QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › EMPB ohne Unterschrift gültig?
-
AutorBeiträge
-
Hallo Kollegen
Ist es zulässig, dass man ein Erstmusterprüfbericht mit dim Hinweis abgibt: ‚Schreiben elektronisch erstellt; ohne Unterschrift gültig‘?
Bei Behördenschreiben ist man das ja gewöhnt, wollen wir das im Q-Wesen auch zulassen?
Ich habe auch schon EMPB’s gesehen, wo der Ersteller seine Unterschrift eingescannt hat.
Wie ist eure Meinung zu diesem Thema?
Gruß
Die Unterschrift ist nicht so wichtig. Wichtig ist aber, dass der Ersteller erkennbar ist und damit auch der, der die Verantwortung hat.
Gruß
ThomasGruß
ThomasHallo,
habe grade ein bischen gegoogelt und wenn ich´s richtig verstanden/ gelesen habe brauchen nur rechtsbindende Sachen eigenhändig unterschrieben werden, der Rest wohl nicht (wenn besagter Passus drin steht).
In wie fern ein EMPB dazu gehört kann ich allerdings nicht sagen. Würde mal drauf tippen das dies kein rechtbindenen Bericht ist (wie z.b. eine Vertragskündigung usw.).Persönlich finde ich das Vorgehen mit diesem Passus nicht schön, wenn ich mir schon so viel Arbeit mit dem EMPB gemacht habe soll bitte den auch jemand kontrollieren und unterschreiben.
Gruß: Mr.Idea
Hallo zusammen,
ich würde grundsätzlich keinen EMPB akzeptieren der keine Unterschrift trägt. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Ware in der gelieferten Qualität freigegeben ist und somit die Serienproduktion anlaufen darf. Also, keine Unterschrift dann auch keine Serienproduktion
Gruß
AndréMoin,
ich seh das ein wenig anders…..
Mit dem EMPB sichere ich bestimmte Maße / Eigenschaften eines Produktes zu. Mit der Unterschrift unter diesem Bericht bestätige ich die Durchführung und die Richtigkeit, also ist dieses ein Dokument, welches den Kunden in eine Rechtssituation versetzt, diese Eigenschaften bei mir bzw. bei der Firma bei Nichterfüllung zu reklamieren bzw. in weiterem Sinne auch einzuklagen.
Ich habe meine EMPB immer unterschrieben bzw. später mit einer eingescannten Unterschrift versehen. (Diese sollte man sicher aufbewahren damit niemand damit rumspielt)
Auch habe ich einen EMPB ohne Unterschrift nicht akzeptiert bzw. ist auch von Kundenseite nie akzeptiert worden.Dino
(ohne eine verbindliche Rechtsauskunft geben zu wollen bzw. gegeben zu haben)Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard)@ Dino: Deinem ersten Absatz zufolge hast Du auch nur Empbs akzeptiert, die von jemandem mit mindestens Handlungsvollmacht unterschrieben waren???
;-)
i.A. kannste knicken..
Loretta – heute mit einem Päckchen Kiesel auf Dinos werfend..—
Jedes Betriebssystem hat sein Maskottchen: MacOS den Apfel, BSD den Dämonen, Linux den Pinguin, Windows die allgemeinen Schutzverletzungen.
—Moin Loretta….
lecker Kieselsteine…. *schnappt die mit dem Mund auf und spuckt sie zurück*
Handlungsvollmacht iss mir wurscht. Ich wollt ne Unterschrift von dem, der das Ding verbrochen hat. Und ich hab das mal versucht ohne Unterschrift per Mail. Kunde rief an und ich „durfte“ ihm dann ein unterschriebenes Deckblatt schicken…..
Dino
Man gab uns mancherlei auf Erden:
zum Denken gab man uns die Stirn,
man gab uns Herz- und Leibbeschwerden,
doch auch den Himmel und den Zwirn.
(Heinz Erhard) -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.