QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Einarbeitungsplan – Pflicht bei TS
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Hallo Zusammen,
wie seht Ihr das: Ist ein Einarbeitungsplan oder Programm, also was der neue bis wann durchlaufen / lernen soll eine Pflichtveranstaltung bei TS 16949 oder nicht?
Oder reicht da eine Q-Matrix aus? Aus meiner Sicht nicht.
Grüße
Hallo bestofqualitäter,
da ich die TS nicht kenne, kann ich deine Frage nicht zweifelsfrei beantworten.
Allerdings erwarte ich eine solche Planung bereits bei einem 9001er System (Stichwort Schulungsbedarf ermitteln).
Da die TS auf der 9001 basiert, sehe ich keinen Grund, das dort anders zu handhaben.Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZWir haben hierzu auch nur die 9001 als Vorgabe, aber haben auch einen Einarbeitungsplan.
Das ist imho nicht nur Schulungsbedarf ermitteln, sondern auch sicherstellen der notwendigen Kompetenz zur Erfüllung der Anforderungen etc..
Und das steht so in der 9001 als Forderung drin.Einarbeitungsplan ist auch kein großes Ding für den QM-ler, naja, je nach Firma halt. Wir haben hier nur eine Vorlage erstellt und die Punkte/Bereiche
fest eingeplant die immer zutreffen. Der MA muss sich bei einigen Abteilungen im Haus die Unterschrift abholen dass er dies und das gezeigt bekommen hat.
Das fachspezifische muss immer die jeweilige Abteilung selbst eintragen und abzeichnen.Gruss
Markus
Pflicht.
Ermittlung Schulungsbedarf sowie Pflege der Qualifikationsmatrix.
Bei der Schulung ist sehr oft der Nachweis über „Überprüfung“ des Geschulten ein Thema bei Audits ….. (viel Spass damit)
Danke für die Antworten.
Konkret stelle ich mir die Frage ob ich als Auditor eine Abweichung schreiben kann, wenn nur eine Q-Matrix aber kein Einarbeitungsplan vorliegt.Konkret steht in der ISO ja nicht, dass ein Einarbeitungsplan gefordert ist. Nur Bedarf ermitteln bis Wirksamkeit prüfen.
Hallo,
gibt es denn Schulungsnachweise?
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZAnonymGast3. Februar 2014 um 9:47 UhrBeitragsanzahl: 2122Guten Morgen,
unabhängig von Normforderungen sollte ein klar strukturierter / terminierter / den aktuellen Anforderungen entsprechender Einarbeitungsplan doch
selbstverständlich sein, meint ihr nicht ?
Gruß
Martin S
Zumal hier auch sicherheitstechnische Einrichtungen sowie Verhalten vermittelt werden müssen….
Moin,
6.2.2.3 trifft hier am ehesten zu. Darin steht: „Die Organisation muss für das Personal Ausbildung am Arbeitsplatz durchführen….. die einen Einfluss auf die Produktqualität haben“
Und was dazu gehört ist die Gretchenfrage. Grundsätzlich erstmal alles, sagen dir die Kundenauditoren.Ich stelle mal die Gegenfrage: Wie willst du den Überblick behalten, welche Tätigkeiten die Mitarbeiter berechtigt sind durchzuführen?
Eine Eierlegende Wollmilchsau wirst du da nicht finden.
Ich habe es in der Vergangenheit immer so geregelt, dass für jeden neuen Mitarbeiter ein Terminierter Plan erstellt wurde, den es zu durchlaufen galt. Darin enthalten waren neben Sicherheit, Sauberkeit etc. auch die speziellen Tätigkeiten im Bezug auf QS, Umgang mit Messinstrumenten und die Teilespezifischen Anforderungen, falls vorhanden.Du hast bei einem Audit immer das Problem, einen sauberen Nachweis vorzulegen, wenn du nicht die Schulungen bzw. in diesem Fall auch die Einarbeitung dokumentierst.
Vor allem musst du in der TS beachten, dass du diese Nachweise auch für Leih – bzw. Fremdarbeiter führen musst. Ganz besonders kritisch wird es, wenn du Dokumentationspflichtige Teile im Programm hast. Da reagieren vor allem die Kundenauditoren sehr empfindlich.Dino
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Unverständlichkeit ist noch lange kein Beweis für tiefe Gedanken.
M. Reich – Ranicki
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