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Hallo Allerseits,
seit kurzem sollen wir uns ausstempeln, wenn wir eine Dienstreise antreten – aus Gründen des Versicherungsschutzes.
Aus unserem Unternehmen konnte mir aber keiner erklären, warum dies jetzt so gemacht werden soll.Wenn ich während der Arbeitszeit zum Arzt gehe, muss ich natürlich ausstempeln. Ist ja eine Privatsache.
Wie wird das Aus- und Einstempeln für Dienstreisen bei Euch durchgeführt?
Kann jemand auch zur (versicherungs-)rechtlichen Sache etwas sagen?Danke für Eure Antworten.
Gruß Fritz
Hallo FritzWunderlich,
da bin ich immer ein großer Freund von, Anweisungen, deren Sinn und Zweck einem Niemand erklären kann oder will.
Grundsätzlich gilt: Du bist bei allen Tätigkeiten, die du im Auftrag der Firma ausführst, über eure BG unfallversichert.
Das gilt auch für Dienstreisen oder Betriebsfeiern.
Wenn du die Fahrten mit dem privaten Fahrzeug ausführst und einen Unfall hast, muss für den Fahrzeugschaden deine Versicherung aufkommen!
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Fritz!
Mir wurde da so erklärt: Anhand der Stempelung kann man Anfang / Ende der Dienstreise erkennen. So kommt es nicht zu Komplikationen mit den Versicherungen. Macht natürlich nur Sinn, wenn die Dienstreise von Dienstsitz / Firma aus startet und dort auch wieder endet. Also eigentlich nur bei einer Abwesenheit von max. 1 Tag. Was die Versicherung angeht, Du kannst die Kosten beim Einkommens- Lohnsteuererklärung geltend machen. Bringt aber eh nicht viel.
Gruß
Michael…..und was ist mit der Prämienerhöhung bei seiner priv. Autoversicherung, welche man nach einem Unfall evtl. für mehrere Monate zahlen muss?
Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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die hast du dann selbstverständlich alleine an der Backe kleben. Deswegen sollte man sich genau überlegen, ob man dazu bereit ist, mit dem Privatpkw zu fahren, trotz Kostenerstattung.
@ Michael:
„So kommt es nicht zu Komplikationen mit den Versicherungen.“
Welche Versicherungen meinst du? In was für einem Schadensfall zum Beispiel?
Oder wusste dein Gesprächspartner evtl. selber nicht so genau Bescheid, wollte das aber nicht zugeben?
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZHallo Evereve99!
Folgendes Situation: Mitarbeiter begibt sich morgens auf Dienstreise und stempelt nicht aus oder ab. PKW Unfall mit Halswirbelverletzung die im nachhinein nicht so schlimm wie befürchtet waren. Für die BG war dies ein nicht genehmigtes entfernen vom Arbeitsplatz, da der Mitarbeiter laut Stempeluhr noch in der Firma sein müsste. Das Unternehmen hat dann per Anwaltsschreiben versichert, das der Mitarbeiter vom Vorgesetzten zur Dienstreise geschickt wurde. Jetzt stell Dir vor es geht um einen Todesfall oder einen Unfall mit Langzeitschäden. Da wird wohl die BG und die Versicherung kräftig Mauern. Also wird ab jetzt ausgestempelt und bei der Rückkehr wieder eingestempelt. Sind übrigens besondere Stempelvorgänge die durch drücken einer Taste als Dienstreise gekennzeichnet sind.
Gruß
MichaelHallo Michael,
ja, jetzt verstehe ich die Situation ein wenig besser.
Das wichtige ist eben, dass man glaubhaft nachweisen kann, dass es sich um eine genehmigte Dienstreise handelte, was ihr ja in der Situation konntet.
Oft ist halt einfach logistisch schwierig, vorher in die Firma zu fahren.
Gruß
Evereve99
„Hast Du die ganzen Ausrufezeichen bemerkt? Fünf? Ein sicheres Zeichen für jemanden, der seine Unterhose auf dem Kopf trägt.“
– TERRY PRATCHETT, MUMMENSCHANZDanke für Eure interessanten Antworten.
Unsere Stempeluhr, die wir seit 4 Wochen haben, hat tatsächlich eine Taste für Dienstfahrten, Mittagspause und …. Raucherpause.
