Erstmusterfreigabe2006-08-17T16:32:54+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Erstmusterfreigabe

Ansicht von 15 Beiträgen – 1 bis 15 (von insgesamt 19)
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  • deidei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    Hallo Forum,

    wie geht Ihr vor, wenn der Kunde Teile bestellt, zu denen Euch die Erstmusterfreigabe nicht vorliegt?

    Curley
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 24

    Hallo deidei,

    entweder EM-Freigabe anfordern oder schriftlich mit dem Kunden vereinbaren, dass er das Fertigungsrisiko trägt.

    So wird’s zumindest bei uns gehandhabt…

    Gruß,
    Curley

    deidei
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 15

    Hallo Curley und andere,

    und was macht Ihr, wenn der Kunde ums Verrecken nicht auf die Aufforderung reagiert, den EM freizugeben.

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hei Deidei,

    folgende Fragen von mir:
    1) Seid Ihr oder Euer Kunde zertifiziert?
    2) Falls ja, nach was?
    3) Was ist der Hintergrund, dass Euer Kunde den EMPB nicht unterschreibt?
    4) Sind alle Merkmale im EMPB OK?

    Unabhängig von Deinen Antworten verstehe ich nicht ganz den Zusammenhang.
    Der EMPB gibt dem Kunden doch die Sicherheit vor der eigentichen Serienlieferung.

    Vorschlag:
    Kunden schriflich hinweisen, dass er kein EMPB freigegeben hat und bestätigen lassen, dass er das Risiko eines evtl. Serienfehlers trägt.
    Lieferung erst tätigen, wenn diese Bestätigung vom Kunden eintrifft.

    Ansonsten: kein EMPB, keine Freigabe, keine Bestätigung, keine Teile liefern !

    Spruch des Tages:

    Populanten transparenter Domizile sollten mit fester Materie keine transzendenten Bewegungen ausführen!

    Übersetzung morgen!

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    @qualiman

    „Populanten transparenter Domizile sollten mit fester Materie keine transzendenten Bewegungen ausführen!“

    Übersetzung morgen. Ich bitte darum!

    IsoMan

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    Ich bin der Spassverderber!

    Wer im Glashaus sitzt,……

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hi evereve99,

    dieses Forum ist doch echt cool!
    Mal staubtrockene Q-Fragen, mal ganz locker ein Späßchen machen.

    Das macht es aus, das Forum das süchtig macht!

    Noch ´nen Spruch:

    Wo ständig reformiert wird, drängt sich die Frage auf, dass dort nie was Bleibendes geschaffen wurde!

    Hast ´ne Lösung evereve99, wo das zutrifft?

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    IsoMan
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 421

    @qualyman, @evereve99,

    was hat das Glashaus mit der Philisophie zu tun? Ich bin leider ein Ausländer, der mit manchen deutschen Sprichwörtern auf Kriegsfuß steht.
    Sorry, aber man lernt immer dazu.

    IsoMan

    Q-Planer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 213

    Hallo Deidei,

    da gibt es nur zwei saubere Möglichkeiten;

    Sperren aller Lieferungen bis der Kunde zumindest eine Sonderfreigabe erteilt.

    Alle Lieferungen kennzeichnen mit „Muster – noch keine Erstmusterfreigabe“. – In diesem Fall sind vielleicht sogar höhere Preise durchsetzbar.

    Aber um ehrlich zu sein: Ich habe in gut einem Jahrzehnt etwa 1000 Erstbemusterungen verantwortlich (mit-)durchgeführt. – Etwa die gleiche Zahl habe ich bei Kollegen beobachtet. Wenn wir uns streng an diese Regel gehalten hätten, wäre kaum ein Fahrzeug je auf die Straße gekommen. Die geschilderte Eskalation lässt sich nur bei einer begrenzten Anzahl von Produkten durchführen. In der Regel läuft es nämlich darauf hinaus, dass die EM erneut durchgeführt werden muss.

