FMEA und Angst2006-05-12T15:20:10+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement FMEA und Angst

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  • Norbert
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    Beitragsanzahl: 62

    Hallo,

    das Thema FMEA war bei uns heute wieder an der Reihe. Da wir eben am Anfang sind, kommen immer wieder Fragen hoch. Heute war das Thema Bewertung und Maßnahmen.

    Die Meinung bei uns war, dass, wenn keine Maßnahmen definiert sind, automatisch eine 10 vergeben werden muss bzw. keine kleinere Zahl vergeben werden kann.

    Das heisst, habe ich einen Prozess, bei dem ich keine Vermeidungsmaßnahme habe, so erfolgt die Auftrittswahscheinlichkeit 10.
    Habe ich einen Prozess ohne Entdeckungsmaßnahme, so habe ich eine Bewertung Entdeckungswahrscheinlichkeit = 10.

    So, nun ist es in diesem Fall natuerlich so, dass man eine Vielzahl an sehr hohen RPZ bekommt. Eigentlich ist die Wahrscheinlichkeit aber gar nicht so hoch, also kommen die Maßnahmen. Diese beziehen sich in erster Linie dann auf die Standardabläufe – Warenausgangsprüfung, Überprüfung der Laufkarte auf Vollständigkeit vor Auslieferung, Maschinenabnahme, … (alles in der QM-Doku vorgeschrieben).

    Wir schreiben also die Maßnahmen rein, vergeben aber keinen Verantwortlichen oder Termin, erledigt-Status wird demnach auch nicht eingetragen (ist ja auch schon eingeführt).

    Jetzt steht im FMEA-Formblatt der Prozess mit Maßnahmen ohne Termin und ohne Verantwortlichen, dafür aber mit einer geringeren RPZ.

    Ich bin nach ca. 6 Jahren wieder im Automobilgeschäft und habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass sich so einiges geändert hat, deshalb meine Frage:

    Wie seht ihr das?
    a) Kann ich A und E – Werte vergeben, die kleiner 10 sind, auch wenn ich keine Maßnahme definiert habe? Bitte sagt ja!!!

    b)Muß / Sollte ich Maßnahmen einbinden, die Standardmäßige im Unternehmen durchgeführt werden (siehe Beispiele oben wie Laufkartenkontrolle).

    c) Darf ich solche Maßnahmen einbinden, ohne einen Verantwortlichen, Termin und erledigt-Vermerk einzubinden? Sinn wäre der, dass die Maßnahme tatsächlich generell eingeführt ist und im Formblatt eine Erklärung für die erreichte RPZ vorhanden wäre.

    Wäre wie immer dankbar für Eure Tips und Anmerkungen.

    und jetzt warum FMEA und Angst? weil ich immer wieder merke, dass manche Dinge im Unternehmen deshalb kompliziert gemacht werden, weil die Angst existiert etwas so zu machen, wie es der Auditor nicht akzeptieren wird. Das bremst manchmal ungemeing.

    Gruss
    Norbert

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Norbert?

    Was hat die Maßnahme mit der RPZ zu tun??? Wir (nicht Automotive) vergeben die RPZ so, wie’s die Standardabläufe hergeben. Wenn sie dann zu schlecht ausfällt, gibt’s Maßnahmen. Wenn ich bei jedem Teil bei jedem Maß einzeln reinschreibe, daß ich eine Wareneingangsprüfung durchführe, kann ich während der Beschprechungen drei Sekretärinnen beschäftigen…

    Schöne Grüße

    Frank Hergt

    „There’s no problem too great for running away from it!“ (Charlie Braun)

    nobbe
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 218

    Hallo Namensbruder
    also: Wir vergeben eine Massnahme nur wenn die die RPZ über 120 ist.
    d.h. wenn die gegenwärtigen Prüfmassnahmen nicht ausreichen das Risiko abzudecken.
    Die Festlegung liegt aber in der Entscheidung jeder Organisation , letztendlich auch die Festlegung ab welcher RPZ Massnahmen ergriffen werden sollen. (Üblich sind die 120). Sollte aber irgendwo klar beschrieben sein.
    Ich hoffe das hilft dir weiter
    nobbe

    Steve
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 68

    Hallo Norbert,

    kurze Frage am Anfang: Welches Formblatt nutzt ihr, VDA oder QS-9000?

