkte freigeben?
    Ich habe deine Beispiele gelesen, dazu kann ich aber nur sagen „ein bißchen schwanger gibt es nicht“ entweder/oder!
    Aber mit solchen Problemen stehst du nicht allein da.
    Wenn ihr nicht in der Lage seit die Kundenspezifikation einzuhalten und dadurch die Ausschusskosten nicht tragbar sind, müsst ihr den Kunden um Festlegung der MTP Muster bitten. Aber ich glaube auch das wird euer Problem nicht lösen! Den das eigentliche Problem ist, dass eure Fertigung keine Interesse hat i.O. Teile zu produzieren solange eine Freigabe für n.i.O. Teile erteilt wird. Allein die aussage, dass sogar GF und Projektleiter freigaben erteilen, sagt eigentlich schon alles! Ansonsten Vivian hat es auf dem Punkt gebracht.

    quenti
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 2

    Hi,
    ich verfolge den Beitrag von QM und Eure Antworten.

    Also jetzt mal im Ernst Leute, was spielt Ihr hier die Moralapostels.

    QM bringt nichts anderes zum Ausdruck als die Realität in unseren Häusern.

    Wollt Ihr allen ernstes behaupten, dass Ihr als QM verantwortliche das letzliche Sagen über schicken oder nicht schicken habt.

    Ihr werded genau so vergewaltigt, wenn es darum geht Ware frei zu geben, welche n.i.o. ist.

    Es geht hier um Abweichungen, welche hinsichtlich der Auswirkungen im Hause (zumindest augenscheinlich) als vertretbar angesehen werden.

    Der QM, welcher dieses Spiel nicht einigermaßen mitspilet, wird als unkooperativ und bremsend abgestempelt, und wird über kurz oder lang gar nicht mehr in die Entscheidungen mit einbezogen.

    Ich bitte Euch daher, mit Euren Beiträgen zu unterstützen und nicht Eure Positionen zu verteitigen!

    quenti

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Wenn Du bereits geliefert hast, kann der Kunde seine Rechte aus § 437 in Anspruch nehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Handelsrecht vor BGB geht – also der Kunde (gewerblich!) kann von diesen gesetzlichen Regelungen per Vertrag abweichen und z. B. euer Recht zur Nachbesserung ausschalten und gleich Neulieferung verlangen.

    Hallo Vivian,

    kannst du mir das mit dem Thema, das Handelsrecht vor BGB geht mal bitte näher erläutern.

    Danke :)

    Vivian
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 378

    Hallo Quenti,

    klar, hast Du recht. Deshalb sollte sich QM mit allen Mitteln gegen die angedachte Praxis wehren, damit er nicht irgendwann als Marionette endet und der Chef fragt, wozu bezahl‘ ich den Kerl eigentlich.

    Hallo Harm,

    gegenüber dem End- bzw. Privatverbraucher kannst Du das BGB nicht aushebeln. Du kannst z. B. keine Gewährleistung ausschließen, selbst wenn der PRIVAT-Kunde dem zustimmen würde.

    Unter gewerblichen Vertragspartnern besteht nach HGB weitestgehend Vertragsfreiheit, d. h. Gesetze sind gegenüber individuell getroffenen Vereinbarungen nachgiebig. Allerdings sind auch hier dem Handeln Grenzen gesetzt, z. B. über die Gesetze zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Thema ist sehr komplex und letztendlich kommt es auf den Einzelfall an. HGB und BGB gehen letztendlich Hand in Hand.

    Ein schönes Beispiel ist der § 377 HGB – Untersuchungs und Rügepflicht:

    Als Kaufmann im Sinne des HGB bin ich bei Lieferung verpflichtet, diese umgehend und in ausreichendem Maße zu untersuchen. Ist die Ware fehlerhaft, muss ich die Ware unverzüglich reklamieren, ansonsten erlischt mein Recht auf Reklamation.

    (jetzt die Automobilisten nicht wieder mit dem vertraglich vereinbarten Wareneingangskontrollenverzicht der OEM’s kommen – das ist Rechtsbeugung aufgrund ungleicher Machtverhältnisse)

    Als Privatkunde kann ich mir 6 Monate bzw. 2 Jahre (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) Zeit lassen.

    Ich hoffe, das Beispiel kann die Unterschiede verständlich aufzeigen.

    Schöne Grüße

    Vivian

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