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Hallo zusammen,
wir haben wahnsinnige Probleme mit unserer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der letzte ist nach Asien ausgewandert (war sowieso in meinen Augen ein Windei) und der jetzige Nachfolger ist ein Jungspund ohne Biss, Elan und Eigeninitiative.
Daher meine Frage jetzt:
Am liebsten würde ich die FaSi selbst machen. Ich habe in meiner letzte QMB-Funktion auch immer schon die (interne) FaSi überwacht und administrativ unterstützt (Unterweisungen, Schriftwechsel, Begehungen, ASA etc.).Aber leider fehlt mir die offizielle Vorbildung als Meister, Techniker bzw. Ingenieur.
Hat jemand Erfahrung, ob eine „simple QMB“ ohne diese Voraussetzung dennoch die FaSi-Ausbildung machen kann???LG
BarbaraBarbara aus Hamburg
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Qualität = Kundenzufriedenheit + Wirtschaftlichkeit!Hallo Barbara,
ja, in Abstimmung mit der BG möglich.
Gerade in KMU ist es mitunter schwierig Personen mit den gewünschten Eigenschaften (z.B. Ingenieure) anzutreffen, daher sind die BG hier zu Kompromissen bereit.
Wenn du es eh in einer anderen Firma bereits derart unterstützt hast (wie ich hier bei uns auch) weisst du worauf es ankommt und hast damit beste Voraussetzungen.
Wende dich an eure BG und sprich mit denen.
Lass uns wissen wie es ausgeht!
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Barbara!
Wo steht das Du Meister, Techniker bzw. Ingenieur sein musst?
Gruß
MichaelHallo Barbara,
in der Regel wird von der SiFa verlangt, dass ein ausreichendes technisches Verständnis verlangt.
Die personenbezogene medizinische Funktion (Betriebsarzt) und die technische Funktion SiFa sollen sich zu einer Einheit ergänzen.
Wenn Du also ausreichendes technisches Verständnis mitbringst und das (wie immer in Deutschland) auch nachweisen kannst, steht Deinem Plan meiner Meinung nach nichts im Wege.
Ihr solltet bei dieser Überlegung auch das Amt für Arbeitssicherheit mit einbeziehen. Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen von staatlicher Seite entsprechende Pläne nicht akzeptiert wurden.
Für mehr Infos kannst Du mir gerne eine Email schreiben.
Viele Grüße
Qmarc@ Michael:
Im §7 des ASiG ;-)@evereve:
Leider hat sich mein „Traum“ zur FaSi-Ausbildung erledigt.
Ich habe mit unserer BG telefoniert. Die BG hat keine Bedenken wegen meiner Qualifizierung, hat aber ein Problem damit, dass wir „nur“ 60 Mitarbeiter haben. Derzeit sieht es nach der neuen FaSi-Ausbildung nämlich so aus, dass eine FaSi ca. 150 MA betreuen muss. Daher ist es inzwischen üblich, dass sich mehrere KMU eine FaSi teilen. Doch das finde ich auch nicht wirklich reizvoll.Allerdings konnte mir unser BG-Mann eine gute FaSi empfehlen, die nicht selbstständig ist, sondern Angestellter in einem sehr bekannten Prüf-& Zertifizierungsunternehmen ist ;-)
Zwar wird die Lösung sicher teurer, aber dafür sind wir auch besser beraten als durch unsere jetzige schlafmützige FaSi, der ein 2-Mann-Betrieb ist…Danke für eure Resonanz!!
LG
Barbara aus Hamburg
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Qualität = Kundenzufriedenheit + Wirtschaftlichkeit!Hallo Barbara,
mit einer solchen Aussage hätte ich jetzt nicht gerechnet, da ich bisher nur die Mindesteinsatzzeiten kannte und ja schließlich nichts dagegen spricht, wenn du deine restliche Zeit etwas anderes machst.
Unsere BG stellt es wie folgend dar (aus http://www.BGF.de):
Wer eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) im Betrieb haben möchte, kann einen geeigneten Mitarbeiter (siehe Zielgruppe) ausbilden lassen. Da die Sifa mindestens 80 Stunden pro Jahr als solche tätig sein muss, um die Fachkunde nicht zu verlieren, macht die aufwändige Ausbildung nur bei Betriebsgrößen ab 40 Mitarbeitern Sinn.
Zielgruppe:Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister +
mindestens 2 Jahre berufliche PraxisGruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Barbara,
da haben sie dir aber einen erzählt. Eine Grenze von 150 Mitarbeitern son Schmarrn hab ich noch nie gehört. Wo soll sowas denn niedergeschrieben sein? Wenn dein Betrieb dich zur Fasi Ausbildung schickt kann die BG dem nur widersprechen, weil deine Vorbildung nicht passt. Dein Betrieb bezahlt schließlich die BG.
Wenn dein Betrieb oder du die 6000 Euronen locker macht kannste die Ausbildung auch bei der Dekra oder Tüv oder sonstigen freien Anbietern machen. Die Anbieter gäbs ja nicht, wenn die BG anschließend sagen könnte, nene Ausbildung haste aber dein Betrieb ist zu klein, ich schmeiß mich weg.
Und in BGV A2 sind nur die Mindesteinsatzzeiten abhängig von der Beschäftigtenzahl geregelt.
Monika
Danke für eurer Feedback und den Link der BGF (die kenne ich noch von meinem letzten QM-Job!).
Ich habe einfach unseren BG-Mann mit der Aussage der BGF konfroniert und gefragt, wo denn die Aussage mit den 150 MA steht…mal sehen wie er reagiert :-)
Ich werde weiter berichten…
LG
Barbara aus Hamburg
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Qualität = Kundenzufriedenheit + Wirtschaftlichkeit! -
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