Definition invasive Medizinprodukte2013-08-08T13:57:45+01:00

QM-Forum Foren Qualitätsmanagement Definition invasive Medizinprodukte

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  • mosigkauer
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    Hallo an Alle,

    die Frage ist allerdings an Spezialisten aus dem Bereich medizinprodukte gerichtet.
    Ich suche vergeblich nach Definitionen ab wann ein Medizinprodukt „invasiv“ ist. Ich meine damit ab welcher Eindringtiefe. Das muss doch irgenwo definiert sein. Ist alles was ich kurzzeitig beim Zahnarzt in den Mund gestopft bekomme invasiv? Oder erst wenn es X-cm im Rachen ist? Wie ist das mit Ohrstäbchen? (OK, sind im allgemeinen keine Med-Produkte). Wann fängt invasiv in der Nase an? Oder im Ohr, sind Hörgeräte, die man sich in das Ohr steckt invasiv?
    Weiß jemand wo ich hierzu Infos bekomme?

    viele Grüße vom
    mosigkauer

    hccv
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 314

    MDD Anhang IX, III, 2.1 diffenziert das etwas, denn die Dauer ist auch entscheidend

    Viele Grüße,
    hccv

    Sapere aude! Kant den schon jemand? :-)

    QM-FK
    Teilnehmer
    Beitragsanzahl: 469

    Hallo Mosigkauer,

    die Richtlinie scheint auf den ersten Blick dies klar zu definieren:

    1.2. Invasive Produkte
    Invasives Produkt
    Produkt, das durch die Körperoberfläche oder über eine Körperöffnung ganz oder teilweise in den Körper eindringt.
    Körperöffnung
    Eine natürliche Öffnung in der Haut, sowie die Außenfläche des Augapfels oder eine operativ hergestellte ständige Öffnung, wie z. B. ein Stoma.

    Meist verbindet man dabei intuitiv den Kontakt mit der entsprechenden Körper(innen)fläche. Anwendungen in Mund, Nase, Ohr und auch am Auge gelten zweifellos als invasiv.
    Im Zweifel gilt die „strengere“ Auslegung:
    Spatel, Hörgeräte usw. gelten daher zweifelsfrei als invasiv.
    Die LED-Leuchte mit welcher der Arzt den Rachen von außen beleuchtet ist grenzwertig, da er keinen dirketen Kontakt zu Patienten hat; das IR-Baby-Thermometer, welches auf dem Ohr aufsitzt und ins Ohr hinnein ragt, betrachtet man i.A. als invasiv.

    Etwas mehr Klarheit bringt als die Richtlinie hier die EU-Guideline:
    http://ec.europa.eu/health/medical-devices/files/meddev/2_4_1_rev_9_classification_en.pdf

    Hier werden bereits „Handheld mirrors“ explizit als invasiv betrachtet, da sie weit im Innern des Mundes zur Anwendung kommen, meist mit Schleimhautkontakt.

    Ich hoffe, das hilft …

    Viele Grüße
    QM-FK

    Don’t think it – ink it.

    mosigkauer
    Mitglied
    Beitragsanzahl: 85

    Hallo QM-FK,

    das meddev-Dokument hilft schon sehr. DANKE

    viele Grüße vom
    mosigkauer

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