QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Endkontrolle notwendig?
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Hallo zusammen,
ich brauche mal wieder Euren Rat. Trotz vieler interner Audits seit 2001 ist mir bisher folgende Situation entgangen bzw. wurde mir auch nicht mitgeteilt. Es gibt einige wenige Produkte, die bei uns in der Abt. Lager aufgrund eines internen Betriebsauftrages (mit Stückliste etc.) aus der Abt. Einkauf zusammengestellt werden. D. h. geprüfte Einzelteile werden nach Vorgabe zusammengestellt und erhalten dann als „Paket“ eine neue Art.-Nr.. Ich bin der Meinung, dass hier eine Endkontrolle stattfinden und dokumentiert werden muss, auch wenn die „Wertschöpfung“ nur aus den Kommissionierungs- und Verpackungsarbeiten besteht. An anderer Stelle ist man jedoch der Meinung, dass sich diese Arbeit nicht von der Bearbeitung eines normalen Lieferschein/Auftrags (kommissionieren und verpacken) unterscheidet und daher keine Endkontrolle nötig ist. Wobei bei einem normalen Auftrag der Verpacker die zusammengestellten Teile lt. Lieferschein auch nochmals auf Type und Stückzahl prüft.
D.h. ein Fehler bei einem der „neuen“ Produkte, kann erst beim Kunden auffallen, da bei Auftragserteilung ja niemand mehr die Einzelteile eines fertigen Produktes prüfen kann. Sagt mir doch mal kurz, wie Ihr das seht. (Ich sehe nächste Woche schon wieder eine tolle Diskussion auf mich zukommen… das kostet nur Geld und wir haben nur so wenige Produkte, die betroffen sind und hier gibt es nur ganz selten Fehler…)Danke und Grüße, Bettina
Hallo QMKrause,
wenn ich das jetzt nicht falsch gelesen habe, sind die Einzelteile bereits kontrolliert und werden in dem Lager nur noch als Paket zusammengestellt und erhalten dann eine neue Art.-Nr..Der Verpacker entnimmt ja die Teile und legt sie zusammen. Danach kontrolliert er ja nochmal ob alles korrekt zusammengestellt ist, oder noch etwas fehlt.
Da ja die Teile schon vorher einer Kontrolle unterzogen wurden, halte ich die bisher durchgeführte Kontrolle (Alles lt. Lieferschein verpackt) an dieser Stelle für ausreichend.
Die Frage ist, welche Fehler können denn passieren, ausser dass evtl. etwas vertauscht,vergessen wird? (Dabei, wenn ich an ein Lager denke, dann denke ich immer an Korrosion)
Gruß
TimoHi Bettina,
ich halte eine weitere Endprüfung nach der Kommissionierung für unnötig.
Der Kommissionierer überprüft beim Verpacken kurz visuell, falls notwendig, den Zustand (Korrision) und kontrolliert sich selber, ob er alles eingepackt hat.
Alles andere halte ich für unnötig.
P.S. es sei denn ihr kommisioniert hoch gefährliche oder extrem sicherheitsrelevante Baugruppen für Atomkraftwerke, Flugzeuge, U-Boote oder ähnliches … ;-))
Hallo,
die Einzel-Teile sind doch vorher kontrolliert und beim zusammenstellen wird anhand Stückliste/ Packliste die Zusammenstellung kontrolliert. Das sollte vollkommen ausreichend sein.
…Es sei den die Teile können während des Zusammenstellens beschädigt werden…Gruß: Mr.Idea
Ihr behaltet doch eine Kopie von eurem Lieferschein. Eine kurze PA für den Verpacker/die Verpackerin, dass er/sie darauf zu achten hat, kontrollierte Teile laut Auftrag zu verpacken. Das korrekte Verpacken ist dann auf dem Lieferschein mit einem Kürzel, oder einer Nr. zu quittieren. Somit hast du auch deine Nachweisdokumentation.
Hallo Bettina!
Greifen wir doch mal auf unsere Klassiker zurück: Wann brauchst Du eine Kontrolle? Wenn der Prozeß nicht funktioniert. Und er muß schon herzlich schlecht sein, damit er durch eine Sichtprüfung mit dem handelsüblichen Schlupf noch verbesserbar wäre.
Also: Mach‘ eine Prozeß-FMEA zu dem Ablauf mit Leuten, die ihn wirklich kennen und ermittele damit, ob es Maßnahmenbedarf gibt. Wenn ja, schau‘ zu, daß Du die undichten Stellen im Prozeß beseitigst.