    Der Kunde bekommt keine Teil mit dem Hinweis, dass er die Erstmusterbearbeitung verschlafen hat – Einschließlich mehrer Reminders.

    Die Logistik Kunde treibt Deine Logistik, die wiederum Dich als Qualitäter. Der Kunden-Qualitäter reagiert wieder nicht (telefonisch nicht erreichbar, Mails werden nicht beantwortet). Noch schöner. Er versteht das ganze am Telefon, hätte es aber gerne noch schriftlich. In einer 60-Zeilen-Mail legst Du den Sachverhalt sauber dar und bittest um Erstmusterfreigabe. Reaktion = 0.

    Du teilst dem Kunden-(Konzen-)Q-Leiter den Sachverhalt mit.

    Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Durch Eure Nicht-Belieferung sind dort einige wach geworden

    Andernfalls wird die Zuständigkeit noch 3x im Kreis weiter gereicht.

    Wenn Du beharrlich genug bist (Du hast ja auch sonst nichts anderes zu tun) gibt es in der Regel eine befristete Sonderfreigabe mit der Auflage, die EM erneut durchzuführen.

    Bei 20 offenen EMs kann jeder für sich abschätzen, für wie lange er eine 70-Stunden-Woche einführen sollte, um das sauber zu kriegen.

    Meine Empfehlung: Prioritäten setzen oder einen Teil der Routinearbeit befristet einem Leiharbeiter zu übertagen.

    Gruß

    WH

    Aki
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 74

    Hallo Deidei

    Wir haben ständig dieser Zustand:
    Noch keine Freigabe aber die neue Bestellung ist im Hause.

    Dass sind ja „Konflikte“, die in einem Unternehmen zwischen Technik-QM-Einkauf herrscht.

    Wir machen es so, dass wir denn Kunden mitteilen (z.B. bei Auftragsbestätigung) und die Teile gekennzeichnen, dass sie genau gleich wie Erstmuster sind.

    Somit sind diese Teile für uns keine freigegebene Serieteile sondern die Musterteile (Stückzahl spielt keine Rolle).

    Gruss, Aki

    Systemmanager
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 291

    @ deidei:

    Leider kommt das recht häufig vor, dass der EMPB vom Kunden nicht retourniert wird.

    Dies hat den Grund, dass sich der Kunde damit Reklamationen für alles Mögliche offen hält. Er bestellt, und wenn er mit etwas doch nicht zurecht kommt, reklamiert er einfach –> Gebrauchstauglichkeit.

    Ausweg:
    1) Bei der Lieferung zur Musterfreigabe könnte die Aufforderung zur Übermittlung des unterschriebenen EMPB in den Lieferpapieren vermerkt werden.

    2) Weiters kann darauf hingeiesen werden, dass im Falle einer neuerlichen (Serien-) Bestellung, diese automatisch als Freigabe des EMPB gewertet wird, wenn bis dahin kein unterschriebener EMPB vorliegt.

    Systemmanager :-)

    evereve99
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1038

    @Isoman:

    Ire?

    Das ganze Sprichwort lautet „Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen“.

    Wie du hier aber den Bogen zur Philosophie ziehst…?

    @Qualiman (der sich scheinbar bereits ins WE verkrümelt hat):

    Wo ständig reformiert wird, drängt sich die Frage auf, dass dort nie was Bleibendes geschaffen wurde!

    Hartz IV?
    Dosenpfand??
    Rechtschreibung???
    Gesundheitsreform????

    Oder vielleicht doch:

    Alles neu macht der Mai?

    Fragen über Fragen…

    Gruß

    Evereve99

    „Seht ihn an den Dichter
    Trinkt er, wird er schlichter
    Ach, schon fällt ihm gar kein Reim
    auf das Reimwort „Reim“ mehr eim.“

    Robert Gernhardt
    (In Memoriam)

    Loretta
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 724

    Q-Planer schreibt es schon ganz gut..

