QM-Forum › Foren › Qualitätsmanagement › Datenzugriff bei Insolvenz
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AnonymGast2. Juli 2004 um 14:35 UhrBeitragsanzahl: 2122
Hallo Forum,
ich habe ein etwas pikantes Problem. Wir sind Anlagenbauer und unsere Unter-auftragnehmer gehen auch mal in Insolvenz. Natürlich nicht durch uns ;-) aber es ist im Augenblick leider so, dass während eines Projektes ein wichtiger Lieferant die Segel gestrichen hat. Jetzt möchte ich eine Vereinbarung mit den Lieferanten in unserem Werkliefervertrag treffen, die für uns konstruieren, programmieren usw., dass wenn sie in Insolvenz gehen, wir Zugriff auf die für uns erstellten techn. Daten haben. Die Ideen für eine Realisierung DVD, USB-Stick alles versiegelt die haben wir. Nur als ich das Thema im Lieferantenaudit angesprochen habe, meinte der Geschäftsführer, seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen bzw. den Gesellschaftern könnten dadurch verletzt werden wenn er solche Verträge eingeht.
Also kurzum, wie mache ich eine Vereinbarung, mit der ich an unseren Daten komme ohne dass ich rechtlich auf Grund laufe?
Danke im Voraus und schönes Wochenende.Gruß
Thomas RHallo Thomas,
wir würden in diesem Falle die Option wählen, Software, Konstruktionszeichnungen,… des Lieferanten treuhänderisch bei einem Rechtsanwalt deponieren zu lassen. Die Verwendungsmöglichkeiten können dann vertraglich fixiert werden.
Gruß
Ralf<Hallo Forum,
<ich habe ein etwas pikantes Problem. Wir <sind Anlagenbauer und unsere Unter-<auftragnehmer gehen auch mal in Insolvenz. <Natürlich nicht durch uns ;-) aber es ist <im Augenblick leider so, dass während eines <Projektes ein wichtiger Lieferant die Segel <gestrichen hat. Jetzt möchte ich eine <Vereinbarung mit den Lieferanten in unserem <Werkliefervertrag treffen, die für uns <konstruieren, programmieren usw., dass wenn <sie in Insolvenz gehen, wir Zugriff auf die <für uns erstellten techn. Daten haben. Die <Ideen für eine Realisierung DVD, USB-Stick <alles versiegelt die haben wir. Nur als ich <das Thema im Lieferantenaudit angesprochen <habe, meinte der Geschäftsführer, seine <Pflichten gegenüber dem Unternehmen bzw. <den Gesellschaftern könnten dadurch <verletzt werden wenn er solche Verträge <eingeht.
<Also kurzum, wie mache ich eine <Vereinbarung, mit der ich an unseren Daten <komme ohne dass ich rechtlich auf Grund <laufe?
<Danke im Voraus und schönes Wochenende.<Gruß
<Thomas RHallo Ralf,
dein Tipp hilft leider Thomas nicht viel weiter.
Wichtig ist, in Deutschland herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.
Es ist möglich und in der Automobilindustrie auch üblich, dass Verträge geschlossen werden, in denen sämtliche Dokumente und Daten die im Rahmen eines Auftrages entstehen, dem Auftraggeber gehören und auf Aufforderung bzw. mit der Lieferung des Produktes/der Leitung dem Kunden zu übereignen sind. Es gibt Unternehmen, die den Quelltext von Programmen einfordern. Meist dürfen vertraglich nicht einmal Kopien der Daten und Unterlagen behalten werden – rechtlicher Selbstmord in Sachen Produkthaftung.
Eine solche Vereinbarung würde ich prinzipiell in die Vertragstexte aufnehmen. Bitte nicht in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – das könnte im Streitfall möglicherweise als überraschende Klausel gewertet werden.
Fakt ist, bei einer Insolvenz gibt es einen Insolvenzverwalter. Dieser haftet persönlich für die Erfüllung der Verträge. Dieser ist nach der Insolvenz euer Partner.
Die große Schwierigkeit: Der Insolvenzverwalter muss euch die Daten aushändigen können, d. h. sie müssen eindeutig auffindbar und identifizierbar sein. Sie dürfen auch nicht durch einen möglichen Hardware-Crash verloren gehen.
Wenn das Thema für euch sehr kritisch ist, würde ich auf jeden Fall ein Lieferantenaudit durchführen. Nichts ist schlimmer, wenn man die Top-Maschine gebaut hat und die Konstruktionszeichnungen sind weg.
Wenn der Geschäftsführer oder seine Gesellschafter sich damit nicht arrangieren kann, sucht euch einen anderen Partner. Diese Vorgehensweise ist in der Automobilindustrie absolut üblich.
Wie immer gilt, bei Unsicherheiten den Vertragstext durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Schöne Grüße
Vivian
AnonymGast7. Juli 2004 um 8:59 UhrBeitragsanzahl: 2122Hallo Forum,
vielen Dank für eure Hilfe. Ich hab auch im QM-Infocenter gefragt und von Dr. Adams diese Antwort erhalten. Ich denke es ist kein triviales Problem und ich muss einen Insolvenzverwalter hinzuziehen.
Danke und Gruss
Thomas R
Sehr geehrter Herr Ruppel,
Sie haben eine recht schwierige Stelle des Rechts gefunden: Wie kann ein Auftraggeber im Falle der Insolvenz seines Auftragnehmers an die vereinbarte (Teil-)Leistung bzw. an deren Grundlagen kommen? Wenn das Eigentum z.B. jedes Arbeitstages an den Auftraggeber übergeht und der Auftragnehmer daher nur Treuhänder für den Auftraggeber ist – und der Insolvenzverwalter diesen Vertrag nicht angreift – und der Richter im Falle des Rechtsstreites keine merkwürdige Einzelfallentscheidung trifft.
Eine Lösung ist möglich. Gehen Sie aber nicht alleine an das Problem heran. Sie brauchen einen Insolvenzrechtler. Der übliche Jurist hat mit Insolvenzrecht nur sehr oberflächlich zu tun und das Insolvenzrecht ist daher für ihn ein unbekanntes Land.
Die Argumentation Ihres Partners geht fehl – Eigentumssicherungsverträge etc. gibt es jede Menge. Sie sollen ja das Eigentum schützen! Gerade im Falle der Insolvenz.
Hier hilft nur eine gütliche Einigung, da es um eine Vertragsänderung geht. Aber Achtung bei neuen Verträgen, hier können Sie von Beginn an verhandeln.
Zusätzliche Schwierigkeit: Die Software ist kein Gegenstand gemäß den gesetzlichen Regelungen, daher doppelt schwierig zu lösen.
Schauen Sie mal in Google unter z.B. Insolvenz – Absonderung – Software. Sie können auch Absonderung durch Aussonderung ersetzen.Mit freundlichem Glückauf
gez. Dr. AdamsGruß
Thomas R -
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