ERA Beschiss-Stufe 2 das ist doch nicht wahr!2008-10-14T12:24:20+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement ERA Beschiss-Stufe 2 das ist doch nicht wahr!

Ansicht von 14 Beiträgen – 1 bis 14 (von insgesamt 14)
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  • Amyboy
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    Beitragsanzahl: 27

    Hallo,

    im Sinne von meiner Kollegin, welche unsere Wareneingänge zuordnet (LS zu Werkszeugnissen) und auch via SAP Prüfpläne erstellt, Material anlegt, Prüfverwaltung, Freigaben im SAP macht folgende Frage.
    Was soll uns diese Beschreibung sagen????
    Auszug:
    Bürohilfe
    Erledigung von Ordnungsarbeiten: Nach Anweisung u. Ordnungsmerkmalen gekennzeichnete technische u. kaufmännische Unterlagen sortieren, ablegen, heraussuchen. Techn. u. kaufm. Unterlagen menügeführt einlesen, vervielfältigen u. nach Anweisung verteilen sowie Verteilerlisten führen.
    Ausführen von Botengängen:
    Besorgungen nach Anweisungen durchführen (z.B. Verteilen von Werkzeugen, Betriebsmitteln, Unterlagen)
    Ausbildung u. Erfahrung:
    Zweckgerichtete Einarbeitung und Übung bis zu 4 Wochen.

    Nur zur Info: Wir haben 11 Gruppen nach IGM Küste und sind ein Automobilzulieferer mit 400 Leuten da wisst Ihr was man auch im WE alles nachschlagen und Wissen muss.

    Was meint Ihr? Wie sollen wir vorgehen?
    Geschrieben passt es halbwegs aber die Qualität und das Wissen bzw. auch Verantwortung sind garnicht hinterlegt/berücksichtigt!

    Gruss

    Amyboy

    What’s up:-)))

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Google mal nach „ERA Fallbeispielen“, in BW gibt z.B. den „Prüfer“ mit ERA 2 aber auch die „QS Fachkraft“ mit ERA 9. Im Zweifelsfall Widerspruch gegen die Einstufung einlegen und dem paritätischen Ausschluss die Beweggründe darlegen. Wichtig ist immer die Stellenbeschreibung bezogen auf den Arbeitsplatz, nicht bezogen auf den Stelleninhaber.

    Ralf

    geändert von – ralfab on 14/10/2008 12:54:38

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Wer hat denn die Beschreibung gemacht? Hat derjenige Lehrgänge zu ERA besucht? Kennt er die Arbeitsbereiche? Hat er Ahnung von dem was er beschreibt? Wenn bei den Antworten zweifel bestehen, dann habt ihr gute Möglichkeiten dagegen anzugehen. Der Top von RalfAb ist gut, dasa Internet ist voll mit Beispielen. Bei der IG Metall gibt es für viele Berufe Beispiele zu einer Arbeitsplatzbeschreibung. Was sagt euer BR dazu?

    Gruß
    Michael

    Amyboy
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 27

    Na,

    der Kampf geht halt los! Betriebsrat und IG-Metall unterstützen. Fallbeispiele für Bürohilfen ist schlecht, da diese unterschiedlichste Wertige arbeiten machen. 2 ist wie reinkommen, bei roter Lampe roten Knopf drücken und jeden Tag nach dem Ausgang fragen. Alle die z.B. Arbeitspläne, Ausschussmeldungen etc. bearbeiten auch zwei.
    Da muss ich ja mit 8 ein Superhirn sein-hahaha!

    Gruss

    Amyboy

    What’s up:-)))

    geändert von – Amyboy on 15/10/2008 08:43:15

    RalfAb
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 313

    Wenn ich das richtig sehe kommst Du doch aus keiner kleinen Klitsche – da muss es doch ein funktionierendes Einstufungssystem geben ?! (Sollte man meinen..)
    Sind die Einstufer schlecht ausgebildet ? Da sollte man mal die Qualifikation in Frage stellen.
    Wir haben seinerzeit einen ERA – Einführungslehrgang gemacht und uns externe Hilfe bei der Umsetzung geholt. Die IGM unterstützt da auch gerne, es gibt aber auch entsprechende Unterstützung der Arbeitgeberverbände.