    Keine Teile zu liefern – Qualyman.. wäre zwar die richtige Schiene, aber du (Deine Fa) schiesst sich selber ins Knie..
    Der Einkäufer und der Logistiker sind sauer, weil sie die Deppen für ihren Projektleiter sind. Der ist sauer auf dich, weil er seine Termine gefährdet sieht und scheisst (mal gucken ob das zensiert wird) seinen Q-Planer / Erstbemusterer an. Rat mal was der jetzt über dich denkt..

    Folgendes bereits des öfteren erlebt / praktiziert:

    Schreiben an den Einkäufer/Logistiker:
    „Ihren Lieferabruf zufolge sind die Teile freigegeben..“
    Alternativ hinzu: „… bitte dieses kurz handschriftlich per fax bestätigen“

    Die Idee mit dem Prototypenpreisen funktioniert auch gut. Da macht dann EK oder Projekt hausintern Druck.

    Prinzipiell würde ich mir aber in punkto Bemusterung keine Feinde schaffen. (zumindest wenn du dahin öfter liefern willst)

    Wichtig ist, das Du eine Bestellung in Händen hast, denn die ist cash.


    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
    Verfasser unbekannt

    qualyman
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 2072

    Hallo zusammen!

    Yuups, da ist der Thread wieder aktuell und ich benötige mittlerweile kräftige Argumente, welche auch schon rechtssichere Hintergründe haben:

    – PPAP wurde an Kunde übermittelt
    – PPAP ist nach 2 Monaten noch nicht vom KD bearbeitet resp. positiv bewertet worden
    – Kunde beauftragt schon Lieferungen, obwohl noch keine Freigabe vorliegt
    – Wir liefern bereits, ist ja gut für den Umsatz in dieser Zeit!
    – Kunde beanstandet Teile und will, dass wir nachbessern, kostenneutral!
    – KD fragt, warum wir eigendlich ohne Freigabe bereits geliefert haben?
    – Wir: die Bestellung betrachten wir als indirekte Freigabe der Erstmuster.
    – Wir: warum disponiert der KD Teile, obwohl die noch nicht freigegeben sind?

    Nun geht´s so richtig rund!

    Meine Frage:
    – Wer hat so etwas auch schon erlebt und wie ging die Geschichte aus?
    – Wie sind die rechtlichen Grundlagen?
    – Ist eine Bestellung gleichzusetzen mit einer Freigabe?
    – Darf man ohne Freigabe liefern?

    Mir ist schon klar, dass hier eine Rückfrage oder Hinweis in Richtung KD hätte erfolgen müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen.

    Und nu??

    Fürchte nicht die, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.

    Napoleon
    Kaiser 1769-1821

    Gute Zeit!

    Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!

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    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo qualyman,

    Deine Fragen:
    – Wer hat so etwas auch schon erlebt und wie ging die Geschichte aus?

    -> Hab so einen ähnlichen Fall auch grade. Laufe schon seit 4 Wochen hinter der Freigabe hinterher. Bisher leider ohne Ergebnis. Da hilft nur Beharrlich weiter nachhaken.

    – Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

    -> Naja rechtlich muss es eine WE- Prüfung geben. Wenn der Kunde nicht reklamiert ist alles i.O. Bei Reklamationen muss das ganze Thema sachlich angegangen werden. D.h. könnt ihr nachweisen das durch eine EM Freigabe diese Rekla nicht passiert wäre dann läuft das meistens auf 50:50 raus. Im Endeffekt ist immer der Kunde der stärkere.

    – Ist eine Bestellung gleichzusetzen mit einer Freigabe?

    -> Nein, da selten Qaulitäter die Ware bestellen, sondern Kaufleute. D.h. Der EK will seine Ware und der VK will diese loswerden.

    – Darf man ohne Freigabe liefern?

    -> Klar kann man das machen, hängt aber immer vom Kunden ab ob man sich das erlauben kann NICHT zu liefern.

    Fazit: Wir Qualitäter sind für alles verantwortlich sobald aber der Umsatz gefährdet ist dann gelten andere Maßstäbe.

    Gruß: Mr.Idea

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