Leider stand im Aushang nichts von dieser Taste. So gab es erstmal einige Fragezeichen in den Köpfen. Danke, Michael, für den Hinweis.Die Firma hat eine Versicherung für die Mitarbeiter abgeschlossen, die mit ihrem privaten PKW auf Dienstreise gehen. Werde mal in der Fibu nachfragen, ob die Versicherung noch besteht – oder aus „Kostengründen“ vielleicht auch gekündigt wurde.
Schönes WE
Gruß FritzHallo zusammen,
Oh Mann, die Versicherungen suchen immer Auswege. Ich werden unseren Kollegen nun auch sagen, dass sie das dokumentieren sollen, wenn sie sich „erlaubt“ vom Arbeitsplatz entfernen.
Übrigens beginnt eine Dienstreise während des Arbeitstages, ab „zu hause“ bis „zu Hause“. Nur auch wegen der 10h Arbeitszeit-Regelung und Aufsichtspflicht und so..
Viele Grüße
ChristophSapere aude! Kant den schon jemand? :-)
Hallo zusammen,
was ist eigentlich aus dem schönen Dienstreiseformular geworden, dass in einigen Firmen etabliert ist? Die Dienstreisezeit wird geplant und das voraussichtliche Ende festgelegt. Das Ganze unterschreibt der Vorgesetzte, der letzendlich die Dienstreise veranlasst hat.
Schöne Grüße
Vivian
Hallo Vivian!
Das gibt’s natürlich immer noch. Für mehrtägige oder weitere Reise auch ok. Aber wenn Du jedesmal so’n Ding ausfüllen mußt um die 2,5 km zu deinem Drehteilelieferanten zu fahren…
Von daher ist’s, wenn man sich eh‘ über EDV an- und abmeldet, nicht unpraktisch, wenn man den Kleinkram da gleich mit erledigen kann.
Schöne Grüße
Frank
„Mother, should I trust the government?“ (Pink Floyd / THE WALL)
Hallo,
viele Unternehmen unterscheiden immer noch zwischen Dienstgang und Dienstreise. Steuerlich werden beide seit geraumer Zeit gleich behandelt.
Beim Dienstgang erlauben viele Unternehmen die mündliche Abmeldung durch den Arbeitnehmer oder die Abmeldung erfolgt über ein entprechendes internes EDV-System (Taste beim Zeiterfassungsterminal).
Interessant wird die Frage der Genehmigungsprozedur immer erst im Ernstfall – wenn etwas passiert, z. B. Unfall mit anschließender Invalidität. Der geschädigte Arbeitnehmer bzw. seine Angehörigen befinden sich immer in der schwächeren Position, wenn das Unternehmen keine saubere und rechtssichere Lösung für solche Fragen hat. Gegner des Geschädigten sind u. U. der eigene Arbeitgeber, der Unfallverursacher bzw. die Berufsgenossenschaft. Es gibt Fälle, da streiten sich Arbeitnehmer über Jahre um ihre Ansprüche und die Beteiligten schieben die Schuld im Karussell. Inzwischen ist das mit Hypotheken belastete Häuschen weg, weil die wichtigste Einkommensquelle der Familie ausgefallen ist und eine Entschädigungsanspruch erst noch durch alle gerichtlichen Instanzen geboxt werden muss.
Zur Ausgangsfrage zurück:
Das Ausstempeln ist absolut sinnvoll und ein Beitrag zum persönlichen Risikomanagement.Persönliche Meinung zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW: Nie und nimmer
Schönes Wochenende
Vivian
@ all
Ich kann den heutigen Beitrag von Vivian nur beipflichten: Nie den privaten PKW für eine dienstliche Fahrt nutzen!
Weiterhin habe ich früher immer meinem Vorgesetzten vor Antritt einer Fahrt (immer Leihwagen oder Auto aus dem Firmenpool)ein Mail „bin am XX.XX.XX von/bis ca. Uhrzeit bei YZ“ mit Übermittlungs- und Lesebestätigung geschickt und noch meine Frau in Bcc gesetzt.
Zusätzlich immer „Dienstreise“ abgestempelt.
Das war für mich wie ein „Gürtel mit Hosenträger“ ;-)Gute Zeit!
Qualyman – Qualitäter aus Überzeugung und Leidenschaft, auch wenn´s mal Leiden schafft!
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