QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Freigabe von Dokumenten (Verfahrensanweisung)
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Hallo
Ich habe eine Frage zur Erstellung und Freigabe von Dokumenten. Dürfen Dokumente von der gleichen Person geprüft und freigegeben werden, die sie erstellt?Vielleicht kann mir jemand schnell helfen.
Ich befürchte die Fragestellung bei unserem laufenden Überwachungsaudit.
Danke
Lotharaus mangelnden Mannzahlen heraus, handhabe ich das so, wenngleich da schon die Nase gerümpft wird.
Bei Dir sollte sich schon ein zweiter Mann finden lassen..?
Lass doch deine Meister / Leiter erstellen und du prüfst auf Konformität / Überschneidungen und gibst frei..
Gruß in den Gäuboden—
„Ist der Mensch nach Ausfall aller Gehirnfunktionen wirklich tot, oder einfach nur ein deutscher Abgeordneter?“ (Matthias Richling)
—Hallo Lothar,
dies hängt davon ab, wie es in deinem Management-System beschrieben ist.
Bei uns z.B. dürfen Vorlagen durch den Beauftragten der obersten Leitung freigegeben werden. Erstellt dieser eine Vorlage, dann darf er sie prüfen und freigeben.
Genauso mit Arbeitsanweisungen. Diese dürfen nur von der GL freigegeben werden. Wird eine AA von der GL erstellt, liegt wieder alles in der Hand einer Person, aber nur dann.Hoffe es hilft dir ein wenig.
Gruß msb
— wer die Wahrheit sucht, wird sie finden —
Hallo,
sehe das ebenso. Las doch die VA von der entsprechenden Abteilung welche die VA betrifft erstellen (evnt. Hilfestellung geben), dann vom Ersteller abzeichnen und du prüfst und gibst dann frei.
Gruß: Mr.Idea
Kann Mr Idea nur rechtgeben.
Hallo Lothar.
Manchmal mache ich das auch. Ist sogar so in unserem Handbuch beschrieben. In den meisten Fällen bin ich der Ersteller. Der Abteilungsleiter soll die Dokumente prüfen und der Bereichsleiter freigeben. Da ich verschiedene Funktionen wahrnehme (nicht nur QMB)bin ich in manchen Fällen selbst der AL und muss daher auch prüfen. Na ja und wenn kein Bereichsleiter zur Stelle ist oder wenn das Thema nicht allzu heikel ist (z.B. bei Formblättern) gebe ich diese auch selbst frei. Bis jetzt hat noch keiner deswegen gemeckert.
Gruß, krl
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Nach dem Audit ist vor dem AuditGuten Morgen
Vielen Dank für Eure Informationen. Leider helfen sie mir aber so nicht weiter. Meine Frage ist eigentlich: ist die Forderung nach unterschiedlichen Personen zur Erstellung,Prüfung und Freigabe die Forderung einer Norm, oder der ist es der innerbetrieblichen Festlegung überlassen. Ich hatte mich offensichtlich nicht richtig ausgedrückt, was bei internen Auditoren ab und zu vorkommen soll.
Ich bin überrascht, dass ausser uns Niederbayern doch noch jemand den Gäuboden kennt.
Gruß
LotharHallo Lothar,
ist die Forderung nach unterschiedlichen Personen zur Erstellung,Prüfung und Freigabe die Forderung einer Norm, oder der ist es der innerbetrieblichen Festlegung überlassen
Habe diese von dir beschriebene Forderung noch in keiner Norm so gelesen. Folglich bist du frei in deiner Festlegung.
Gruß msb
wer die Wahrheit sucht, wird sie finden
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