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QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › EG-Konfirmitätserklärung
Hallo
Bisher mussten wir immer nur Herstellererklärungen abgeben. Jetzt ist es so, dass wir eine EG-Konfirmitätserklärung für eine Gesamtanlage abgeben sollen. Die Herstellererklärungen der beteidigten Firmen habe ich bereits erhalten, aber was mache ich mit diesen?
Verweise ich in unserer EG-Konfirmitätserklärung darauf oder muß ich die bestätigten Normen in unserer Erklärung einarbeiten?
Wenn jemand schon einmal so etwas gemacht hat, währe ich für einen Tip dankbar.
Gruß
Christoph
Hallo etwas verspätet.
Wenn IHR die EG-Erklärung für die Gesamtanlage abgeben müßt, sind die Herstellererklärungen der beteiligten Firmen uninteressant, ihr erklärt ja mit dem Zeichen die Konfirmität.
In Ausnahmefällen heften wir am Ende der Doku an den Kunden die Herstellererklärungen mit ab, nur in AUSNAHMEFÄLLEN!
Ramona
Hallo Christoph,
verkauft ihr jetzt ein anderes Produkt oder eine andere Leistung oder weshalb müsst ihr jetzt einen Konf-erklärung abgeben??
Eine Herstellerklärung gibt man dann ab, wenn das Gerät/Produkt/Maschine,… so wie ihr es verkauft nicht selbständig in betrieb genommen kann oder darf.
Eine Konformitätserklärung kommt dann zum Einsatz wenn das Gerät kpl. fertiggestellt ist und selbständig in Betrieb genommen kann und darf.
Ist in Eurer Leistung das Beschaffen und integrieren der anderen beteiligten Produkte beinhaltet, so übernehmt braucht ihr diese Konf. – erklärung nicht unbedingt mit einzubinden, da Ihr tatsächlich für die kpl. Anlage geradesteht. Die Bedienungsanleitung würde ich aber mit einbeziehen, da dadurch Gefahrenhinweise der Zukaufkomponente genau nachgeschlagen werden können.
Wenn die beteiligten Firmen nicht von euch beauftragt wurden und euer Produkt selbständig nicht in betrieb genommen kann und darf, so ist eine Herstellererklärung zu schreiben.
Gruss Norbert