Tip am Rande: Unsere Kommistufe arbeitet perfekt, seit dort alles abgescannt wird.Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it.“ (Charlie Brown)
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich bin ein wenig erstaunt; ich hätte gedacht, dass Ihr es kritscher seht. Zum Verständnis: bei einem normanlen Auftrag stellt der Kommissonierer die Artikel lt. LS zusammen und der Verpacker kontrolliert vor dem Verpacken auf Vollständigkeit. Beides wird durch Kürzel auf dem LS vermerkt. In meinem Fall geht es aber um die Zusammenstellung eines Bausatzes; dieser kann aus 5-20 Teile je nach Typ bestehen. Dieser Bausatz wird dann nur von 1 Person zusammengestell, verpackt und dem Lager zugefügt. Erhalten wir später einen Auftrag über einen Bausatz, wird der fertig gepackte Bausatz dem Lager entnommen. Der Verpacker prüft in diesem Fall nicht mehr den Inhalt einer Verpackung bzw. Art. Nr., sondern die Übereinstimmung von Typ und Menge lt. LS. Die Fehleranzahl in diesem Bereich ist sehr gering, so dass man die Kontrolle aus dieser Sicht vernachlässigen könnte. Ich frage mich nur, ob ich ohne diese Kontrolle, nicht gegen Normforderung ISO 9001, 7.5.2 etc. verstoße. Schließlich hätte ich so einen Prozess zur Produktion bzw. Dienstleistung, der in keine Weise verifiziert wird. Die Kontrolle einer 2. Person, die auf dem Betriebsauftrag dokumentiert wird, halte ich für angemessen. Wie seht Ihr das? Danke für Euren Input, Grüße, BettinaHallo Bettina,
ich würde mich daran orientieren, wie ihr das bei Aufträgen handhabt, die direkt an den Kunden geschickt werden. Der „Paketauftrag“ wird in das Lager geschickt – der an den Kunden geht direkt dorthin – der Unterschied ist die Zwischenlagerung. Dort greift die Überlegung von TimoH.
Viele Grüsse mfunk
Sie koennen erst dann neue Ufer entdecken,
wenn Sie den Mut haben, die Küste aus den Augen zu verlieren.
<chinesische Weisheit>Hallo Bettina,
mal ein etwas anderer Aspekt:
Ist es evtl. möglich, die Verpackung poka-yoke-mäßig so zu gestalten, dass beim Verpacken offensichtlich wird, wenn eines der 5 bis 20 Teile fehlt (Kartongröße, Unterteilung)?
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Bettina!
Wieso? 7.5.2 verlangt eine Validierung, wenn der Prozeß nicht verifiziert werden kann. Eine Validierung kannst Du doch machen, oder? Und, wie gesagt, ich würde beim Zusammenstellen des Bausatzes die Teile abscannen lassen, dann sollte Frieden sein. Und als Prozeßkennzahl würde ich die Kundenreklamationen nehmen. Läuft zwar stark nach, aber solange der Prozeß sauber aufgesetzt ist, macht das m.E. nichts. Und Du vermeidest damit immerhin, daß Dir über Monate und Jahre etwas wegläuft, ohne daß Du es merkst.
Wenn ich die ISO halbwegs richtig lese, verlangt sie an keiner Stelle separate Kontrollinstanzen.Schöne Grüße
Frank
„There’s no problem too great for running away from it.“ (Charlie Brown)
Hallöchen noch einmal,
Danke für Eure schnellen Antworten;
– einscannen; wäre wirklich schön, davon sind wir Lichtjahre entfernt
– poka-yoke; ist aufgrund der Vielzahl von Typen aber der geringen Mengen pro Typ nicht machbar (und außerdem wollen wir auch nichts ändern, da es bisher immer so gereicht hat !!!) :(
– sorry; ich meinte nicht 7.5.2 Validierung, sondern 7.5.1 e und f; klar wir erfassen die Anzahl der Reklamationen und ich unterscheide hier auch die Art des Fehlers; so dass ich eine Überwachung des Prozesses habe; aufgrund der geringen Fehlerquote könnte ich sagen, dies reicht; ich bin trotzdem der Meinung, dass eine einfache 2. Kontrolle besser wäre, da ich dann vorbeugend tätig bin und eine mögliche Fehlerquelle zumindest minimiere. Mal schauen, wie es entschieden wird. Liebe Grüße, Bettina@Bettina
Werkerselbstprüfung???
Und falls du unbedingt sichergehen willst mach da noch ab und zu ein Produkt-/Verpackungsaudit ….
Sorry, aber falls da keine vermehrte Reklamationen auftauchen sollte man die Kirche im Dorf lassen….
Hallo Bettina,
wenn ich nicht weiß, ob ein Prozess sicher ist und nicht erst auf Kundenreklamationen warten möchte, dann mache ich tatsächlich eine 100% Kontrolle, aber diese nicht für immer. In den meisten Fällen hatte sich dann das Problem erledigt, weil es keins war und die Kontrolle wurde stufenweise reduziert, bis sie nicht mehr durchgeführt werden musste. Wenn sich doch Fehler herausstellten, dann wurden Abstellmaßnahmen gesucht, die keine Sichtkontrolle darstellt, denn auch diese kann feherlhaft sein. Im Rahmen Kommissionierung hatten wir sehr gute Erfahrung mit Wiegen gemacht. Allerdings hängt das sehr stark von dem Gewicht der Einzelkomponenten ab. Eine fehlende Schraube ist darüber nicht zu entdecken.
Viele Grüße
Ami
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