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Hallo zusammen,
auch wenns nicht mit Qualität zu tun hat, können mir vielleicht einige von euch eine kurze Auskunft geben.
Aufgrund der ElektroG Verordnung musste ich eines unser Produkt bei der Stiftung EAR registrieren. Das war Ende November 2005. Bisher habe ich nix mehr von denen gehört.
Per Mail oder Telefonisch ist da auch keiner zu erreichen.
Wie lange hat bei euch die Registrierung gedauert?
Danke!
Gruß: Mr.IdeaHallo Mr. Idea,
die Aussage von der ear ist, dass sich die meisten Firmen erst Ende November angemeldet haben, ich denke, dass die dadurch ein wenig überlastet sind. Allerdings wäre eine Information über den Stand der Dinge dann angebracht.
Mein Eindruck von der ear ist allerdings auch recht bescheiden. Ich habe dort mal angerufen, um herauszufinden, ob unser Medizinprodukt auch angemeldet werden muss. Man hat mich auch recht schnell zum „Produktspezialisten“ weitergeleitet, aber der hatte auch keine Ahnung. Lapidare Aussage: Als Unternehmen muss man selber rausfunden, ob das Produkt angemeldet werden muss, oder nicht.
Das wars. Na warum rufe ich denn da an?Gruss,
OliverHallo Mr. Idea,
auch wir gehören zu den Spätmeldern und warten heute immer noch auf die Betsätigung, dass unsere Produkte B2B sind. So langsam habe ich den Wunsch die ear selber verschrotten zu lassen, da sie weder als Registrierungsstelle noch als Dienstleister etwas taugt.
Viele Grüße
BajowareAnonymGast2. Februar 2006 um 8:41 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Mr. Idea,
wir haben uns auch erst Mitte November angemeldet (B2B) und bis jetzt nichts mehr gehört.
Dass wir uns so spät angemeldet haben, hatte den Grund, dass wir niemanden gefunden haben, der uns bei der Einstufung unserer Produkte helfen konnte (wollte). Von Seiten der EAR kam nur die Antwort, dass alle Informationen, die man braucht auf der Internetseite hinterlegt sind.
Dumm nur, wenn man die richtige Information dort nicht gefunden hat.
Also haben wir uns auf den letzten Drücker nach bestem Wissen und Gewissen (lieber falsch als gar nicht) angemeldet.Übrigens geht es auch anders:
Wir hatten ein paar Fragen zur Anmeldung in Österreich. Innerhalb einer Woche bekam ich eine freundliche E-Mail, die meine Fragen beantwortete.Rainer
Hallo zusammen,
habe gerade Post von der ear erhalten. Ihr glaubt es kaum, das war die Registrierungsbestätigung. Es geschehen doch noch Wunder ;-)
Jetzt mal schaun, wie es weitergeht.Viele Grüße
BajowareAnonymInaktiv20. Februar 2006 um 10:13 UhrBeitragsanzahl: 1Hallo an alle,
haben hier auch so unsere Probleme mit der EAR- Registrierung. Knapp einen Monat nach Ablauf der Antragsfrist zur Registrierung bekamen wir schon die ersten Nachfragen seitens unsere Kunden, ihnen die Nr. mitzuteilen.
Da wir eine große Anzahl Lieferanten haben, die uns entsprechende Geräte liefern, haben wir gleich die Abfrage gestartet.
Bis heute sind nicht alle Antworten da.Ein Frage ist dabei: ein Lieferant aus dem europäischen Ausland, meint, dass wir das Gerät in D verkaufen und deshalb selbst registriert sein müssen.
Der Gesetzestext ist mir nicht ganz schlüssig und die dem ElektroG zugrundeliegende Richtlinie WEEE gilt doch auch für Italien.Hat jemand einen Tipp für mich, wie das zu interpretieren ist?
Gruß
wonderQ
Hallo wonderQ,
ich denke, die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Generell gilt, die WEEE ist eine europäische Richtlinie, die in jedem EU-Mitgliedsland in nationales Recht umegesetzt wurde/wird. Hier haben wir schon das erste Problem. Jeder Staat setzt die Richtlinie etwas anders um. In Deutschland ist es jetzt so, dass derjenige, der Elektrogeräte in Verkehr bringt, registriert sein muss. Es stellt sich natürlich die Frage, in wieweit Euer Lieferant Elektorgeräte oder elektronische Bauteile in Verkehr bringt (B2C oder B2B). Dies solltet Ihr erst einmal klären. Alles andere regelt dann das ElektroG. Ihr solltes es nur nicht versäumen, einen entsprechenden Vertrag mit Eurem Lieferanten zu schließen.
Mit freundlichen Grüßen
BajowareHi,
mir ist auf einer WEEE/ ElektroG Seminar erklärt worden (hoffentlich liege ich damit richtig):
Der Inverkehrbringer (d.h. der das Produkt am Endverbraucher verkauft) muss das Produkt in jeweiligen Land an der jeweiligen zuständigen Behörde anmelden. Seit ihr nicht der Inverkehrbringen sondern verkauft eurer Produkt an einen Händler o.ä. dann muss dieser euer Produkt anmelden, kann euch aber die Kosten dafür in Rechnung stellen.
Frag doch mal bei euren zuständigen Amt für Abfallwirtschaft nach – ich hatte das Glück (nach mehrmaligen Verbindens) eine kompetente MA zu sprechen die sogar vor Ort raus kam und uns beraten hat.
Gruß: Mr.Idea -
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