    Ralf

    Hannes
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    Hallo zusammen.
    wir sind im Bereich der Automobilzulieferer tätig und auch bei uns wird gerade daran gearbeitet die Arbeitsplätze nach ERA einzustufen.
    Ich frage mich nur wo man sich bei den Entgeltgruppen wiederfindet.Weniger darf man ja eigentlich nicht bekommen als vorher.Es wäre ja schön zu wissen welche Anforderungen erfüllt sein müssen für z.B. EG8 – bis EG12.(na ja EG12 ist wohl Wunschdenken :-) )

    Gruß
    Hannes

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Auf den Seiten der IG Metall sind etliche Beispiele dazu vorhanden. Ihr müsst allerdings etwas suchen. Googeln hilft da schon. Und Nein, weniger kriegt keiner, aber der Lohn kann bis zum ereichen der Einstufung von allen Erhöhungen ausgenommen werden. Trifft aber nur auf die zu, die eine zu hohe Einstufung haben. Euer Betriebsrat solte aber dazu ausreichend Informationen haben und diese auch zur Verfügung stellen.

    Gruß
    Michael

    geändert von – Michael on 26/11/2008 09:13:33

    Ami
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 140

    Hallo!

    „Weniger bekommt keiner.“ Das ist so nicht richtig. Wenn der Arbeitsplatz / Die Aufgabe nach ERA geringer eingestuft wird, dann kann bereits nach einem Jahr die Bezahlung angepasst werden. So bereits passiert, auch bei Unternehmen, die zum IG Metall–Bereich gehören. Auch vor ERA sind Anpassungen nach einem Jahr vorgenommen wurden, wenn der Arbeitsplatz sich geändert hatte und die Aufgabe nicht mehr die gleichen, sondern geringer Anforderungen an den Mitarbeiter stellte. Betriebsräte konnten oder haben nichts unternommen, als Bemerkung kam nur zurück, sei froh noch weiter Arbeit zu haben. Ähnliche Antworten kamen auch vom zuständigen IG-Metall-Vertreter!
    Als weiterer Ratschlag kam: schriftlich Einspruch einlegen und dabei auch eine Eingangsbestätigung anfordern. Dies kann helfen, wenn es doch heißt, man bekommt weniger Geld.

    In diesem Sinne

    Viele Grüße

    Ami

    derBERND
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 91

    Hallo,

    ich hör immer wieder dass man nicht weniger Geld verdienen wird. Da muss ich aber entschieden widersprechen! Natürlich kann man weniger verdienen. Sobald die erste Tariferhöhung ansteht, und man wurde im Zuge der ERA Einstufung niedriger eingestuft, wird einem die Tariferhöhung aberkannt. Ich empfinde die Tariferhöhung als normalen Zyklus und nicht als Geschenk. Also ist das für mich eine glasklare Lohnkürzung, und nichts anderes. Nichts anderes wird von der Arbeitgeberseite angestrebt als die Löhne insgesamt elegant zu kürzen. Natürlich kann man einer ERA Einstufung widersprechen und gerichtlich dagegen vorgehen, nur wer wird das schon machen bei der jetzigen Wirtschaftskrise die noch in den Anfängen steht. Sobald man seinen Arbeitgeber verklagt ist das Verhältnis doch schon schwer angeschlagen, im Normalfall hat der Arbeitnehmer doch keine Zukunft mehr in dieser Firma. Ich finde dass die IGM sich mit ERA und der aktuellen Tarifrunde lächerlich gemacht hat, ich für meinen Teil werde diesem Verein den Rücken kehren

    Gruß, derBernd

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo!