    Ich beziehe mich jetzt mal auf das QS-9000 Formblatt: du hast in der FMEA (bzw. im Formblatt) zwei Bereiche: einen für den derzeitigen Stand der Dinge und einen für die Optimierung (im VDA-Formblatt gibt es keine eigenen Spalten dafür, der aktuelle und der zukünftige Stand wird mit Hilfe des Datums gekennzeichnet).

    Maßnahmen, die ihr sowieso standardmäßig im Unternehmen durchführt, stehen im ersten Bereich (auf dem auch die Erstbewertung basiert) und brauchen keinen Verantwortlichen oder Termin. Das braucht ihr nur wenn ihr neue Prüfungen oder andere Maßnahmen einführen wollt (die dann im Optimierungsbereich stehen und zu einer neuen Bewertung führen).

    Die Entdeckungswahrscheinlichkeit ist definitiv auf 10 zu setzen, wenn keine Entdeckungsmaßnahme existiert, da in diesem Fall eventuelle Fehler nur rein zufällig entdeckt werden.
    Bei der Auftretenswahrscheinlichkeit tue ich mir selbst schwer eine 10 zu vergeben, wenn keine Maßnahme erfasst ist. Allerdings habe ich inzwischen festgestellt, dass gerade Vermeidungsmaßnahmen en masse existieren ohne das wir uns darüber bewusst sind. Die Aufgabe ist also, diese Dinge zu identifizieren und zu dokumentieren. Dann kannst du auch eine niedrigere A-Bewertung vergeben.

    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
    Gruß, Steve

    pappa
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 44

    Hallo Norbert,

    das ist das Dilemma beim FMEA-Job: beide Regelwerke (QS-9000 Ref. Man. und VDA 4) stellen eben nur Empfehlungen dar und weichen teilweise in Details voneinander ab. Deshalb ist es wichtig, dass ihr euch eigene Bewertungsrichtlinien erarbeitet, die ihr evtl. mit eurem Kunden abgleicht.
    Die FMEA-Hardliner setzen tatsächlich eine 10, wenn keine Vermeidungs- bzw. Entdekungsmaßnahme definiert ist. Meistens gibt es aber doch eine, man kommt nur nicht gleich drauf, weil sie so trivial erscheint. Ich sag mal: insofern zwingt uns die FMEA auch ein wenig dazu, unser Unterbewusstsein umzugraben *lach*. Ich kann mich hier nur der Ansicht von Steve anschließen.
    Außer den Regelwerken haben wir es natürlich auch immer wieder mit Auditoren zu tun, deren Lieblingskind „FMEA“ heißt. Manche mögen es gar nicht, wenn bei einer Maßnahme kein Erledigungsstand und Verantwortlicher eingetragen ist. Im VDA96-Formblatt ist dann ein Feld leer …oh-oh !!
    Nun sind aber standardmäßige Abläufe in irgendwelchen Arbeitsanweisungen dokumentiert (sollten sie zumindest sein). Dann schreib doch einfach den Bezug zu dieser AA mit Austeller und Datum und Status „abgeschlossen“ in deine FMEA. Gelegentlich erlebe ich dabei, dass der angeblich standardmäßige Ablauf tatsächlich noch gar nicht dokumentiert wurde und nur im Kopf von Herrn Müllermeier hinterlegt ist … ahaa !!

    Grüßle

    Dieter

    Norbert
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo und vielen Dank an alle

    wir werden das ganze jetzt so loesen, dass wir Standards z.T. mit einbinden. Als Verantwortlicher wird dabei das QMS genannt und der Status auf erledigt gesetzt. Damit haben wir eine Maßnahme und m.E. noch wichtiger auch immer die richtige Antwort parat, weshalb wir eine Einschätzung genau so gemacht haben.

    Ich denke, unsere FMEA wird so langsam. Das ist auch Euch zu verdanken.

    Dafür nochmals vielen Dank.

    Gruss
    Norbert

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