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Wir sind nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Im Rahmen der Zertifizierung unser Verwaltung sind dabei u.a. das Thema Berichtswesen der Betriebsbeauftragten sowie das Genehmigungsmanagement auf dem Auditplan des Zertifizierers. Und das ist genau der Punkt. Kann mir jemand sagen, wo in der DIN EN ISO 9001 hierzu Inhalte zu finden sind. Ich bin mir nämlich unsicher. Ich würde vermuten, Thema 1 in Kapitel 4.2.4 und Thema 2 in Kapitel 8.2.3?
Meine 2. Frage bezieht sich auf die DIN EN ISO 14001. Ich war immer der Annahme, dass bei einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 im Unterschied zur EMAS eine Auditierung der Anforderungen an ein UMS vorgenommen wird und keine Überprüfung der rechtlichen Anforderungen. Ist das so, oder liege ich da falsch?
Danke.
AnonymGast17. Oktober 2011 um 13:26 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo,
Kapitel 5.1 a) (Verantwortung d. Leitung)
-> […]Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Anforderungen[…]Martin S
Hier ein paar Links
http://www.isosystems.de/sites/emas_iso.htm
http://mlu.mw.tu-dresden.de/module/m009/regelwerk/unterschiede/main.htm
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Ich glaube an die friedliche Koexistenz von Menschen und Fischen.
(George W. Bush)Wie Martin schon schrieb, gesetz. Anforderungen. Also müssen z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ab 10 Beschäftigte) als Beauftragte mit im Organigramm aufgeführt sein.
Oft sind diese extern und durch einen Vertrag gebunden. Gute Auditoren sehen den ein, und prüfen z.B. das Aufgabengebiet.Macht Ihr auch UM, sollten z.B. auch die Betriebsbeauftragten (sofern gesetzl. gefordert oder bestellt) für Gewässerschutz, Imissionsschutz, Abfall, Gefahrgut, Störfall ebenfalls im Organigramm aufgeführt werden.
Weiterhin schauen sich -auch wenn von der ISO nicht explizit gefordert- zur Infrastruktur auch an:
– Notausgänge frei und zu öffnen?
– Schlüssel in verlassene Stapler
– Feuerlöscher geprüft
– Rolltore (Betriebsmittel) wie Krane geprüftMängel werden hier aber meist als Hinweise ausgesprochen, wenn es ausschließlich um QM geht.
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