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Hallo alle,
kann das Drucken und freigeben von Zeichnungen auch als Aufzeichnung im Sinne von 7.3.5 (9001) gewertet werden?
Zeichnungen werden erst dann gedruckt, wenn der Konstrukteur befindet, dass die Entwicklungsvorgaben soweit erfüllt sind, dass mit den resultierenden Zeichnungen gefertigt werden kann.MfG
HeikoHallo Heiko,
„wenn der Konstrukteur befindet“, aus dem Bauch heraus, weil Vollmond ist oder wie?
Sorry, aber ohne Kriterien wirst Du da Schwierigkeiten haben. Wenn die Entwicklungsvorgaben fest stehen, müßt ihr doch nachweisen ob ihr die Erfüllt habt. Sonst habt ihr doch nicht das Entwickelt was ihr sollt.Gruß
MichaelHallo Heiko,
da eine Zeichnung keine Aufzeichnung, sondern ein gelenktes Dokument sein sollte, fällt es nicht in den Bereich Aufzeichnung. Für solche Fälle ist es praktisch einen Ablauf darzustellen, in dem das Prozedere Der Zeichnungsfreigabe beschrieben ist.
Carsten
Hallo Carsten,
na gut. Also mache ich eine Fertigungsbesprechung mit Produkt-FMEA und dokumentiere das Ganze im Pflichtenheft?!
Gruß
HeikoHallo Heiko!
Grundsätzlich wäre zu klären, ob ihr Produkte für einen Kunden oder eigene Entwickelt.
Für einen Kunden heißt doch, die Zeichnungsfreigabe erfolgt durch den Kunden. Denn er kriegt ja auch das Produkt. Der Ablauf läßt sich sehr schnell beschreiben.
Eigenes Produkt: Ihr habt doch Vorgaben, Checkliste ob alles auf der Zeichnung vorhanden ist was für die Produktion wichtig ist (Vorschriften, Prüfmaße, Werkstoff etc.) Durch abarbeitenhder Checkliste kann die Zeichnungsfreigabe erfolgen. Das ganze mit Stempel und Unterschrift auf Zeichnung und Liste und das System steht.Gruß
MichaelBei uns gibt ein ein Meeting (der Konstrukteur lädt ein) und es werden Maße, Toleranzen, Fähigkeitsforderungen etc. besprochen. Teílnehmer ist die QS + Messtechnik, Produktion, Werkzeugbau. Der Konstrukteur ist nämlich oft der Meinung, schön genau, enge Toleranz und dann noch cpk 1,67 drauf. Viele Probleme lassen sich so im Vorfeld verhindern. Wenn Konsens erzielt wurde, wird die Zeichnung ein letzte mal geändert und dann freigegeben und ins Netz gestellt. Carsten
Wir konstruieren Im Auftrag von und nach Vorgaben des Kunden, wobei uns der Kunde sein Wunschprodukt grob beschreibt, und die Rahmenbedingungen nennt.
Wie wir seine Wünsche erfüllen, ist unsere Sache, er will nur ein funktionierendes Produkt. (Prototypenbau in der Automobilindustrie :-|)
So dass auch die Zeichnungsfreigabe zur Fertigung allein durch uns erfolgt.Heiko
Heiko,
dann wende halt die Checkliste an, achte aber darauf, das viele Kunden eigene Vorschriften zum Umgang mit Prototypen haben. Natürlich muß das Verfahren in einer QSV beschrieben sein.
Gruß
Michaelgeändert von – Michael on 28/07/2006 10:57:41
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