Erstelldatum von Dokumenten2010-03-05T09:15:36+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Erstelldatum von Dokumenten

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    Beiträge
  • Aphel
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 62

    Hallo QM Forum,

    In meinem Arbeitsbereich ist eine interessante Diskussion zum Thema „Erstelldatum eines Dokuments“ entbrannt.

    Wenn die Erstellung eines Dokuments (z.B. einer Arbeitsanweisung) drei Wochen (z.B. von 1.2.2010 bis 21.02.2010) dauert, was wird dann in diesem Dokument als Erstelldatum angeführt? Ist das Erstelldatum der 1.2 oder der 21.2 – daher der Zeitpunkt, an dem mit der Erstellung begonnen wurde, oder der Zeitpunkt, an die Erstellung abgeschlossen wurde?

    Würde mich sehr interessieren, wie ihr das macht. Danke für eure Unterstützung.

    LG Aphel

    medi12
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 683

    Moin,

    bei uns wird der Tag genannt, an dem die Erstellung abgeschlossen wurde.

    Gruß,
    Medi

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Da eigentlich immer:
    Abschlussdatum der Erstellung = Inverkehrbringung des Dokumentes folgt daraus:
    Abschlussdatum = Datum auf Dokument

    Cya

    mfunk
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 234

    Hallo,

    Erstelldatum = Datum letzter Revisionsstand zur Prüfung.
    Wichtiger ist das Freigabedatum durch den Verantwortlichen.
    Zusaätzlich verwenden wir noch gültig ab, um die in Kraftsetzung zu steuern.

    Grüsse mfunk

    Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
    wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
    <chinesische Weisheit>

    Frank_Hergt
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 1530

    Hallo Aphel!

    Alles, was bei uns interessiert, ist das Freigabedatum. Ab dann ist das Ding gültig.

    Schöne Grüße

    Frank

    „There’s no problem too great for running away from it.“ (Charlie Brown)

    Mr.Idea
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 860

    Hallo,

    wir nehmen das Datum wo die Erstellung begonnen worden ist.
    Aber im Endeffekt ist es egal welches Datum du nimmst, hauptsache Ihr findet eine grundsätzliche Vorgehensweise und….

    …wichtig ist eh nur das Datum der Freigabe.

    Gruß: Mr.Idea

    pen_26
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 411

    kann mich nur an meine Vorredner anschliessen. Wichtig ist das Freigbedatum, dann ist es wirksam und muss umgesetzt werden.

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