Definition Muster2005-04-19T13:25:43+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Definition Muster

Ansicht von 6 Beiträgen – 1 bis 6 (von insgesamt 6)
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    Beiträge
  • Reinhard
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 75

    Hallo zusammen,

    was genau versteht man unter Rückstellmuster,
    Referenzmuster, Grenzmuster (etc.?).
    Anscheinend gibts da feine Unterschiede.

    Gruss Reinhard

    QM-Dino
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 1402

    Hallo,

    ich versuch mal ne Definiton, ohne Anspruch auf Normkonformität.

    Grenzmuster: Unterschiedliche Muster zur Feststellung, ob ein Produkt noch brauchbar ist oder nicht. Eine rein attributive und sehr subjektive Geschichte, da man anhand von bestimmten, meist optischen, Merkmalen eine Unterscheidung zwischen Gut und Böse versucht.

    Rückstellmuster: Ein Muster eines Produktes oder eines Stoffes, den man später zur weiteren Analyse oder als „Beweis“ benötigt. Wie zum Beispiel Chemikalien, Lebensmittel, Waschmittel etc.

    Referenzmuster: Absolutes Muster, alle Merkmale sind erfüllt, kann jederzeit als Referenz hervorgekramt werden. Kann man auch als „gegenstück“ zu den normalen Teilen verwenden, dann so wie dieses Muster sollen alle Teile aussehen.

    Wie gesagt, nicht unbedingt nach der Norm, aber so würde ich es aus der Erfahrung und nach dem Verstand (sofern vorhanden) definieren, aber ich lern gern noch was dazu.

    Dino

    Q-Planer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 213

    Hallo Reinhard,

    ebenfalls ohne Garantie auf Übereinstimmung mit aktuellen Normen hier die Definitionen, die ich mal aus einer älteren DGQ-Schrift und aus einer Norm rausgesucht habe:

    Muster

    Materielle Einheit, die einer Prüfung aus besonderem Anlass unterzogen oder im Rahmen einer Qualitätsprüfung benötigt wird.

    Grundsätzlich wird dem Begriff „Muster“ immer ein anderer Begriff vorausgesetzt, siehe auch folgende Beispielliste:

    – Änderungsmuster Muster nach einer Änderung der Fertigungseinrichtungen, der Fertigungsverfahren oder der Fertigungs-Randbedingungen.

    – Angebotsmuster Muster zur Veranschaulichung und Beurteilung eines Angebotes.

    – Baumuster Muster, welches von den Kunden verlangt wird für eine Baumusterprüfung und –freigabe vor der Erstmusterprüfung. Die Baumusterfreigabe ist Bestandteil der Erstmusterfreigabe, die sich zusammensetzt aus
    – maßliche Freigabe,
    – werkstoffliche Freigabe,
    – Funktionsfreigabe,
    – Baumusterfreigabe.

    – Belegmuster Muster zur Ermöglichung einer späteren Feststellung von Merkmalswerten

    – Einbaumuster Muster für Einbauversuche

    – Entwicklungsmuster Muster zur Prüfung des Entwicklungsstandes der Einheit
    (siehe Prototyp)

    – Erstmuster Muster, das ausschließlich mit den für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren unter den zugehörigen Randbedingungen gefertigt ist.
    Anmerkung: Mit dem Erstmuster soll der Nachweis geführt werden, dass die Qualitätsforderung an dem Angebotsprodukt erfüllt werden kann, wenn die für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren unter den zugehörigen Randbedingungen angewandt werden. /1/
    (DIN EN ISO 8402, Abschn. X.x, Ausgabe August 1995)

    – Grenzmuster Muster, das den Grenzwert eines Qualitätsmerkmals verkörpert.
    Anmerkung: Beispielsweise wird für das Qualitätsmerkmal „Oberflächenrauheit“ genormte Oberflächenvergleichsmuster überwiegend als Grenzmuster angewendet.
    (DIN EN ISO 8402, Abschn. X.x, Ausgabe August 1995)

    – Handmuster Muster, das ohne Hilfsmittel manuell hergestellt wurde

    – Sollmuster Muster, das den Sollwert eines Qualitätsmerkmals verkörpert.

    – Versuchsmuster Muster für Funktionsversuche und Zuverlässigkeitsprüfung

    – Vormuster Muster, das noch nicht mit den für die spätere Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren und/oder noch nicht unter den Randbedingungen dieser späteren Serienfertigung gefertigt ist.

    – Vorserienmuster siehe Vormuster

    – Urmuster Muster, das den Ursprungszustand der Entwicklung darstellt

    – Wiederholmuster Muster, das während der Serienfertigung gefertigt ist und gegebenenfalls in jeweils festgelegtem Abstand zum vorangegangenen Muster entnommen wird.

    – Zwischenmuster Muster, das teilweise mit den für die Serienfertigung vorgesehenen Einrichtungen und Verfahren und/oder teilweise unter den Randbedingungen der Serienfertigung gefertigt ist.

    Quelle /1/ DGQ-Schrift 11-09;
    Begriffe zum Qualitätsmanagement;
    1993 Beuth Verlag Berlin, 5. Auflage;
    ISBN 3-410-32843-2

    Gruß

    WH

    Q-Planer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 213

    Hallo Reinhard,

    meinen Vorbehalt bezüglich der Aktualität kann ich zurücknehmen.

    Ein stichprobenmäßiger Vergleich der von mir wiedergegebenen Definitionen mit denen in DIN 55350-15, Ausgabe: 1986-02, die laut Beuth-Verlag noch gültig ist, ergab eine annähernd 100%-ige Übereinstimmung.

    Diese Definitionen findet man (u. a.) übrigens auch auf dem Link http://www.total-quality.info/, den ich gerade entdeckt habe.

    Gruß

    WH

    __
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 6

    danke – nach diesen erklärungen habe ich lange gesucht

    Q-Planer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 213

    Nachtrag zu meinem Posting vom 19.4.

    Eben habe ich entdeckt, dass es die genannte DGQ-Schrift 10-04 “Managementsysteme – Begriffe“ jetzt (ausschließlich) in elektronischer Form gibt, und zwar als CD (ISBN 3-410-32961-7 ) und als Internetliznez.

    Gruß

    WH

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