Hallo zusammen,
ich weiß nicht, warum das schon wieder abrutscht in eine Grundsatzdiskussion, die nicht gelöst werden kann.
Es handelt sich bei dem ganzen doch um Verbesserungspotential, oder? VP muss nicht umgesetzt werden, es kann mit guter Begründung (und die ist über die genannte Wirksamkeit gegeben) unbearbeitet bleiben. Punkt.
Natürlich ist es möglich, dass hier der Auditor eigentlich ein Nebenabweichung hätte geben müssen oder irgend was anderes. Das können aber nur der Auditor und Qualyman beurteilen.
Gruß, Steve