    Frage: Wenn jemand in ERA niedriger eingestuft wird wie jetzt (also quasi weniger Geld bekommt) könnte es dann nicht sein, das er oder sie vorher zu hoch eingestuft war? Viele im Betrieb werden das so sehen. Ich kenne da Fälle von Vorarbeitern, Schichtführern und Meister die teilweise eine haarsträubende Bezahlung bekommen. Und da finde ich die Rückstufung, oder das verrechnen mit Lohnerhöhungen, durchaus angebracht. Ich rede NUR von ungerechtfertigten Einstufungen. Ich kann mir nicht vorstellen, das Leute die vernünftig bewertet werden, einen funktionierenden Betriebsrat und einen halbwegs vernünftigen Chef haben, dabei wirklich Nachteile haben. Übrigens: Dieses Beispiel der ungerechtfertigten Einstufung gibt es auch bei uns. Und nun ratet mal, wer zu ERA die meiste Kritik hat? Übrigens, soweit ich das mitbekommen habe, sind auch die Nutzer von Firmenwagen davon betroffen das dieser Vorteil mit angerechnet wird.

    Gruß
    Michael

    Harm
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 412

    Hallo,

    ich muss Michael zumindest teilweise zustimmen.

    Ein Beispiel:
    In meiner vorherigen Firma hatte ich in der Wareneingangsprüfung 2 ältere MA. Diese waren nach diversen Tätigkeiten innerhalb des Unternehmns, durch die sie sich ein nettes monatliches Entgeld erkämpft hatten, in die QW abgeschoben worden.

    Was soll ich mit solchen Leuten machen? Die Stelle war halt von den Anforderungen her nur ERA 4 und nicht mehr. Aufgrund ihres aktuellen Gehaltes wären sie aber vergleichbar mit ERA 8-9 gewesen.
    So what?

    Soll ich als Chef irgendwelche Geschichten erfinden, damit die Position ne ERA 8 Einstufung bekommt und die Jungs sich wohl fühlen? Und wenn sie dann gehen muss ich ERA 8 ausgeben um eine ERA 4 Stelle zu besetzen???

    Sorry wenn das provokant klingt und ich möchte auch den berechtigten Forderungen vieler Leute nicht widersprechen, aber es gibt auch zuhauf solche Fälle ….

    Just my 2 cents
    Harm

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hallo Harm!

    Genau solche Fälle meine ich. Und da ist man als Abt.-Leiter der mit dem größten Problem. Ich kann die Leute ja verstehen, das sie meckern. Aber ERA soll auch für eine „gerechte“ Entlohnung sorgen. Und nicht dafür, das manche noch mehr mit dem Kopf beim Chef im A…. hängen. Aber genau dies „unzufriedenen“ vergiften jetzt sehr schnell ein Betriebsklima, was bei den anstehenden und auch schwieriegen Zeiten nicht wirklich hilfreich ist.

    Gruß
    Michael

    derBERND
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 91

    Irgendwer wir irgendwann mal ein Fazit ziehen, und dann werden wir sehen wie gerecht wir alle entlohnt werden. Bei uns wurde eine externe Firma beauftragt die ERA Einstufungen vorzunehmen. Damit ist ja klar das die im Sinne des Arbeitgebers arbeiten werden. Der Betriebsrat hat kein Veto Recht, wenn es Unstimmigkeiten gibt, dann hat der Arbeitnehmer ein Problem.

    Wir werden sehen…

    Gruß, derBernd

    Michael
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1490

    Hall Bernd!

    Der BR hat ein Vetorecht (gemeinsam mit dem Arbeitnehmer) und er kann auch selber Vorschläge zur Beurteilung oder Einstufung der Arbeitnehmer machen. Wenn natürlich der Arbeitgeber auf Stur schaltet und es drauf ankommen läßt, bleibt nur der Klageweg über die Gewerkschaft (Anwalt) Und dann muss der Arbeitgeber die „Hosen runterlassen“ und die Einstufung erklären. Problem: Die meisten Arbeitnehmer reden sich raus. Wir können ja froh sein das wir Arbeit haben, schlechte Zeiten, etc. etc. Dann darf ich aber das eigentliche System nicht verfluchen, sondern muss den Fehler dann auch bei mir sehen. Übrigens: Ein System das allen gerecht wird, gibt es nicht (leider!!)

    Gruß
    Michael

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