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Hallo zusammen!
Ich bitte Euch um Euere geschätze Meinung zur folgenden Situation:
– Ein Lieferant führt an den von seinem Kunden bereitgestellten Teilen als Dienstleistung eine Bearbeitung nach Zeichnung oder Datensatz durch und liefert diese wieder zurück (Massenprodukt)
– Der Kunde ist Tier 1 und entsprechend TS-zertifiziert !?!?!, hat aber bisher keine Bemusterung vom Lieferanten abverlangt.
– Dementsprechend gibt es auch keine Freigabebestätigungen für den Lieferanten, sondern nur stinknormale Bestellungen vom Kunden
– Lieferant will (muss) sich selbst nach ISO zertifizieren lassen und kommt nun ins schwanken, ob er von sich aus eine Erstbemusterung durchführen soll, obwohl der Kunde dies nie forderte
Fragen:
– Wie soll sich der Lieferant hier verhalten?
– Ist es unabdingbar, das Erstbemusterungen durchgeführt werden müssen?
– Genügt es, wenn der Lieferanten evtl. eine Bestätigung des Kunden bekommt, dass keine Erstbemusterung gefordert ist?
– Kann man die Bestellungen des TS-zertifizierten Kunden quasi als Freigabe definieren?Schon mal lieben Dank für Euere Antworten, die da kommen werden!
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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Hallo qualyman
das Thema ist auch uns bekannt.
Sollte der Lieferant zertifiziert sein, ist die Erstellung eines Messberichts Pflicht, es sei denn, der Kunde verzichtet schriftlich darauf. (wäre der ja schön blöd)
Wenn man einfach keine Freigabe auf dem EMPB erhält, muss man sich zumindest mehrfach darum bemüht haben und dies auch nachweisen können.
Eigentlich könnte man meinen, eine Bestellung beinhaltet eine Freigabe. Das sollte man als Lieferant aber wenigstens per email vom Kundeneinkäufer bestätigt bekommen, sonst kann der behaupten, bei Abweichung von der Vorgabe nichts davon gewusst zu haben.
Alles schon erlebt und mit dem Auditor durchgekaut.
Hallo Qualymann,
wir hatten einen ähnlichen Fall.
Solange die Bemusterungsdetails nicht geklärt waren, haben wir für die Lieferungen eine vorläufige Freigabe erbeten und bekommen.
Letztendlich muß sich der Lieferant absichern – auch im eigenen Sinn, wenn Schadensansprüche auf ihn zukommen.Gruß
QM-Planer
Hallo,
ich würde mich nicht darauf verlassen das alles ohne Bemusterung oder explizite Freigabe langfristig funktionieren wird. Was passiert im Streitfall? Der Kunde kann im schlimmsten Fall dir vorwerfen nie regelkonform geliefert zu haben da die Freigabe fehlt. Eine Erstbemusterung mit Kundenfreigabe gibt dir die Sicherheit nach Kundenwunsch zu liefern. Dieser Erstbemusterung liegt dann eine Zeichnung vor mit einem eindeutigen Zeichnungsstand in der alle Merkmalseigenschaften definiert sind, dies gibt dir eine Diskussionsbasis im Streitfall.
Gruß, Bernd
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