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Hallo,
bei der neuen 14001 muß man ja einen Nachweiß zur Gesetzeskonformität erbringen. Die Kontrolle ist bei unserem Betrieb schon geregelt. Nun hatten wir das Voraudit und der Auditor meinte, das die Gesetze und Verordnungen, die wir als recht kleiner Betrieb (ca. 60MA) haben viel zu wenig sind. Kann mir eigentlich jemand sagen, welche Gesetze und Verordnungen erforderlich sind für einen Metallverarbeitenden Betrieb. Da bin ich im moment mit überfragt. Vielen Dank schon mal im vorraus.
Gruß tantanbumbumHallo Tantambum,
also den Nachweis zur Rechtskonformität musstest Du schon immer bringen. Wozu sonst ein UMS?
Also hier mal ein kleiner Auszug:
Wasser: WHG, VAwS, VvVAwS etc.
Immissionschutz: BImSchG und zugehörige Verordnungen
Abfall: KrWiAbfG, Abfallbeauftragtenverordnung
Gefahrstoffe (habt ihr sicher!): GefStoffV, GGVS (Gefahrgut kann auch mal sein?!)Das waren die wichtigsten Gesetze + ihre zugeordneten Verordnungen, was man noch beliebig um Verwaltungsvorschriften ergänzen kann.
Eine gute Übersicht bietet die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg, deren Link ich jetzt aber gerade nicht finde.Kritisch ist für dich die Überlappung zur Arbeitssicherheit. Auch hier schauen die Umweltauditoren immer hin. Beliebtes Thema Dokumentation im AS (z.B. Gefährdungsbeurteilung). Also hierzu solltest Du eindringlich Eure SiFa befragen und dessen/deren Meinung abfragen.
Soweit das Grobe in Kürze,
Gruß aus dem wieder sonnigen Norden
QMarcHallo Tantambum,
du solltest auf jeden Fall mal einen Blick in die BetriebesicherheitsVO werfen. Bei uns wurde kürzlich äußerst tief in den Themen Explosionsgefährdete Zonen, -Schutzdokumente, Betriebsanleitungen nach §9 sowie dem Prüfregime in Betreiberverantwortung und Gefährdungsbeurteilungen rumgestochert.
Kann mich Qmarc nur anschliessen und dir raten euren Arbeitssicherheitsbeauftragten in Anspruch zu nehmen.
Grüße Chris
Hi Chris,
wo wir nun denn doch schon beim Thema sind:
Letztes Jahr wurden ziemlich viele Verordnungen neu geregelt bzw. sind in Kraft getreten.
Siehe also auch Arbeitsstättenverordnung und die neue Gefahrstoffverordnung. Nebenbei die Regelungen der BG BGV A1 und A2.Gruß QMarc
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